Unfall im Speisesaal

  • Ähnlich wie der Fall auf dem WC ist jetzt bei uns der Rechtsfall
    aufgetreten, dass eine Kollegin im Betriebscasino gestürzt ist und
    die BG die Leistung verwehrt hat. Die Rechtssprechung ist da
    sehr verwirrend. Im Personalbuch 2004 wird erläutert, dass wenn
    es mein absulutes Bedürfnis ist, zu Essen, um meine Arbeit anschließend weiter zu verrichten, könnte BG-Schutz bestehen.
    Sind Euch Rechtssprechungen zu Unfällen im betrieblichen
    ( welcher auch vom Betrieb finanziell voll unterstützt wird )
    Speisesaal bekannt.

    Viele Grüße
    Simone E.
    BR-Vorsitzende

  • Hi Simone,

    nein, eine solche Rechtsprechung ist mir nicht bekannt. Ich sehe es in der Tat als schwierig an hier etwas zu machen. Für die Berufsgenossenschaften zählt immer die sogenannte Betriebliche Veranlassung. War die Kollegin also in der Kantine, weil sie in Vorbereitung einer Sitzung für alle Kollegen Kaffee geholt hat, gibt es eine solche. War sie aber dort, weil sie in der Mittagspause etwas essen wollte, gibt es sie nicht.

    Hat es sie denn so schlimm erwischt, dass sie auf die BG angewiesen ist?

    Gruß

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Unsere Kollegin war 8 Wochen krank. dadurch hatte die Krankenkasse bereits Krankengeld in Höhe von 100% gezahlt. Die Differenz musste sie nun zurückzahlen.
    Das leben, besonders das Arbeitsleben ist nicht gerecht.
    Es grüßt
    Simone E.

  • Team-ifb

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