Hallo,
kann mir jemand helfen
Gewährt der Arbeitgeber dagegen im Rahmen einer allgemeinen Lohnbewegung der großen Mehrzahl seiner Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung, so dürfen einzelne Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund von dieser Lohnerhöhung ausgeschlossen werden ( vgl. BAG AP Nr. 15 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
Weiß jemand was die große Mehrzahl bedeutet z.B. in Prozent ???
Liebe Grüße
Maiglöckchen64