Moin moin.
Meine Frage bezieht sich auf die Branchenzuschläge für die Leiharbeitnehmer, Metall und Elektro.
Der Tarif regelt die Zeiträume, 6 Wochen – 3, 5, 7 und 9 Monaten und maximal 50%. Soweit klar. Muss aber der Leiharbeitnehmer die Zeiträume „am Stück“ arbeiten oder dürfen hier auch Unterbrechungen sein? Beispiel bei uns: ein Kollege war ca. 2 Jahre beschäftigt und dann wurde oder er hat selber bei der Leiharbeitsfirma gekündigt. Jetzt, nach 6 monatige Unterbrechungen, hat er wieder bei uns angefangen zu arbeiten. Hat er unter Umstände schon das Recht auf 50% Branchenzuschläge? Oder nach eine gewisse Unterbrechung, fängt alles von vorne an?
Danke und Gruß,
mamoulian.