Branschenzuschläge Zeitarbeit

  • Moin moin.

    Meine Frage bezieht sich auf die Branchenzuschläge für die Leiharbeitnehmer, Metall und Elektro.

    Der Tarif regelt die Zeiträume, 6 Wochen – 3, 5, 7 und 9 Monaten und maximal 50%. Soweit klar. Muss aber der Leiharbeitnehmer die Zeiträume „am Stück“ arbeiten oder dürfen hier auch Unterbrechungen sein? Beispiel bei uns: ein Kollege war ca. 2 Jahre beschäftigt und dann wurde oder er hat selber bei der Leiharbeitsfirma gekündigt. Jetzt, nach 6 monatige Unterbrechungen, hat er wieder bei uns angefangen zu arbeiten. Hat er unter Umstände schon das Recht auf 50% Branchenzuschläge? Oder nach eine gewisse Unterbrechung, fängt alles von vorne an?

    Danke und Gruß,

    mamoulian.

  • Moin,

    ich glaube Du machst einen Denkfehler.

    Es wird ja geregelt, dass der Kollege Zulagen bekommt wenn er 9 Monate im Betrieb beschäftigt ist / war.

    Frage: Ist bzw. war er 9 Monate im Betrieb beschäftigt?

    [A] Ja war er. Genau genommen zwei Jahre.

    Er fängt nach einer Unterbrechung (egal wie lange) wieder an zu arbeiten.

    Frage: Wie lange war bzw. ist der Kollege im Betrieb beschäftigt?

    [A] 2 Jahre + X Tage

    Edit: In meinen Augen spielt es keine Rolle wie lange eine Unterbrechung ist.

    Wenn Du den Kollegen in 40 Jahren fragst: Wie lange hast Du denn bei Firma X gearbeitet, wird dieser Antworten 2 Jahre. Nur weil eine Unterbrechung vorliegt vergisst man doch gewesenes nicht.

    Außerdem sehe ich diese Zulagen als Kompetenzzulage. Er wird ja in der Unterbrechung nicht all sein ganzes Können vergessen haben.

  • § 2 (2) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

    in der Metall- und Elektroindustrie

    Zitat:

    2. Der Branchenzuschlag wird für den ununterbrochenen

    Einsatz im jeweiligen Kundenbetrieb

    gezahlt. Unterbrechungszeiten einschließlich Feiertage,

    Urlaubs- und Arbeitsunfähigkeitstage, die

    die Dauer von 3 Monaten unterschreiten, sind

    keine Unterbrechungen im vorgenannten Sinne.

  • Auf der Basis widerrufe ich natürlich meine Aussage. Aber wenn es dort so klar steht, frage ich mich warum die Frage überhaupt auftaucht.

  • Danke für die Antworten.

    "Aber wenn es dort so klar steht, frage ich mich warum die Frage überhaupt auftaucht." - ich versuchte auf die Schnelle d. Tarifvertrag zu finden, was mir nicht gelang. Dank Euch habe ich eine Antwort bekommen - danke dafür…

    Gruß,

    mamoulian.

  • Danke für Eure „Aufmunterungen“… man hofft auf einigermaßen saubere Kommentare und ab und zu stoßt man doch auf „Kopfschütteln“, „…in Verlegenheit kommen“, „…warum die Frage überhaupt auftaucht“, etc.“ Ich freue mich zu erfahren, dass ihr alle perfekte BR seid.

    Schönes WE,

    mamoulian.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.