Hallo zusammen.
In unserem Betrieb mit 51-100 AN sollte ein BR gewählt werden, die meisten AN waren dafür.
Unser KBR hat jetzt einen Wahlvorstand berufen, 3 Mitglieder und 3 Ersatzmitglieder mit deren Einverständnis. Aber jetzt möchten 4 Mitglieder nicht mehr dem Wahlvorstand angehören und es finden sich auch keine weiteren AN die diese Aufgabe übernehmen möchten, sowie gibt es immer mehr Stimmen die jetzt gegen einen BR sind. Somit befürchte ich das auch die Wahl des BR nicht mehr stattfinden kann, da nicht genug AN zur Wahl zur verfügung stehen würden. Auf grund dessen wurde die Wahl noch nicht eingeleitet.
Was ist mit dem Wahlvorstand wenn nur noch 2 Mitglieder da sind?
Kann eine ordentliche BR Wahl durchgeführt werden?
Wie ist die gesetzliche Grundlage wenn der Wahlvorstand nichts unternimmt/unternehmen kann?
Vielen Dank im vorraus für Eure Antworten
Nurason