Unfall im Home-Office

  • Hallo Community,

    als IT-Unternehmen gibt es bei uns die Regelung, dass an einem Tag in der Woche die Softwareentwicklung von zu Hause, sprich im Homeoffice, fortgesetzt werden kann.

    Eine Lösung die allgemein sehr willkommen ist doch laut einem neuen Urteil (http://anwaltsindex.com/rechts…ice-beim-weg-privatraeume), wird ein Unfall in den eigenen Räumen nicht als Arbeitsunfall angesehen.

    Prinzipiell ist das nachvollziehbar doch wie verhält es sich bei einer Notdurft?

    Kennt sich da jemand aus bzw. habt ihr Erfahrungen?

    Vielen Dank

    Martin

  • Zitat von MartinG:

    Hallo Community,

    als IT-Unternehmen gibt es bei uns die Regelung, dass an einem Tag in der Woche die Softwareentwicklung von zu Hause, sprich im Homeoffice, fortgesetzt werden kann.

    Eine Lösung die allgemein sehr willkommen ist doch laut einem neuen Urteil (http://anwaltsindex.com/rechts…ice-beim-weg-privatraeume), wird ein Unfall in den eigenen Räumen nicht als Arbeitsunfall angesehen.

    Martin

    Also das Urteil besagt nicht, das im Homeoffice keine Arbeitsunfälle geschehen können. Wenn du jedoch im Betrieb oder Zuhause bist und zum WC oder zur kantine gehts, um dort deine Privatsache zu erledigen (Pause machen, Essen gehen, geschäft erledigen) sind das alles egal wo keine Maßnahmen die zur Erbringen der Arbeitsleitung erforderlich sind und somit nicht über die BG sondern über die Krankenkasse versichert. Alles also egal wo, keine Arbeitsunfälle auf dem Weg zur Küche, Kantine

  • Hallo Rabauke,

    da bist Du aber etwas pauschal und vorschnell.

    Ein größerer Teil der Wege innerhalb einer Betriebsstätte sind sehr wohl versichert, zB auch der Weg zur Kantine oder aufs Klo

    https://www.advocard.de/streit…iche-versicherungsschutz/

    Nicht versichert ist dann der Aufenthalt in Kantine bzw. WC.

    Bei Home-Offices ist wegen des stärkeren privaten Bezuges der GUV deutlich reduziert - vergleichbar auch dem Hotelzimmer bei Dienstreisen.

  • Wir würden vorsorglich direkt bei der Unfallkasse nachhaken und uns für Versicherung im Home Office die Auskunft geben lassen.

    Sehr hilfreich fand ich gestern den Artikel im Newsletter für Betriebsräte:

    http://www.bund-verlag.de/blog…R-Newsletter%2F12.07.2016

    "Stürzt ein Beschäftigter im home office auf dem Weg zur Küche, liegt kein Arbeitsunfall vor. Das Unfallrisiko zu Hause muss er selber tragen. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Arbeitnehmer zu Hause seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht. Denn der Gang zur Küche, um sich etwas zu trinken zu holen, hat nichts mit der versicherten Tätigkeit zu tun – so das BSG.

    Arbeitnehmerin arbeitet an einem Telearbeitsplatz

    Die klagende Arbeitnehmerin arbeitete aufgrund einer Dienstvereinbarung mit ihrem Arbeitgeber in einem gesonderten Raum im Dachgeschoss ihrer Wohnung an einem Telearbeitsplatz. Sie verließ den Arbeitsraum, um sich in der Küche, die einen Stock tiefer lag, Wasser zu holen. Dabei rutschte sie auf der in das Erdgeschoss führenden Treppe aus und verletzte sich. Die beklagte Unfallkasse hat das Vorliegen eines Arbeitsunfalls verneint.

    Bundessozialgericht verneint Arbeitsunfall"

  • Zitat von whoepfner:

    Hallo Rabauke,

    da bist Du aber etwas pauschal und vorschnell.

    Ein größerer Teil der Wege innerhalb einer Betriebsstätte sind sehr wohl versichert, zB auch der Weg zur Kantine oder aufs Klo

    https://www.advocard.de/streit…iche-versicherungsschutz/

    Nicht versichert ist dann der Aufenthalt in Kantine bzw. WC.

    lieber whoepfner,

    das meine Rechtschutzversicherung das schreibt, und ich mit ihr ggf. klagen kann ist das eine, ob ich recht bekomme ist das andere. Wie heißt es so schön, es kommt darauf an.

    ich erinnere mich an ein Urteil vor nicht allzulanger Zeit, ein Beschäftigter war von seinem Arbeitsplatz auf den Weg zum Raucherhäuschen um dort Pause zu machen und wurde von einem Stabler angefahren.

    Die BG hat sich geweigert die kosten zu übernehmen, da kein Arbeits- oder Wegeunfall. Der AN war auf dem Weg zu einer eingenützlichen Angelegenheit, dieser Weg ist nicht versichert. Die BG bekam vom BSG Recht.

    Wo ist der Unterschied, ob ich zur Kantine gehe oder zum Raucherhäuschen? beides mache ich aus eigennutzen.

    Daher meine Pauschalität.

    Weiterer fall: http://blog.beck.de/2013/02/12…erzone-kein-arbeitsunfall

    Gruß

    Meistermacher

  • Moin Rabauke,

    Essen und Trinken werden allgemein als notwendig angesehen zur Erhaltung der Arbeitskraft. Daher sind die Wege in diesen Fällen der versicherten Tätigkeit zuzurechnen.

    Rauchen ist Konsum eines Genussmittels (warum auch immer :lol: ) und damit eine rein persönliche Angelegenheit. Daher die Abgrenzung.

    Gruß

    Frank

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.