Hallo liebe Kollegen,
wir sind ein relativ neuer Betriebsrat und haben gerade angefangen uns ein wenig mit den Dienst- und Schichtplänen zu beschäftigen.
Hierbei fällt uns jetzt auf, dass in einem unserer Wohnheime (mein Arbeitsplatz, 28 schwer verhaltensauffällige Menschen mit geistiger Behinderung) regelmäßig Dienste mit ausschließlich nicht Fachkräften besetzt sind (z.B. studentische Aushilfe+ 1 weiterer Mitarbeiter).
Von Hausleitung, Fachbereichsleitung und Geschäftsführung wird das gerne als Notfall deklariert und das man ja nicht anders könnte als irgendwen dann einzusetzen.
Hier liegt nach unserer Auffassung ein Verstoß gegen § 21 Abs.3 WTG vor. Der GF wurde von uns bereits darauf hingewiesen das dies so nicht haltbar sei. Ignoriert das aber weiterhin.
Aufgrund unserer mangelnden Erfahrung sind wir uns nicht ganz sicher wie unser weiteres Vorgehen aussehen sollte.
An einer bestehenden "Dienstplangruppe zur Umstrukturierung und Verbesserung der Dienstpläne" wurden wir ebenfalls bislang nicht beteiligt, angeblich gab es diese Gruppe gar nicht..
Vermutlich wird der GF sich wieder darauf berufen, dass es sich bei unserem Betrieb um einen Tendenzbetrieb handelt.
Würde mich über jegliche Art von "Input" und Tipps freuen
Vielen Dank schonmal im Voraus