Ausschließlich "Nicht-Fachkräfte" im Dienst

  • Hallo liebe Kollegen,

    wir sind ein relativ neuer Betriebsrat und haben gerade angefangen uns ein wenig mit den Dienst- und Schichtplänen zu beschäftigen.

    Hierbei fällt uns jetzt auf, dass in einem unserer Wohnheime (mein Arbeitsplatz, 28 schwer verhaltensauffällige Menschen mit geistiger Behinderung) regelmäßig Dienste mit ausschließlich nicht Fachkräften besetzt sind (z.B. studentische Aushilfe+ 1 weiterer Mitarbeiter).

    Von Hausleitung, Fachbereichsleitung und Geschäftsführung wird das gerne als Notfall deklariert und das man ja nicht anders könnte als irgendwen dann einzusetzen.

    Hier liegt nach unserer Auffassung ein Verstoß gegen § 21 Abs.3 WTG vor. Der GF wurde von uns bereits darauf hingewiesen das dies so nicht haltbar sei. Ignoriert das aber weiterhin.

    Aufgrund unserer mangelnden Erfahrung sind wir uns nicht ganz sicher wie unser weiteres Vorgehen aussehen sollte.

    An einer bestehenden "Dienstplangruppe zur Umstrukturierung und Verbesserung der Dienstpläne" wurden wir ebenfalls bislang nicht beteiligt, angeblich gab es diese Gruppe gar nicht..

    Vermutlich wird der GF sich wieder darauf berufen, dass es sich bei unserem Betrieb um einen Tendenzbetrieb handelt.

    Würde mich über jegliche Art von "Input" und Tipps freuen

    Vielen Dank schonmal im Voraus ;)

  • Zitat von Iluum

    Vermutlich wird der GF sich wieder darauf berufen, dass es sich bei unserem Betrieb um einen Tendenzbetrieb handelt.

    Hallo Iluum,

    im Zusammenhang mit Deiner jetzigen Fragestellung ist´s völlig egal, ob Tendenzbetrieb oder nicht; § 87 Abs.1 Nr.2 BetrVG greift!

    Als BR habt Ihr Anspruch darauf, dass die beabsichtigten Dienstpläne zwecks Mitbestimmung vorgelegt werden.

    Was die Besetzung der einzelnen Schichten betrifft, kann hier keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Zulässig könnte z.B. sein, dass Nachtdienste nicht mit Fachkräften besetzt werden. Hier allein auf das WTG abstellen zu wollen, hilft aber ganz sicher nicht weiter; die Spielwiese ist größer!

    Für Euren Bereich werden auch spezielle Seminare angeboten, wie z.B. von ver.di: "Arbeitszeitregelungen in Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen Rechtsgrundlagen und Mitbestimmung rund um das Thema Arbeitszeit".

    Lasst Euch spezifisch schulen, nehmt Kontakt zu der für Euch zuständigen Gewerkschaft auf, lasst Euch begleiten!

    Gruß
    Kokomiko

  • Ja in unserem Fall muss Nachts keine Fachkraft anwesend sein, da gibt es wohl eine Sondergenehmigung zu. Was die Schulungen angeht bemühen wir uns gerade alles was geht zu machen und Fortbildungen nachzuholen die einfach ein muss sind (siehe auch meinen anderen Thread)

    Auf das WTG bin ich eingegangen, weil die Heimaufsicht die für uns am schnellsten greifbare Instanz ist, die auch durch Kontrollen dem Betrieb ungemütlich werden kann.

    Gruß

    Iluum

  • Hallo,

    wenn der AG nicht reagiert und Ihr bei der Einteilung einen Verstoß seht, warum fragt Ihr nicht direkt bei der Heimaufsicht nach?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich hätte gedacht das man da gar nicht offiziell nachfragen darf, da ich ja dadurch quasi meinen AG bloßstelle oder Anzeige. Über einen Anonymen Hinweis habe ich allerdings schon sehr konkret nachgedacht. Lieber wäre mir jedoch der offizielle Weg. Zumal es in den letzten zwei Tagen wieder zu verstößen gekommen ist, ohne den BR zu informieren.

  • Hallo Iluum,

    Euer primäres Problem als BR sind doch aber die Arbeitszeiten, da hat die Heimaufsicht keine Karten im Spiel.

    Was Dienstpläne, Arbeitszeit etc. pp betrifft, habt ihr mehr als genügend Mitbestimmungsrechte, die ihr auch gerichtlich durchsetzen könnt.
    Euer Problem ist jedoch, dass Euch noch immer das zwingend erforderliche Wissen fehlt und das Problem erledigt sich nicht, indem die Heimaufsicht zu einem völlig anderen Problem involviert wird.

    Unabhängig davon solltest Du in der Tat vorsichtig sein, den AG bei der Heimaufsicht melden zu wollen. Der Schuss könnte auch nach hinten losgehen; mehr dazu siehe hier.

    Gruß
    Kokomiko

  • Hallo Illuum,

    falls der AG tatsächlich eine Ausnahmegenehmigung für Fachkräftepräsenz zu bestimmten Zeiten hätte, müßte er sie Euch auch vorlegen - spätestens dann, wenn der jeweilige Dienstplan zur Mitbestimmung ansteht.

  • Hallo.

    Zitat von Iluum:

    Ich hätte gedacht das man da gar nicht offiziell nachfragen darf (...).

    Falsch gedacht. Letztlich gehört es sogar zu den Pdlichten des BR, wenn der Mißstand sich anders nicht abstellen lässt. Natürlich muss man im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit den AG erst auf die Verstösse aufmerksam gemacht haben.

    Ansonsten würde ich, wie meine VorrednerInnen es beschreiben haben, die Mitbestimmung zur ArbZ so nutzen, dass ich als BR die DPe, die aus Soicht des BR rechtswidrig sind, ablehne.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich bin erst jetzt auf den Post gestoßen und wollte doch auch etwas dazu sagen.

    Selbst wenn ihr ein Tendenzbetrieb seid, heißt das noch nicht, dass auch die Angestellten alle Tendenzträger sind.

    Tendenzträger ist ein Beschäftigter dann, wenn er maßgeblichen, das heißt, inhaltlich prägenden Einfluss auf die Tendenzverwirklichung hat.


    In Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung sind die Mitarbeiter in der Regel keine Tendenzträger:

    http://juris.bundesarbeitsgeri…richt=bag&Art=en&nr=14894

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.