Hallo liebe Nutzer,
ich habe mal einige Fragen zu einem "vorgelegten" Arbeitsvertrag. Dieser betrifft zwar nicht mich selber, sondern jemand aus dem Bekanntenkreis.
Derzeit ist der Bekannte noch in einer Firma für Finanzdienstleistungen beschäftigt. Diese wird zum 31.12. geschlossen! Die Angestellten haben bereits alle eine Kündigung erhalten. Einer der derzeitigen GF und eine derzeitige MA gründen eine eigene Firma im gleichen Bereich. Der Kundenstamm geht komplett an diese neue Firma.
So nun zu den Punkten im AV die mich mehr als stuzig machen:
1.) ... 10% Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten
2.) ... Lohneerhöhungen sind ausgeschlossen
3.) ... Im Falle der Krankheit (AU) willigt der AN ein ,das der AG den Arzt über umfang und Art der Erkrankung fragne darf!!
Denke besonders der letzte Punkt dürfte wohl illegal sein. Die Frag ist, kann man den Vertrag erst einfach mal unterzeichnen? Viele Möglichkeiten hat man ja nicht! Ich denke mal das Punkte die illegal sind, eh nicht vom AG durchgesetzt werden können! Oder?
Achso: Der neue Betrieb hat 5 MA. also wohl nix mit KüSchG.
Vieleicht kann der ein oder andere mir mal eine "rechtliche" Einschätzung geben!
Vielen Dank