Betriebsvereinbarung abgelehnt.

  • Guten Morgen an alle.

    Wir,also der BR, haben ein Problem.

    In unserer letzten Sitzung haben wir eine Betriebsvereinbarung, wegen des erfassens der Frühstücks- und der Mittagspause, abgelehnt.

    Nun kommt unser Chef auf die Idee ein BR- Mitglied jeweils 15 minuten vor und nach den Pausen freizustellen um alle (die Pause mache ) Minuten genau aufzuschreiben.

    Unsere Frage nun:

    Kann unser Chef das so einfach, oder greifft hier der 87. und evtl. der 99. BetrVG oder hat jemand noch eine andere Lösung (Diskutieren ist mit dem Chef nur selten möglich,er ist auch erst seit 6 Monaten am Ruder).

    Einstweilen schonmal Danke.

    LG mailer0815

  • Huhu,


    da versucht aber wer Kreativ zu sein.
    Also muss der BR Kreativer sein.

    1. Der Kollege welche die Pausen erfasst, ist in dem Moment vom Direktionsrecht des Arbeitgebers betroffen, daher würde ich ihm Raten dies weiter durch zu führen.

    Aber ist das nicht genau die Zeit, wo der BR über Personelle einzelmaßnahmen beraten möchte und wo der BA sich mal kurz zusammen setzt? Dann geht der Kollege zum Arbeitgeber und meldet sich für BR tätigkeiten ab und wenn er wieder da ist meldet er sich zurück.

    2. Der BR hat eine Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung und Pausenlage daher kann der BR dies mit einem Beschluss unterbinden und der AG soll sich mit euch einig werden.

    Notfalls Sachverständigen einschalten=> wenn dass nicht hilft Beschlussverfahren mit Eilverfahren

    LG

  • Hallo,

    In der BV ging es möglicherweise um die elektronische Erfassung von Pausen. Diese wäre tatsächlich mitbestimmungspflichtig und kann natürlich vom BR abgelehnt werden.

    Ein Aufschreiben der Pausenzeiten der einzelnen Mitarbeiter (sei es vom Vorgesetzten, vom Mitarbeiter selber oder von einem dafür "freigestellten" Mitarbeiter) unterliegt meines Erachtens keiner Mitbestimmung des BR und darf vom Arbeitgeber durchgeführt werden. Es ist ja schließlich auch die Pflicht des AG darauf zu achten, dass die gesetzlichen Mindestpausen eingehalten werden...

    Sobald er diese Daten allerdings in eine EDV eintippt (und damit maschinell auswertbar macht) greift wieder die BR-Mitbestimmung.

    Ulli

  • Hallo mailer 0815,

    um was genau soll es denn bei dieser BV gehen? habt ihr einen Gegenvorschlag gemacht, oder nur abgelehnt? Mit welcher Begründung? Unser BR wurde letztes Jahr gegründet, es musste wegen Mitglieder-Schwund neugewählt werden. Wir hatten bisher mehrere Beschlussverfahren, Einstweilige Verfügungen und zur Zeit 2 Einigungsstellen wegen BV´s, die sich hinziehen. Also das volle Programm.

    Was ich damit deutlich machen will, ist, ihr müsst euch als Gremium einig sein und wenn der Chef nicht reden oder diskutieren will, gibt es das Arbeitsgericht und eben die Einigungsstellen. Ich hoffe, ihr habt einen guten Anwalt für Arbeitsrecht.

    Der Einsatz des BRM, zum Aufzeichnen der Pausenzeiten der einzelnen Mitarbeiter, kommt für mich einer Bespitzelung gleich. Ob das rechtens ist, kann ich leider nicht sagen, aber es gibt hier im Forum ganz bestimmt jemanden, der dies genauer sagen kann.

    Auf jeden Fall versucht euer Chef den BR in Mißkredit zu bringen, indem er ein BRM zu dieser Aufgabe einteilt. Um wieviel MA geht es in eurer Firma und wäre die Anschaffung eines Zeiterfassungsgerätes dann nicht sinnvoller. Hier käme dann natürlich das Mitbestimmungsrecht des BR zum Tragen.

    Was den § 99 BetrVG betrifft, ist der meines Wissens nach für die personellen Einzelmaßnahmen zuständig. Aber auch hier gibt es sicher jemanden, der dir besser sagen kann, welche Paragraphen infrage kommen.

    Viele Grüße

    Roady51

  • ich verstehe die Ablehnung nicht!

    Wenn ihr wie es das BetrVG vorschreibt Pausenzeiten festgelegt habt dann hat der Arbeitgeber auch das Recht (und das ohne BV) die Einhaltung dieser Zeiten zu Überwachen und der Betriebsrat die Pflicht, die Einhaltung der BV also die Einhaltung der Pausenzeiten zu prüfen.

    Wo ist das Problem? Ihr macht alle 30 Minuten Frühstück und 1 Stunde Mittag aber es sind nur 40 Minuten in Summe vereinbart? und Ihr wollt nun nicht auffallen?

    Gruß

    Rabauke

  • Ich stimme dem UlliP da voll zu...

    Nicht das es hier her gehört, aber es ist schon von Bedeutung warum ihr die BV abgelehnt habt bzw ob ihr noch verhandelt?!

    Die Einhaltung der Pausenzeiten / Arbeitszeiten liegt ja nun im Interesse aller, Betriebsrat und AG. Keiner sollte sich freuen wenn jemand 30min Frühstück macht wenn 15 angesagt sind. Ausser das es Arbeitszeitbetrug ist, sorgt das auch für Unruhe und Wirtschaftlichen Schaden.

    Habt ihr eventuell zu unrecht abgelehnt ist der Taktische Zug mit der HändischenErfassung schon ganz schön ausgebufft.

    Macht ihr das Immer so das nur eine Seite die BV schreibt? Wir haben dafür die Arbeitsgruppen mit gemischter Besetzung. Der Betriebsrat überwiegt dabei immer, entscheidungen werden jedoch nicht getroffen. Die Gruppe hat dann die Aufgabe die BV komplett auszuarbeiten und muss sie anschliessend dem AG und dem BR erläutern und ggf. Nachbessern.

    Ich würde sagen, an der Rundentisch, das muss geklärt werden bevor die Fronten unnötig hart werden. Wenn jemand täglich 30min Pause hat, darf der AG doch prüfen ob er sie einhält? Sowohl mindestens als auch maximal!

  • Der Arbeitgeber hat nun einmal eine Überwachungspflicht, was die Einhaltung des ArbZG angeht, insofern bin ich auch der Meinung, dass dokumentierte Pausen durchaus im Sinne des Erfinders sind. Und der BR hat darüber zu wachen, dass der AG die Gesetze zum Wohle der AN einhält.

    Vor dem Hintergrund ist auch mir ist nicht ganz klar, warum ihr eine BV zur Erfassung der Pausenzeiten abgelehnt habt, aber ich gehe mal davon aus, ihr werdet eure Gründe (gehabt) haben.

    Und ich gebe zu, auch ich finde den Ansatz eures Chefs an der Stelle bewundernswürdig kreativ. (Das sorgt zumindest für ein Schmunzeln beim Schreiben ;) )

    Was du mit dem 87er hier willst ist mir gerade so gar nicht klar. Die Pausenzeiten an sich scheinen ja geregelt (die unterliegen der Mitbestimmung gem. § 87 BetrVG) und EDV kommt ja (bei händischer Mitschrift) nicht zum Einsatz (wie hier auch schon richtig gesagt, dann wären wir wieder beim MBR gem. § 87 BetrVG).

    Da es sich hier nur um eine kurze Tätigkeit handelt, sehe ich hier auch keine Versetzung gem. § 99 BetrVG. Scheidet also nach meinem Verständnis auch aus.

    Gleichwohl könnte es sich dabei, abhängig davon, wie die Aktion bei den Kollegen ankommt, um Behinderung der BR-Arbeit handeln. Eben weil der BR hier als Hüter der heiligen Korinthen auftaucht.

    In Unkenntnis eurer Ablehnungsgründe fällt es schwer eine konkrete Handlungsempfehlung zu geben. Wenn ich mit einer solchem Mitschrift das Ziel der Pausendokumentation erreiche, ohne dabei die Nachteile einzugehen, wegen derer ich die BV verweigert habe, dann ist doch alles gut.

    Ist das Ergebnis aber eben so, dass der Zustand auf Dauer unerträglich wird, dann müsst ihr wohl oder übel an den Verhandlungstisch zurück...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.