Mit Kind zu BR-Sitzung

  • Hallo zusammen,
    ich hätte mal eine Frage.

    Meine Kollegin ist derzeit in Elternteil, möchte aber ihre BR Tätigkeit weiter fortführen.
    Jetzt war es so, das sie keine Möglichkeit der Kinderbetreuung hatte und hat ihr Kind mit in die Sitzung gebracht.

    Ist das zulässig oder gibt es hier irgendwelche Einschränkungen bzw. Verbote?

    Ich bin zu diesem Thema nicht wirklich fündig geworden.

  • Hallo Danschi,

    das Kind ist nicht BRM und darf deshalb an den Sitzungen nicht teilnehmen...

    Meinst Du das?

    Nun ja, da das Kind vermutlich noch nicht groß genug ist, um irgendwelche Geheimnisse begreifen oder ausplaudern zu können, wäre ich bei der Frage sehr gelassen.

    Stört es den Sitzungsablauf?

    - Nein, dann isses gut.

    - Ja, dann ist es eben so. Da werdet Ihr mit gutem Willen Lösungen finden.

  • Das erinnert mich an den Fall einer Bekannten, die vorsorglich fragte, ob sie zu einem Diskussionsforum in geschlossen weiblicher Gesellschaft ihren damals 2-jährigen Sohn mitbringen dürfe.

    Die Leiterin fragte: Ist er schon Sexist? Wenn nein, dann stört er auch nicht :lol:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Zitat von BMG:

    Stört es den Sitzungsablauf?

    - Nein, dann isses gut.

    - Ja, dann ist es eben so. Da werdet Ihr mit gutem Willen Lösungen finden.

    Darum geht es aber nicht. Es ist, wie Du eingangs ja richtig erwähnt hast, nicht zulässig und damit Punkt. Hier sind im Gesetz keinerlei Ausnahmen oder etwas ähnliches definiert.

    Klar, das Kind kann und wird keine Geheimnisse ausplaudern, aber wenn ein Beschluss gefasst wird und später will jemand diesen Anfechten, dann hat er mit Sicherheit wegen diesem Verstoss sehr gute Karten.

    Ich kann hier leider nur sagen, man kann nicht auf jeder Hochzeit tanzen und wenn die Kollegin in der Elternzeit weiter BR-Arbeit machen möchte, dann geht das nun mal in dem geschilderten Fall so nicht mit dem Kind.

    Das gilt übrigens auch für eine evtl. Betriebsversammlung. Auch diese ist geschlossen und auch dort dürfte das Kind - selbst in einem Kinderwagen - nicht mit anwesend sein.

    Eine Möglichkeit wäre noch, dass Kind während der Sitzung bei einer lieben Kollegin oder einem Kollegen "abzugeben", der sich dann während diesen Zeitraum darum kümmert.

    Grundsätzlich gilt zwar, wo kein Kläger, da kein Richter, aber wenn durch so etwas ein evtl. wichtiger Beschluss im Nachhinein für ungültig erklärt wird, dann darf man sich auch nicht wundern.

  • Zitat von WissenWill

    Darum geht es aber nicht. Es ist, wie Du eingangs ja richtig erwähnt hast, nicht zulässig und damit Punkt. Hier sind im Gesetz keinerlei Ausnahmen oder etwas ähnliches definiert.

    Darum geht es aber auch nicht.

    Die Fragen müssen lauten ist durch die Anwesenheit eines Säuglings die Nichtöffentlichkeit aufgehoben?

    Nimmt der Säugling an der BR Sitzung teil?

    Ich würde beide Fragen mit einem klaren nein beantworten.

    Der Säugling darf vor Ort sein.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Hallo Danschi,

    Deine Fragestellung sollte man letztendlich mit dem ganz gesunden Menschenverstand und nicht mit Gesetzbuch beantworten.

    Was für mich überhaupt nicht in Frage käme, ein Kind ungefragt mitzubringen. Das sollte im Vorfeld zwingend mit dem BRV abgeklärt werden!
    Als BRV würde ich den Wunsch vermutlich ablehnen, sofern ein Spezialwissen dieses BRM nicht dringlich für den TOP XY benötigt wird. Da gäbe es noch die Möglichkeit, dieses BRM nur für diesen TOP als Gast teilnehmen zu lassen.

    Aber schon als Elternteil käme ich nicht auf die Idee, mit Kind an einer Sitzung teilnehmen zu wollen. Da würde ich mich für diese Sitzung als verhindert erklären!

    Meiner Meinung nach, muss während einer BR-Sitzung gewährleistet sein, dass sich jedes BRM mit ungeteilter Aufmerksamkeit den zu diskutierenden Themen widmen kann!

    Zitat von WissenWill

    Eine Möglichkeit wäre noch, dass Kind während der Sitzung bei einer lieben Kollegin oder einem Kollegen "abzugeben", der sich dann während diesen Zeitraum darum kümmert.


    Falls es sich bei diesem Betrieb nicht um einen Kindergarten handelt, werden liebe nette KollegInnen vom AG ganz sicher nicht dafür bezahlt, Kinder hüten zu dürfen, damit ein BRM ungestört an einer BR-Sitzung teilnehmen kann!

    Zitat von BMG

    Stört es den Sitzungsablauf?


    Im Vorfeld wird man diese Frage ganz sicher nicht mit Ja/Nein beantworten können.
    Erinnert mich ein bisschen an: "Beißt der Hund?" - "Bis jetzt nicht." :lol:

    Gruß
    Kokomiko

  • Zitat von erco:

    Die Fragen müssen lauten ist durch die Anwesenheit eines Säuglings die Nichtöffentlichkeit aufgehoben?

    Nimmt der Säugling an der BR Sitzung teil?

    Ich würde beide Fragen mit einem klaren nein beantworten.

    Der Säugling darf vor Ort sein.

    Tja, das sehe ich definitiv nicht so und ich kann auch nirgends die Grundlage für Deine Auslegung erkennen. Im entsprechenden Gesetzestext oder irgendwelchen Kommentaren kann ich eine solche "Ausnahmeklausel" nicht finden. Ich lasse mich aber gern belehren.

    Wie gesagt, es kann sein, dass es gut geht und auch im Nachhinein alles glatt läuft, aber ich würde das Risiko - gerade bei wichtigen Beschlüssen - definitiv nicht eingehen.

  • Zitat von erco:

    Hast du den eine Stelle die es verbietet?

    Die hast Du selbst genannt, die Sitzung ist nicht öffentlich. Dies bedeutet, dass kein Dritter - und hier gibt es m.E. nach keine Altersgrenze - etwas dabei zu suchen hat, fertig.

    Das ist das einzige was sicher ist und Deine Auslegung bzw. Meinung, dass durch ein Kleinkind oder Säugling diese Vorschrift nicht verletzt wird, wäre mir - wie gesagt, gerade im Hinblick auf wichtige Beschlüsse und evtl. spätere Probleme - zu unsicher.

  • Hallo

    Die nicht Öffentlichkeit ist doch dann gewahrt wenn sichergestellt ist das kein unberechtigter etwas erfährt.

    Ich möchte den sehen der behauptet das ein Säugling so ein unberechtigter sein könnte.

    Ich bleibe bei meiner Aussage: Der Säugling darf vor Ort sein.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Ich möchte mich doch der Vorgehensweise von Koko anschließen:

    1) dem BRV rechtzeitig anzeigen, dass man ein Kind mitbringen möchte

    2) TOP auf die nächste Sitzung und darüber beraten und abstimmen

    (bis zu welchem Alter dürfen Kinder dabei sein; wieviele höchstens in einer Sitzung (u.U. könnten es ja auch mal 2 oder 4 Mütter mit Kleinkindern sein, die an einer Sitzung teilnehmen wollen - wem will man es dann gestatten und wem nicht?)

    3) Festlegung, was geschieht, wenn das Kind die Sitzung stört (z. B. durch ständiges Weinen oder lautes Spielen mit Rasseln u.ä.); z.B. sofortiges Verlassen der Sitzung von Mutter und Kind nach Aufforderung des BRV.

    usw.

  • Tja, die Umgangsweisen und Traditionen im BR sind offensichtlich vielfältig, manches mag auch durch die unterschiedliche Größe des Gremiums kommen.

    In einem verhältnismäßig kleinen Gremium kann man sicher auch einfach mal eine Pause machen, wenn ein Kleinkind gerade sehr laut wird.

    Was die rechtlichen Bedenken angeht, kann man damit doch offen umgehen: Schreibt ihm Eure Einschätzung, dass durch die Anwesenheit eines Kleinkindes die Nichtöffentlichkeit gewahrt ist und fragt ihn, ob er diese Einschätzung teilt.

  • Auch wenn ich den Standpunkt von 'wissen will' nachvollziehen kann, teile ich ihn nicht und würde es hier im Zweifel auf ein Grundsatzurteil ankommen lassen, ob ein Kleinkind die Nichtöffentlichkeit stört. Sprich aus rein formalen, juristischen Gründen würde ich der Kollegin die Teilnahme nicht verwehren wollen. (Und sollte der AG tatsächlich der Meinung sein, deswegen einen Beschluss kippen zu können und/oder zu wollen, dann soll er sich das von mir aus durch alle Instanzen erkämpfen. Wenn er da Spaß dran hat...)

    Gleichwohl denke ich, hat Kokomiko schon recht gut aufgezeigt, warum die Teilnahme mit Kleinkind kritisch zu sehen ist. Als Mensch und Kollegin wird mir die Kollegin sicher immer (auch mit Kleinkind) willkommen sein. Als BR frage ich mich dann natürlich schon, wie wichtig die Kollegin ist, dass sie meint unbedingt an der Sitzung teilnehmen zu müssen. (Eine Frage, die ich hier, mangels Kenntnis der beteiligten Personen, natürlich noch nicht einmal ansatzweise beurteilen kann.)

    Aber eines wäre für mich auch klar: wenn sie teilnimmt, sollten im Vorfeld die "Spielregeln" geklärt werden, damit es dann kein böses Blut gibt.

    Insofern schließe ich mich dem hier

    Zitat von Kokomiko

    Deine Fragestellung sollte man letztendlich mit dem ganz gesunden Menschenverstand und nicht mit Gesetzbuch beantworten.

    vorbehaltlos und mit :!: an.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Trägt das Kind sich etwa in die Anwesenheitsliste ein?

    Sind die anderen Einverstanden?

    Ist die Muddi in der Lage trotz anwesenheit des Kind sich auf die Themen zu konzentrieren?

    Ist eure Tonart gemässigt genug?

    Welcher Richter für die Klage ernsthaft durchgehen lassen?

    Ich finde die Diskussion zwar interessant, aber auch irgendwie albern.

    Es wird Zeit mal nicht Päpstlicher zu sein als der Papst. Mal nicht alles nur mit § zu verühren. Wir sind auch noch Menschen.

    Nach Gesetz düfte sovieles nicht, aber manches geht auch eben nicht anders.

  • Zitat von Rainer Windenergiebranche

    Ich finde die Diskussion zwar interessant, aber auch irgendwie albern.

    In diesen Falle würde ich mich an selbiger erst gar nicht beteiligen.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Meine Meinung dazu:

    Kleinkind darf mit, wenns nicht stört und unbedingt nötig ist dieses BR Mitglied einzuladen. Sollte man aber im Gremium vorher klären. Eventuell auch mit dem Arbeitgeber. Man stelle sich vor es kommen mehrere Babys und man ist versucht hier eine Krabbelgruppe aufzubauen. Man sollte aber auf das Elternteil einwirken, dass das nicht unbedingt sein muss.

    Begründung: Angenommen man darf Haustiere in die Arbeit mitnehmen, so dürfen die auch mit in die BR Sitzung. Wir sind uns mal einig, dass so ein Dackel keine Geheimnisse ausplaudern wird. Sollte es aber ein Papagei sein so könnte er schon ausplaudern. Die Wahrscheinlichkeit ist aber gering.

    Wenn in dem Besprechungszimmer ein Telefon steht und dieses eine Freisprecheinrichtung hat, so kann man dies als Mikrofon (zum Abhören) nutzen. Dies würde aber rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. (Steht bei euch eins rum?)

    Mit was kann man das Kleinkind eher vergleichen? Eher mit dem Papagei (falls es schon sprechen kann) oder mit dem Dackel. (soll jetzt keine Beleidigung sein)