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Je nach Diskussionsstil des AG oder BR-Mitgliedern könnte man die Situation auch als BR-Seminar deklarieren: Gesprächsführung mit Personen, die brüllen und sich in die Hose machen...:lol:
ich verstehe das Ansinnen nicht. Ich würde als BRV in der Sitzung keine Kleinkinder in den Räumen zulassen. Da würde ich auch nicht Rücksprache mit dem Gremium halten.
Der BRV ist verantwortlich für die Durchführung und Leitung, punkt aus.
Wo zieht man die Grenzen? Säugling in Ordnung? 2 Jahre? 3 Jahre?
Wenn ich mir vor Augen führe wieviel kleine Kinder bereits in jüngsten Jahren einfach nachbrabbeln, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses der Nichtöffentlichkeit gerecht wird.
Zum anderen hat auch der Arbeitgeber einen Anspruch darauf, das innerhalb der Betriebsratsarbeit und somit auch innerhalb der Sitzungen, ordentlich gearbeitet wird. Schließlich bezahlt er die Zeit.
Zum anderen kommen eventuell auch versicherungsproblematiken dazu. Darf jeder Arbeitnehmer sein Kleinkind oder Säugling mit zur Arbeit bringen?
Ich stelle mir grad eine BR Sitzung vor, in der 5 Elternteile ihre Kleinkinder mitbringen.
Darf jeder Arbeitnehmer sein Kleinkind oder Säugling mit zur Arbeit bringen? Ich stelle mir grad eine BR Sitzung vor, in der 5 Elternteile ihre Kleinkinder mitbringen.
Sorry, aber "wenn das alle tun würden" möglichst noch ergänzt um "bei x Mitarbeitern macht das xy Euro/Stunden/Dienstwagen/Gummibärchen" ist ein Totschlagargument, das mit realen Gegebenheiten oft wenig zu tun hat. Selbst wenn wirklich 5 Eltern von Kleinkindern im BR sitzen, warum sollten jetzt alle ihre Kinder aus Hort, Kindergarten, Betreuung durch anderes Elternteil etc. wegreißen und zur Sitzung mitbringen, nur weil die Kollegin das ausnahmsweise auch darf? :shock:
Ich schließe mich der Meinung an, dass man das Thema nicht mit Gesetzesbüchern, Pauschalaussagen und Verallgemeinerungen lösen sollte, sondern mit gesundem Menschenverstand. Mein (durchaus nicht unumstrittener ) sagt mir: Wenn der Kollegin die Sitzung wichtig ist und das Kind nicht stört, warum sollte sie es nicht mitbringen dürfen? Wenn es dann doch quengelig werden sollte, hat sicher auch jeder Verständnis, wenn die Kollegin die Sitzung vorzeitig verlässt.
Hallo,
bei uns wäre das überhaupt nicht möglich, da Zutritt zu den Räumen (BR Büro ist mitten im Werksgelände) nur Mitarbeiter mit gültigem Ausweis haben. Das ist schon aus Versicherungsgründen so gegeben. Wenn dem Kind auf dem Weg zum BR Büro was passiert (von Stapler bis ....) würde ich mir das als "Mutter" dreimal überlegen. Wenn es bei Euch organisatorisch geht und der AG es nicht verbietet, dann müsst ihr euch als Gremium nur ALLE einig sein.
Sorry, aber "wenn das alle tun würden" möglichst noch ergänzt um "bei x Mitarbeitern macht das xy Euro/Stunden/Dienstwagen/Gummibärchen" ist ein Totschlagargument, das mit realen Gegebenheiten oft wenig zu tun hat. Selbst wenn wirklich 5 Eltern von Kleinkindern im BR sitzen, warum sollten jetzt alle ihre Kinder aus Hort, Kindergarten, Betreuung durch anderes Elternteil etc. wegreißen und zur Sitzung mitbringen, nur weil die Kollegin das ausnahmsweise auch darf? :shock:
Ich schließe mich der Meinung an, dass man das Thema nicht mit Gesetzesbüchern, Pauschalaussagen und Verallgemeinerungen lösen sollte, sondern mit gesundem Menschenverstand. Mein (durchaus nicht unumstrittener ) sagt mir: Wenn der Kollegin die Sitzung wichtig ist und das Kind nicht stört, warum sollte sie es nicht mitbringen dürfen? Wenn es dann doch quengelig werden sollte, hat sicher auch jeder Verständnis, wenn die Kollegin die Sitzung vorzeitig verlässt.
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
Kinder haben grundsätzlich im Betrieb nichts zu suchen. Allein wegen Unfallschutz etc.
Wie willst du als BRV einer 2ten BRM erklären, dass ihr Kind nicht dabei sein darf, dass andere schon?
Ein Kind stört immer in einer Betriebsratssitzung. Das ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass beaufsichtigt werden muss.
Daher hat ein Kind in einer Betriebsratssitzung nichts zu suchen. Auch das ist gesunder Menschenverstand, so ganz nebenbei erwähnt.
Wenn ich also niemanden habe der auf mein Kind aufpassen kann, bin ich im Zeifel entschuldigt und es ist ein Ersatz einzuladen.
Sonnenschein ,,Kinder haben grundsätzlich nichts im Betrieb zu suchen"...na so ein wenig altmodisch bist Du aber auch noch! :twisted:
Was ist daran altmodisch den Mitarbeitern in einem verarbeitenen Betrieb zu verbieten willkürlich und ohne Rücksprache Ihre Kinder mitzubringen?
Wie soll ein Mitarbeiter an einem Bildschirmarbeitsplatz wichtige Kunden- oder auch eigene IT Systeme administrieren wenn Kinder um Ihn herum sind?
Sicherlich gibt es Berufe und Tätigkeiten wo man dieses machen kann, allerdings sind das eher Ausnahmen.
Dennoch bleibt doch die Entscheidung darüber beim Arbeitgeber. Und wenn dieser es erlaubt ist gut und wenn nicht ist auch gut.
Für mich gibt es keine ausreichende Begründung warum ich ein Kind in der BR Sitzung akzeptieren sollte. Die müssen mir erst mal genannt werden. Und das wird sicherlich schwierig.
Na wenn sich jetzt eine junge Mutter z.B auf ein Thema für die nächste BV vorbereitet hat und dies dem BR in der Sitzung präsentieren möchte find ich dies gut und mich stört dann auch nicht wenn dahinter der Säugling schläft. Aber wie gesagt jeder Betrieb ist anders und jedes Gremium auch deswegen sollte es jeder BR individuell für sich entscheiden.
Na wenn sich jetzt eine junge Mutter z.B auf ein Thema für die nächste BV vorbereitet hat und dies dem BR in der Sitzung präsentieren möchte find ich dies gut und mich stört dann auch nicht wenn dahinter der Säugling schläft. Aber wie gesagt jeder Betrieb ist anders und jedes Gremium auch deswegen sollte es jeder BR individuell für sich entscheiden.
Und für die Zeit der Präsentation kann sich niemand darum kümmern? Verstehe die Logik nicht, sorry.
Und nochmal. Das entscheidet derjenige welcher für die Leitung und Durchführung der Sitzung verantwortlich ist. Der oder die BRV.
Na wenn sich jetzt eine junge Mutter z.B auf ein Thema für die nächste BV vorbereitet hat und dies dem BR in der Sitzung präsentieren möchte find ich dies gut und mich stört dann auch nicht wenn dahinter der Säugling schläft.
Zitat von MrSonnenschein
Und für die Zeit der Präsentation kann sich niemand darum kümmern? Verstehe die Logik nicht, sorry.
Was hat das mit Logik zu tun? Es ist zwar ein logistisches Problem, aber kein Problem der Logik.
Wenn eine Mutter (oder auch ein Vater) zu Hause ist und sich um den Nachwuchs kümmert, gibt es immer wieder Zeiten, in denen das "Elterntier" sehr effektiv arbeiten kann (Kind schläft, ist beschäftigt, ist woanders...) Die Vorbereitung ist ja (im Normalfall) an keinerlei Zeitplan gebunden, sprich die Vereinbarkeit hier von Ehrenamt und Familie lässt sich absolut widerspruchsfrei organisieren.
Wenn es aber an die Präsentation im Betrieb geht, kann das Elterntier nicht mehr dem Rhythmus des Nachwuchses folgen, sondern ist an die Gegebenheiten im Betrieb gebunden. Insofern entsteht hier tatsächlich plötzlich ein Betreuungsbedarf, der vorher nicht gegeben war. Völlig logisch. Auch wenn du es nicht verstehst (oder verstehen willst.)
Zitat von MrSonnenschein
Das entscheidet derjenige welcher für die Leitung und Durchführung der Sitzung verantwortlich ist. Der oder die BRV.
Und auch hier: nein! Ich bin bei dir, dass der BRV die Teilnahme alleine verbieten könnte, aber nicht aus seiner Position als BRV, sondern schlicht, weil es hier nur eine einstimmige Lösung geben kann. Und wenn schon der BRV dagegen ist, braucht er den Rest gar nicht erst zu fragen. Aber nur weil es den BRV nicht stört, heißt das noch lange nicht, dass sich die anderen vielleicht 14 BRM im Gremium daran stören und trotzdem damit leben müssen.
Zitat von Danschi
Ist das zulässig oder gibt es hier irgendwelche Einschränkungen bzw. Verbote?
Zitat von erco
Nein außer den Einschränkungen bzw. Verbote die ihr euch selbst auferlegt.
Sehe ich im Prinzip genauso. Allerdings habe ich, als bekennder Schreibtischtäter, einen produzierenden Betrieb nicht im Fokus. Insofern ist der Einwand von Mr.Sonnenschein, dass es hier Probleme mit Betriebssicherheit/Gesundheitsschutz geben könnte nicht ganz zu vernachlässigen und sollte geprüft/berücksichtigt werden.
Aber wenn das nicht dagegen spricht und der AG (der schließlich das Hausrecht hat) auch nichts dagegen einzuwenden hat, finde ich, sollten wir in einem (alles in allem doch recht gut gehenden) Sozialstaat nicht immer nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fordern, sondern sie einfach mal leben und fördern. Hier wäre eine einfache Gelegenheit dazu!
Ich gebe zu, dass ich diese ganze Diskussion (und vor allem der Ton mit dem sie teilweise geführt wird) irgendwas zwischen befremdlich, beschämend, bezeichnend über erschütternd bis hin zu einfach nur noch bekloppt finde.
Wie wollen wir das nur steigern, wenn wir mal richtige Probleme haben?
Was hat das mit Logik zu tun? Es ist zwar ein logistisches Problem, aber kein Problem der Logik.
Wenn eine Mutter (oder auch ein Vater) zu Hause ist und sich um den Nachwuchs kümmert, gibt es immer wieder Zeiten, in denen das "Elterntier" sehr effektiv arbeiten kann (Kind schläft, ist beschäftigt, ist woanders...) Die Vorbereitung ist ja (im Normalfall) an keinerlei Zeitplan gebunden, sprich die Vereinbarkeit hier von Ehrenamt und Familie lässt sich absolut widerspruchsfrei organisieren.
Wenn es aber an die Präsentation im Betrieb geht, kann das Elterntier nicht mehr dem Rhythmus des Nachwuchses folgen, sondern ist an die Gegebenheiten im Betrieb gebunden. Insofern entsteht hier tatsächlich plötzlich ein Betreuungsbedarf, der vorher nicht gegeben war. Völlig logisch. Auch wenn du es nicht verstehst (oder verstehen willst.)
Und auch hier: nein! Ich bin bei dir, dass der BRV die Teilnahme alleine verbieten könnte, aber nicht aus seiner Position als BRV, sondern schlicht, weil es hier nur eine einstimmige Lösung geben kann. Und wenn schon der BRV dagegen ist, braucht er den Rest gar nicht erst zu fragen. Aber nur weil es den BRV nicht stört, heißt das noch lange nicht, dass sich die anderen vielleicht 14 BRM im Gremium daran stören und trotzdem damit leben müssen.
Sehe ich im Prinzip genauso. Allerdings habe ich, als bekennder Schreibtischtäter, einen produzierenden Betrieb nicht im Fokus. Insofern ist der Einwand von Mr.Sonnenschein, dass es hier Probleme mit Betriebssicherheit/Gesundheitsschutz geben könnte nicht ganz zu vernachlässigen und sollte geprüft/berücksichtigt werden.
Aber wenn das nicht dagegen spricht und der AG (der schließlich das Hausrecht hat) auch nichts dagegen einzuwenden hat, finde ich, sollten wir in einem (alles in allem doch recht gut gehenden) Sozialstaat nicht immer nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fordern, sondern sie einfach mal leben und fördern. Hier wäre eine einfache Gelegenheit dazu!
Ich gebe zu, dass ich diese ganze Diskussion (und vor allem der Ton mit dem sie teilweise geführt wird) irgendwas zwischen befremdlich, beschämend, bezeichnend über erschütternd bis hin zu einfach nur noch bekloppt finde.
Wie wollen wir das nur steigern, wenn wir mal richtige Probleme haben?
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Die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie bestreite ich nicht.
Dennoch ist für die Entscheidung ob nicht das Gremium zuständig.
Das BetrVG verlangt "Nichtöffentlichekeit" und nur "teilnahmeberechtigte" Personen.
Und das kann ein Kind im Regelfall nicht sein.
Zum anderen, hat während der BR Sitzung der BRV das Hausrecht. Ich verweise hier auf den Kommentar zu §29 Rnd. 29 (Däubler/Kittner). Denn er leitet die Sitzung und entscheidet. Ist ja auch nachvollziehbar. Sonst müsste während der Sitzung immer erst das gesamte Gremium befragt werden. Und dem ist nicht so.
Kommt also eine Person mit Ihrem Kleinkind zur Sitzung, muss der BRV nicht das Gremium fragen. Er kann aufgrund seines Amtes als VS die Teilnahme untersagen.
Im übrigen ist die Unterbringung eines Kindes sicherlich ein Logistisches Problem, der von mir hinterfragte Sachverhalt aber aus der Logik nicht nachvollziehbar.
Es gibt doch wenige Möglichkeiten.
Zum einen könnte es der Person egal sein und bringt das Kleinkind einfach mit. Dann ist es aber das Problem der Person. Oder sie weiß nicht wohin mit dem Kind und konnte niemanden finden der sich um die Betreuung kümmert. Damit wäre die Person verhindert und es ist Ersatz zu laden. Also kein Problem für den BR.
Aber ein willkürliches Auslegen der Nichtöffentlichkeit und der teilnahmeberechtigten Personen ist schon sehr eigenwillig.
Und wenn ich manchmal erlebe was Kinder alles ausplaudern, da wäre ich mal gespannt wie Ihr das dem AG, euren Kollegen oder im Extremfall einem AG, erklärt.
Ein Kleinkind bedarf der Beaufsichtigung und der Betreuung. Und dieses ist im Regelfall am Arbeitsplatz nicht erlaubt und damit auch nicht in einer BR Sitzung.
Noch Arbeiten wir für das Unternehmen / AG und haben unsere Zeit, auch die in der wir BR Tätigkeit nachgehen, zum Wohle des Unternehmens bzw. der zu vertretenen Belegschaft, zu widmen. Und dazu gehört mit Sicherheit nicht die Betreuung von Kindern.
Letzendlich kann und will ich auch keinem Vorschreiben was er zu tun hat, ich lasse dieses jedenfalls nicht zu. Es sei denn es gibt eine gesetzliche Grundlage die es mir erlaubt. Gibt es die?