BR-Fortbildung u. Reisezeit über reguläre Arbeitszeit hinaus

  • Zitat von Winfried:

    Hallo,

    mit letzter Sicherheit zu beurteilen ist das im Forum nicht, aber ich sehe bei der Thematik des Symposiums und der Schilderung der betrieblichen Situation durchaus eine hohe Wahrscheinlichkeit der Erforderlichkeit nach 37 VI BetrVG.

      
    Grüsse Winfried

    Winfried, ich sehe hier nicht die Besonderheit zur Erledigung seiner Arbeit ausschliesslich für den BR gegeben, an diesem Seminar teilzunehmen, sondern die Anforderung, dass alle Führungskräfte, Teamleiter, Vorarbeiter etc. hieran teilnehmen müssen um was zu tun.

    Für Sodele sehe ich die Anforderung, dass Sie als BR bei Bildungsmaßnahmen die durchgeführt werden nicht hinten runter fallen darf weil Sie BR ist.

    Aus diesem Grund hat der BR dann nach § 98 BetrVG Abs 3 die Bidlungsmaßnahme beraten und weiterhin Sodele vorschlagen. Der AG hat Sodele Akzeptiert, und damit ist das keine BR Arbeit sondern Schulung eines Mitarbeiters nach Beratung mit dem BR.

    2 paar schuhe ;).

    So Zäumen wir das Pferd bei solchen Schulungen hier in unserem Betrieb auf.

    Diese Schulung wird dann mit den 7 Stunden und der max. möglichen Reisezeit wenn selber mit dem Auto angereist wird von 4 Stunden vergütet.

    Gruß

    Rabauke

  • Liebe Leute,

    in diesem Thread hätten sich einige TE lieber mal mit dem § 37 Abs.6 BetrVG bechäftigen sollen ...

    Im § 37 Abs.6 BetrVG steht u.a.: "Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. [...]
    Der Betriebsrat hat bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen."

    Ab Sodeles Antwort vom 6.12.16 hätte man glatt vermuten können, dass dieser BR die Teilnahme eines BRM an diesem Symposium mit Fug & Recht für erforderlich halten durfte.

    Noch sinnvoller wäre es gewesen, sich einfach mal das Programm und die Zielsetzung dieses Symposiums anzusehen. In Kombination mit Sodeles Aussage, dass es in ihrem Betrieb ein Problem mit aggressiven und gewalttätigen Übergriffen gibt, hätte sogar die Leuchte der Erkenntnis aufglühen können, dass der § 37 Abs.6 BetrVG greift!


    Zitat von Sodele

    Der AG will mir nun nur die Anwesenheit auf dem Seminar bezahlen, Fr auch nur bis 13.35 Uhr. Die Reisezeit wird der AG auf keinen Fall bezahlen wurde mir ausgerichtet.



    Guck mal hier unter "Ist bei Seminarbesuchen die Reisezeit immer Arbeitszeit und was ist mit einer Vergütung für die Reisezeit?"

    Deine Anreise war innerhalb Deiner regulären Arbeitszeit und da greift § 37 Abs.2 BetrVG. Der Donnerstag ist demnach mit Deiner regulären Arbeitszeit zu erfassen, der Freitag ebenfalls. Der AG muss Dir allerdings für den Freitag keine Zeiten ausgleichen, die außerhalb Deiner regulären AZ lagen. Dass dieses Symposium erst um 16 Uhr geendet hat und Du erst um 21.30 Uhr zu Hause warst, war nicht betriebs- sondern ausschließlich betriebsratsbedingt! Der § 37 Abs.3 BetrVG greift am Freitag also ab 13:35 Uhr nicht.

    Und jetzt rechnen wir mal: Der AG erkennt als AZ an > Do 5 Stunden, Fr 7 Stunden = 12 Stunden
    Deine AZ an diesen zwei Tagen = 14,25 Stunden

    Es geht also nur um 2 1/4 Stunden, die strittig sind. Den AG würde ich fragen, ob er deswegen womöglich einen Rechtsstreit riskieren will. Und Du solltest Dich mit dem Gedanken anfreunden, dass die Teilnahme an insbesondere mehrtägigen BR-Seminaren/Bildungsveranstaltungen fast immer mit einem Freizeitopfer einher geht.

    Gruß
    Kokomiko

  • Zitat von Sodele

    eine Grundlagen -Fortbildung entsenden

    Schwede, ich will dich nicht verbessern, und dir auch nichts im Hals umdrehen. Ich erkläre dir aber gerne, warum ich diese Aussage gemacht habe, damit auch dieses Missverständniss dann bitte beigelegt ist:

    Sodele hat von Grundlagen Fortbildung geschrieben, nicht von Grundlagen. Das war für mich ein entscheidender Unterschied. Damit war klar das hier nicht BetrVG 1/2/3 oder so gemeint sein kann. Das kann man nicht in 1,5 Tagen Lernen, da bin ich voll bei dir.

    Deine Ausdrucksweise und pauschale Anzweifelung des Seminardauer ermutigte mich jedoch dazu die Aussage zum Thema Geld zu machen. Wenn jemand eine Schulung findet, die ihm passt, und das in 1,5 Tagen, warum soll er sie dann in 5 Tagen machen? Warum fordert man Kollegen auf, mehr Geld auszugeben? Mehr Zeit zu verschwenden als er selber für nötig hält? Mit verlaub, das ging für mich aus deinem Satz hervor. Wenn ich das Missinterpretiert habe, tut es mir Leid! Dann entschuldige ich mich hiermit aufrichtig dafür!

    Auf exakt der Basis, ist mein Einwand auch, jedenfalls für mich, als logische Konsequenz und durchaus als Konstruktive Kritik zu verstehen und auch zu bewerten. Im Kontext, bzw. gerade im Kontext geht das auch exakt so hervor.

    Zitat von schwede12

    Nur zwei der vielen Zitate von Windenergie Rainer die anderen kann man ja selber nachlesen wonach sämtliche Gewerkschafter und Betriebsräte verstaubte Geldvernichter sind .....

    Das habe ich so zwar nie gesagt und darstellen wollen, aber, wenn du dich dadurch angegriffen fühlst, dann möchte ich mich auch hierfür gerne bei dir entschuldigen. Es tut mir Leid.

    Back to Topic.

    Habe ich das nun richtig, das:

    Wenn meine Wochenarbeitszeit Mo-Fr umfasst, und ich am Sonntag Anreise, so ist die Reisezeit für den Sonntag nicht zu bezahlen?

    Wenn, aus welchem Grund auch immer, mein Seminartag länger als meine Tägliche Arbeitszeit geht, mir dennoch nur die Tägliche Arbeitszeit als bezahlte Freistellung vergütet wird?

  • Okay Rainer Entschuldigung angenommen wenn ich Dich in der Vergangenheit etwas heftig attackiert habe will ich mich auch dafür entschuldigen!

    ,,Wenn meine Wochenarbeitszeit Mo-Fr umfasst, und ich am Sonntag Anreise, so ist die Reisezeit für den Sonntag nicht zu bezahlen?

    Wenn, aus welchem Grund auch immer, mein Seminartag länger als meine Tägliche Arbeitszeit geht, mir dennoch nur die Tägliche Arbeitszeit als bezahlte Freistellung vergütet wird?" Frage Rainer....

    Genauso ist es, alles über Eure Wochenarbeitszeit rüber ist halt Ehrenamt auch die Sonntagsanfahrt wenn Du an diesem Tag normalerweise nicht arbeitest. Ausnahme Teilzeitbeschäftigte die bauen tatsächlich Überstunden auf hier auch wieder Grenze die Stundenzahl eines Vollzeitbeschäftigten.

  • Zitat von Kokomiko

    Noch sinnvoller wäre es gewesen, sich einfach mal das Programm und die Zielsetzung dieses Symposiums anzusehen. In Kombination mit Sodeles Aussage, dass es in ihrem Betrieb ein Problem mit aggressiven und gewalttätigen Übergriffen gibt, hätte sogar die Leuchte der Erkenntnis aufglühen können, dass der § 37 Abs.6 BetrVG greift!

    nun, es ist immer eine Frage der Betrachtung.

    Aus meiner bescheidenen Sicht greift hier der § 98 BetrVG.

    gruß

    Rabauke

  • Liebe Kokomiko,

    vielen lieben Dank -hier ganz konkret- für Deinen ausführlichen Beitrag zu meiner Frage, Du hast mir damit sehr geholfen.

    Und jetzt nochmal ein etwas allgemeinerer Dank und ein dickes Lob: Ich finde, Du schreibst die besten und fundiertesten Beiträge hier, Du besitzt m.E. ein sehr profundes Wissen zu den verschiedensten Themenbereichen und belegst -so gut wie immer- mit Urteilen und schriftlichen Quellen. Das Forum darf sich glücklich schätzen, Dich zu haben. Mach bitte weiter so!

    @alle: Danke auch an Euch. Bitte seht mir nach, dass ich anfangs nicht detailliert genug geschildert habe, was es mit der Veranstaltung auf sich hatte.

    Ich hadere derzeit stark mit mir, das BR-Amt wieder aufzugeben, denn die Unterstützung der anderen BRMs ist für mein Empfinden viel zu gering, die Belgschaften der meisten Niederlassungen haben schon signalisiert, keinen BR mehr zu wollen. Sie haben Bedenken und Angst wegen Konflikten mit Personen auf Leitungspositionen. Der ständige Ärger tut meiner Gesundheit nicht gut, meine Kinder sind nicht gerade glücklich, anscheinend habe ich schon die ersten Änderungen in meinem Verhaltensweisen. Ich muss besser auf mich aufpassen, das habe ich schon bemerkt, vielleicht werde ich den Arbeitgeber wechseln. Ich habe größte Bedenken, ob meine Kräfte für die kommende Zeit und die Aufgaben des Amts reichen.

    Sollte ich aber weiterhin BRM oder auch BRV bleiben, wünsche ich mir, keine Antworten von bombigen Windmüllern auf meine Beiträge lesen zu müssen. Diese Art von Beiträgen sind für mich nahezu unerträglich, die Qualität ist m.M.n. meist eher unterdurchschnittlich, der (Unter-)Ton aber passt m.M.n. überhaupt nicht zu einem Miteinander von BetriebsrätInnen. Seit die beiden hier schreiben, hat sich das Forum zum Negativen verändert und das finde ich schade. Ich habe mir fest vorgenommen, beide absolut zu ignorieren.

    Ich wünsche mir weiter, alle anderen Forenmitgleider bleiben beim -oder kommen wieder zurück zum- früheren Miteinander und lassen sich auch nicht durch noch so seltsame Beiträge provozieren, verleiten und hinreissen, sich auf das gleiche Niveau hinunter zu begeben.

    Danke noch einmal für die freundliche Aufnahme, ein herzliches Dankeschön auch für die Geduld der Administratoren.

    Tschüss,

    Sodele

  • ...dem Lob für Koko schließe ich mich an.

    Sodele, es ist eigentlich kaum möglich, aus der Ferne einen konkreten Rat in die eine oder andere Richtung zu geben bzgl. Deiner ja sehr prinzipiellen Problematik und Frage - machst du weiter oder nicht? Aber die eigene Gesundheit geht letztlich vor... Ich wünsche Dir, dass Du eine für Dich gute Entscheidung triffst!

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Sodele,

    das hier

    Zitat von Sodele

    Ich hadere derzeit stark mit mir, das BR-Amt wieder aufzugeben, denn die Unterstützung der anderen BRMs ist für mein Empfinden viel zu gering, die Belgschaften der meisten Niederlassungen haben schon signalisiert, keinen BR mehr zu wollen. Sie haben Bedenken und Angst wegen Konflikten mit Personen auf Leitungspositionen.

    kann ich gut nachvollziehen, weil ich in der gleichen Situation war. Mir haben damals die Worte eines Seminarleiters sehr Mut gemacht: "10% Deppen hast du immer, egal bei was. Wenn du 90% Deppen hast, lohnt es sich immer noch für die 10%, die keine sind!"

    Er hatte Recht. Nachdem bei uns der BR gegründet wurde, hatte ich auch nicht gerade mein Wunschteam zusammen, auch weil der AG mächtig gegen den BR geschossen hat. Nachdem wir aber einige gute Betriebsvereinbarungen geschlossen und Kündigungen verhindert haben, hat sich der Wind zu Gunsten des BR gedreht. Und die damals noch zögerlichen MA bestanden auch keineswegs aus Deppen, sondern aus Leuten, die erstmal eine Bedenkzeit brauchten. Diese haben dann bei der nächsten Wahl auch kandidiert und das momentane Gremium ist weitaus besser als das ursprüngliche.

    Aus betrieblichen Gründen würde ich raten: Mach deinen Job gut, dann kriegst du über kurz oder lang auch die Leute, die du möchtest. Wenn aber der Ärger auch ins Private durchschlägt: Einen neuen Job zu suchen ist besser als eine neue Familie. Daher schließe ich mich Winfrieds Fazit an.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Zitat von Sodele:

    Sollte ich aber weiterhin BRM oder auch BRV bleiben, wünsche ich mir, keine Antworten von bombigen Windmüllern auf meine Beiträge lesen zu müssen. Diese Art von Beiträgen sind für mich nahezu unerträglich, die Qualität ist m.M.n. meist eher unterdurchschnittlich, der (Unter-)Ton aber passt m.M.n. überhaupt nicht zu einem Miteinander von BetriebsrätInnen. Seit die beiden hier schreiben, hat sich das Forum zum Negativen verändert und das finde ich schade. Ich habe mir fest vorgenommen, beide absolut zu ignorieren.

    Ich wünsche mir weiter, alle anderen Forenmitgleider bleiben beim -oder kommen wieder zurück zum- früheren Miteinander und lassen sich auch nicht durch noch so seltsame Beiträge provozieren, verleiten und hinreissen, sich auf das gleiche Niveau hinunter zu begeben.

    Danke noch einmal für die freundliche Aufnahme, ein herzliches Dankeschön auch für die Geduld der Administratoren.

    Tschüss,

    Sodele

    Du kannst dir ne menge Wünschen, aber nicht alles wird dir erfüllt. Willkommen in der Welt der Betriebsräte, hier hat jeder seine Meinung, seine Auffassung. Und wenn man in "Sozialen"-netzwerken oder Foren etwas in den Raum wirft, so muss man mit Reaktion rechnen... ;)

    Wäre deine Aussage nicht so Widersprüchlich, unqualifiziert und undistanziert, wäre sie fast konstruktiv gewesen. Gut gebrüllt Löwe, ist aber leider umsonst gewesen. Viel Erfolg weiterhin bei deiner Arbeit und Schulung! :D

  • Zitat von Sodele:

    Danke noch einmal für die freundliche Aufnahme, ein herzliches Dankeschön auch für die Geduld der Administratoren.

    Die angesprochene Geduld des Administrators in diesem Fall erschöpft. Darum schließe ich den Thread. Beschwerden bitte per PN.

    Peter