Dringend! Wahl des Vorsitzenden!/ Bericht über aktuelle Verh

  • Da bin ich wieder, und wieder mit ein paar neuen Fragen an die Alteingesessenen...
    1) Bei einem BR mit 9 Mitgliedern, wieviel davon müssen anwesend sein, um den/die neue Vorsitzende/en zu wählen?
    2) Ist ein BR verpflichtet, den Firmenangehörigen Bericht über Themen zu geben, die aktuell verhandelt werden?


    Antwort dinglichst, wegen morgigem Gespräch!

    DANKE, euer Neuling ;)

  • Zitat von Neuling:

    1) Bei einem BR mit 9 Mitgliedern, wieviel davon müssen anwesend sein, um den/die neue Vorsitzende/en zu wählen?


    Der BR muss beschlussfähig sein, d.h. mindestens die Hälfte der Mitglieder (einschl. evtl. Ersatzmitglieder) muss da sein und auch an der Abstimmung teilnehmen, bei 9 BRM also 5. Siehe dazu § 26 Abs. 2 und § 33 BetrVG.

    Zitat

    2) Ist ein BR verpflichtet, den Firmenangehörigen Bericht über Themen zu geben, die aktuell verhandelt werden?


    Jein. Der BR muss vierteljährlich eine Betriebsversammlung einberufen und dort natürlich auch Bericht über sein Tun geben. Auch, wenn Mitarbeiter zwischendurch Fragen stellen, sollte man das beantworten. Die Frage ist dabei, ob das in jedem Fall strategisch klug ist (Zeitpunkt!). Es ist eigentlich eher eine Frage des Wie als des Ob.
    Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

    Grüßchen,
    Carola

  • Hallo Neuling,

    was zur Wahl gesagt werden muss hat Carola ja bereits gesagt.

    Was die Information angeht möchte ich das noch etwas ergänzen. Prinzipiell gilt das alte Wort:

    Wir sind Betriebsräte, keine Geheimräte!

    Gleichwohl ist der Hinweis von Carola gut und wichtig, dass es dabei immer auch eines bisschen Augenmaßes bedarf. Prinzipiell kann man über alles reden (ohne dabei Internas aus dem BR auszuplaudern (wer hat wie gestimmt, wer vertritt welche Positionen etc. pp)). Manchmal ist es angebracht mit Informationen zurückhaltend zu sein, da man sonst mehr Unruhe in die Belegschaft bringt als man brauchen kann, manchmal kann man genau diese Unruhe aber auch sehr gut brauchen und häufig ist der AG der Meinung, dass man bestimte Themen doch gar nicht publik machen sollte.

    Du merkst, die Frage ist nicht so pauschal zu beantworten. Ihr solltet nur eines nie vergessen: Ihr vertretet die Kollegen. Und die haben Euch gewählt und wollen natürlich wissen, was Ihr in ihrem Namen so veranstaltet... Und das ist eigentlich auch nur recht und billig.

    Gruß

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Konkret: Es geht um den Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Weder, dass das Thema überhaupt verhandelt wurde noch, dass es bereits eine Unterschrift von BR und AG gibt wurde vom BR bei den Mitarbeitern kommuniziert. In unserer Branche gibts keinen Tarifvertrag.

  • Ach.....und noch etwas: Kann der Arbeitgeber vom BR verlangen, dass diese Verhandlungen (also ich meine nur die Tatsache, dass darüber verhandelt wird) geheim bleiben müssen?

    MERCI ;)

  • Hallo Neuling,

    der AG kann Euch bitten, darüber noch Stillschweigen zu bewahren. Ob Ihr der Bitte nachkommt (kommt auf die Argumente des AG an), ist dann Eure Sache. Doch teilt ihm dies auch mit, wenn Ihr Euch nicht an die Bitte haltet (mit Gründen), weil er dann sauer ist. Meist glaubt der AG, dass wenn er was sagt, dass dem auch so sei.

    Wenn eine BV noch nicht unterzeichnet ist, dann ist sie auch nicht abgeschlossen. Da kann man sich vorher noch so einig sein. (§ 77 Abs. 2 -> erforderlich Schriftform und auch die Unterschrift von beiden Seiten).

    Gruß/Günther

  • Ob es bei Euch einen Tarifvertrag gibt oder nicht, spielt für die Informationspolitik eigentlich überhaupt keine Rolle. Allenfalls wenn es um die Zulässigkeit Eurer BV geht (Stichwort Tarifvorbehalt nach § 77 (3) BetrVG).

    Ob Ihr die Information weitergebt oder nicht ist letztlich eine rein politische Entscheidung. Spätestens, wenn es eine BV gibt, muss sie veröffentlicht werden. (§ 77 (2) Satz 3 BetrVG)

    Das AG gerne Stillschweigen über die Verhandlungen haben ist ein immer wieder gern genommenes Verhaltensmuster (s. bereits mein Beitrag oben). Die Antwort darauf ist mit einen klaren Nein zu geben. Verlangen kann der AG lediglich, dass keine Geschäftsgeheimnisse weitergegeben werden. (s. § 79 BetrVG) Darunter dürften die Verhandlungen über ein bestimmtes Thema nie fallen, die Inhalte könnten es schon sein...

    Also auch hier gilt: es ist Eure (politische) Entscheidung, wo Ihr dem AG den Gefallen tun wollt (evtl ja auch im Eigeninteresse) und wo nicht.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • hallo nochmal,

    ich bin nicht im BR, sondern kandidat für die nächste woche anstehende BR Wahl. meine frage ist, wenn eine betriebsvereinbarung beiderseitig unterzeichnet wurde (scheint am 8.5. der fall gewesen zu sein - mehr weiß ich hoffentlich heute abend...) wann muß das von seiten des BR an die arbeitnehmer kommuniziert weden? Merci :)

  • Gar nicht. Für die Veröffentlichung nach § 77 (2) Satz 3 BetrVG ist der Arbeitgeber zuständig. Der BR kann sie veröffentlichen. Er muss es nicht. Ob das guter Stil ist BVen stillschweigend zu verhandeln ist Ansichtssache. Genau dafür gibt es aber alle 4 Jahre Wahlen. Spätestens dann können die Kollegen darüber entscheiden was sie davon halten.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.