Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage.
Bei uns gab es vor Weihnachten auf Grund wirtschaftlicher Schwierigkeiten einige betriebsbedingte Kündigungen.
Der AG hat sich mit dem BR auf eine BV zu dieser Maßnahme geeinigt, in der eine Abfindung und die Anzahl der zu entlassenden Mitarbeiter festgelegt wurde.
Es wurde kein(!) Sozialplan verhandelt und es wurden auch keine betroffenen Mitarbeiter namentlich benannt. Das sollte den gekündigten Mitarbeitern die Möglichkeit geben, eventuell höhere Abfindungsansprüche vor Gericht erstreiten zu können.
Unser Gremium hat dann die entsprechenden Anhörungen erhalten und den meisten Kündigungen auf Grund fehlerhafter Sozialauswahl fristgerecht widersprochen.
Nun hat der AG den bteroffenen Mitarbeitern die Kündigungen ausgeprochen, hat aber bei einigen "vergessen" den Widerspruch beizulegen.
Soweit ich weiß ist das ja seine Pflicht.
Nun zu meinen Fragen:
Einige der betroffenen Kollgen haben bei mir (Stellv. BRV - bin aber noch recht neu in der Materie) nach dem Widerspruch gefragt.
1. Darf ich als BR eine Kopie des Widerspruchsschreibens an die gekündigten Mitarbeiter rausgeben, die mich danach fragen?
2. Darf ich bei den anderen gekündigten MA, die sich noch nicht bei mir gerührt haben, aktiv nachfragen, ob sie den Widerspruch mit ausgehändigt bekommen haben? Und wenn das nicht der Fall ist, darf ich Ihnen diesen dann geben?
3. Oder muss ich den AG darauf aufmerksam machen, dass er ihnen den Widerspruch aushändigen muss?
Hintergrund ist, dass ich meinen Kollegen natürlich gern den Widerspruch geben möchte, aber ich will mich rechtlich korrekt verhalten, nicht dass ich oder das Gremium dann angreifbar wäre...