Hallo zusammen!
Ein ehemaliger bei uns beschäftigter Arzt ist in der Probezeit gekündigt worden.
Seine Reaktion war, daß er selber kündigte. Dies müsse er machen, um seiner weiteren Karriere nciht zu schaden, sagte er.
Nun erhalten wir einen Anruf von ihm. Er bittet uns darum, dem Arbeitsamt darüber Auskunft zu geben, daß vor seiner Kündigung eine Kündigung seitens des Arbeitgebers in der Probezeit stattgefunden hat. Es existiert ein Dokument, mit dem wir als Betriebsrat dem Arbeitgeber unsere Stellungnahme dazu mitgeteilt haben.
Meine Frage: Darf ich dem ehemaligen Kollegen diese Mitteilung in Kopie aushändigen, damit er gegen den Entscheid der Arbeitsagentur (Sperrfrist für Arbeitslosengeld) Einspruch einlegen kann (Erfolgsaussicht hin oder her)?
Mit der Personalabteilung steht er sich nicht gut, deswegen will er sie nicht kontaktieren.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Sigurjohnsson