2013 haben sich ja die Vorschriften im Rahmen der ArbMedVV geändert haben und die Rechte der Beschäftigten auch aus datenschutzrechtlichen und selbstbestimmten Gründen geändert haben, ist eine Untersuchung (z.B. Sehtest, Hörtest, Blutdruck etc.) im Rahmen der G25 für das Führen einen Flurförderzeugs überhaut statthaft wenn es der Betreffende nicht möchte?
Ich habe gehört der AG bzw. der Betriebsarzt kann/muss ein Gespräch zur G25 anbieten, der MA muss daran teilnehmen, aber sich nicht unterschen lassen ud entscheidet mehr oder weniger selbst über seine Fahrtauglichkeit.
Was stimmt dazu?