Dürfen Untersuchungen für G25 stattfinden?

  • 2013 haben sich ja die Vorschriften im Rahmen der ArbMedVV geändert haben und die Rechte der Beschäftigten auch aus datenschutzrechtlichen und selbstbestimmten Gründen geändert haben, ist eine Untersuchung (z.B. Sehtest, Hörtest, Blutdruck etc.) im Rahmen der G25 für das Führen einen Flurförderzeugs überhaut statthaft wenn es der Betreffende nicht möchte?
    Ich habe gehört der AG bzw. der Betriebsarzt kann/muss ein Gespräch zur G25 anbieten, der MA muss daran teilnehmen, aber sich nicht unterschen lassen ud entscheidet mehr oder weniger selbst über seine Fahrtauglichkeit.

    Was stimmt dazu?

  • Hallo,

    abgesehen von der rechtlichen Situatiion, die quasi eine Argumentation Richtung Pflicht zulässt, sehe ich den Arbeitssiciherheits und Gesundheitsschutz als oberstes Gebot.

    Datzenschutz hin oder her. Ich lehne es ab, aus Datensschtuz Gründen Kolegen einer Gefahr auszusetzen.

    Ein Stapler / Flurförderfahrzeug ist dabei durchaus keine kleine Gefahr! Wenn ein Container Stapler im Hafen mit einem 40 Fuss ausser Kontrolle gerät, reden wir von 80-120 Tonnen die sich ihren Weg suchen. Und wer das schon mal gesheen hat, möchte das nicht noch mal.

    Wenn eine Untersuchung im Sinne der Sicherheit und Gesundheit aller durchgeführt werden soll, sollten BR auch dazu stehen, das ist meine Meinung. LKW Fahrer werden ebenso untersucht, Busfahrer, Piloten usw. Wer nun denkt ein Pilot trage ein höhreres Risiko, der Irrt gewaltig.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.