Erwerbsunfähig , Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

  • Moin,

    folgende Frage.

    Ein Mitarbeiter ist unbefristet und voll erwerbsunfähig.

    Ist damit sein Arbeitsverhältnis "automatisch" beendet oder muss der Arbeitgeber

    ,wenn er denn will, kündigen?

    Danke und Gruß

  • Hallo,

    in Tarif- oder Arbeitsverträgen ist oftmals der Bezug einer vollen, unbefristeten Erwerbsminderungsrente als "sog. "auflösende Bedingung" verankert.

    Bisher galt diese Klausel einmütig in der Literatur als zulässig, mittlerweile beginnt aber eine Diskussion, ob diese Klauseln nicht eine Diskriminierung von Behinderten sarstellt - vor allem mit Verweis auf das Recht auf Teilzeit nach § 81 Abs. 5 SGB IX.

    Gibt es eine derartige Klausel nicht, muß der AG in jedem Fall kündigen. Aber auch hier stellt sich die Frage, wie durchsetzbar die Kündigung ist, wenn der AN seine Arbeitskraft weiterhin in Teilzeit innerhalb des Rahmens der vollen Erwerbsminderung (unter 3 Std./Tag) anbietet.

  • hmmm

    Abgesehen von den Gesetzen... Wie soll sowas funktionieren, oder was geschieht dann?

    Wenn jemand Erwerbsunfähig ist, kommt er nie wieder zurück auf diese Position. Somit hat er eine negative Zukunftsprognose welche dem Arbeitgeber in die Karten spielt... Soweit ist naja, gut ist das auf keinenfall. Das Handicap ist ja schon schlimm genug.

    Aber, mal die andere Seite, was bitte stellt man sich denn mit so einem Mitarbeiter vor? Hier wird ein Arbeitsplatz blockiert, warum? Was passiert den Sinnvollerweise mit einem Mitarbeiter der der Art Erkrankt? Ich hätte erwartet, das er in Rente gehen kann. Wenn er jetzt einfach Krankgeschrieben bleibt, ist er nach 18 Monaten ausgsteuert und fällt kurz danach ans Sozialamt und bekommt Hartz4. Das kann auch keine Lösung sein. Er verliert dann wohl möglich alles Ersparte usw.

    Welche Aufgabe haben wir dabei? Wie können wir dem MA denn sicher helfen?

    Eine Kündigung zu verhindern ist keine Lösung, sondern nur Doktor Spiele am Symptom. Giobt es Ämte, Behörden, Einrichtungen die man da aktivieren kann?

  • Hallo Rainer,

    dieser Mitarbeiter "Ein Mitarbeiter ist unbefristet und voll erwerbsunfähig" ist damit "Rentner" wenn er denn die Erwerbsunfähigkeitsrente in Anspruch nimmt.

    Dieser Mitarbeiter kann aber noch unter 3 Stunden täglich beschäftigt werden.

    Nun gibt es Menschen die im Job ein Wissen nach langjähriger Tätigkeit erlangt haben und die Feststellung nun bis du Erwerbsunfähig macht einige dieser Menschen nicht gerade glücklich, da Sie sich dann unnütz fühlen und damit wertlos.

    In diesen Fällen kommt es dann bei uns dazu, dass wir genau das machen, was das Selbstwertgefühl dieser Mitarbeiter stärkt und uns weiter hilft.

    Sie bekommen eine Teilzeitstelle mit z.B. 20 Stunden im Monat, freier Arbeitszeiteinteilung in denen das Wissen "abgefragt" und dokumentiert wird und ihr Wissen damit auch Wertgeschätz wird.

    Mit diesem geringen Hinzuverdienst wird ihre Rente nicht minimiert und wir alle ziehen dann daraus den Nutzen. Der Mensch fühlt sich noch wichtig und das Wissen geht nicht verloren.

    Daher es gibt sicher sinnvolle Anwendungsbeispiele, die müssen Einzelfallmäßig betrachtet werden. In der Regel werden bei uns aber die Arbeitsverhältnisse in beidseitigem Einvernehmen aufgelößt.

    Gruß

    Rabauke

  • Hallo Rainer,

    ich verstehe wirklich nicht, warum Du aus der Erörterung verschiedener Facetten eines juristischen Problems, das beim Threadstarter offensichtlich nicht zum Alltag der BR-Arbeit gehört, wieder eine ideologische Grundsatzfrage machst.

    Und gerade dann, wenn man viel Verständnis für eine AG-Position hat, sehe ich nichts schlimmes darin, über mögliche Fallstricke eines möglichen AG-Handelns zu diskutieren.

    Und bei der Gelegenheit könntest Du auch mal darüber nachdenken, daß gerade in juristischen Fragen es nicht unbedingt zwingend ist, daß sich der Überbringer der Botschaft mit der Sinnhaftigkeit der Botschaft identifiziert.

    Und die inhaltlichen Aspekte, die Rabauke eingebracht hat, solltest du vielleicht auch mal überdenken

  • rabauke,

    Danke für die Antwort! Da wir solche Fälle hier nicht haben, war mir jetzt nicht bewusst das dann immer noch Teilzeit geht. Das ist natürlich für den Menschen eine tolle Lösung. Zumal es wirklich so ist, wenn man nicht mehr gefordert wird, kommt man sich wirklich überflüssig vor und wird alt. Und das sehr sehr schnell. Das ist aber ein Thema, das uns gewiss mal irgenwann einholt. Verhandelt ihr das dann in Einzelfällen direkt?

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.