Guten Morgen,
ich arbeite mich leider gerade in das Thema Kündigungsfristen ein und scheitere an einer Frage :
Wann ist eine Kündigung seitens des AN möglich gilt §622 Abs.2 oder die einzelvertragliche Regelung - (darüber gibt es auch nicht nur im Gremium Diskussionen)
Beispiel : Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von x Monaten zum Monatsende gekündigt werden . = ok.
Bei längerer Betriebszugehörigkeit gelten hinsichtlich der verlängerten Kündigungsfristen die gesetzlichen Bestimmungen für beide Parteien.
Die Frage : Kann ein MA der z.B. nach 15 Jahren kündigen möchte nach X Monaten das Unternehmen verlassen oder nach 6 Monaten zum Monatsende?
Ich persönlich habe §622 Abs. 2 so verstanden das seitens des AG die entsprechenden Fristen einzuhalten sind. Aber auch für den AN lt. Vertrag?
Danke im Voraus!