Hallenkranführerschein

  • Hallo Kollegen ich war letztens auf einem Arbeits und Gesundheitsschutz Seminar da hatten wir das Thema Kranführerschein und das es unbediengt jeder Mitarbeiter haben muss .Habe dieses bei meinem Arbeitgeber adressiert und bekam diese Antwort . Würde mich freuen wenn sich einige mit diesem Thema auskennen und mir sagen können ob diese aussage von meinem Vorgesetzten Akzeptabel ist .

    Ich bin der meinung das es nicht so aussreicht .

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    Antwort Arbeitgeber :

    Hallo A

    für die Hallenkränen und Ameisen wird generell kein Führerschein benötigt.

    Mit der Arbeitssicherheit wurde es so abgestimmt, dass ein bestimmter Teil der Kollegen (Segmentleiter, Teamleiter, Schichtführer) eine Schulung bei Herr XY (Arbeitssicherheit) durchführen (Liste mal bei XY nachfragen), dieses Personen sind dann Multiplikatoren, die wiederum anderen Kollegen unterweisen müssen.

    Die Einweisung wurde bei uns auf einen Wiederholungszeitraum von 3 Jahren festgelegt, die dazugehörigen GBU‘s hingegen werde jährlich geschult.

    Die Festlegungen z.B. die Standards habe ich in Absprache mit den Segmentleitern und der Arbeitssicherheit besprochen und diese in die Kran GBU eingetragen.

    Die Aussage der Arbeitssicherheit war, dass jede Abteilung ihre eigenen Standards festlegen kann, wären wir z.B. in einer Gießerei und würden Teile mit mehreren Tonnen bewegen,

    müssten wir weitaus höhere Standards anlegen. Die Berufsgenossenschaft überlässt es also den Betrieben selber und gibt keine Regeln oder Standards vor.

    Ich hoffe, dass ich Deine Frage damit ausreichend beantwortet habe.

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  • Zitat von sonnenschein2017:

    Hallo Kollegen ich war letztens auf einem Arbeits und Gesundheitsschutz Seminar da hatten wir das Thema Kranführerschein und das es unbediengt jeder Mitarbeiter haben muss .

    Das hat so aufkeinenfall seine Richtigkeit.

    Jeder MA der mit einem Kran fährt, muss dazu entsprechend geschult sein und einen Fahrauftrag durch die Geschäftsleitung erhalten. Das betrifft aber nur den MA, der den Kranfahren soll, nicht alle die dabei zuschauen.

    Wer Kran fahren soll, sollte durch den Verantwortlichen festgelegt.

    Ähnlich ist es bei Flurförderfahrzeugen (Gabelstapler) oder Hubameisen. Wenn der Betrieb sogar eine Einweisung auf das Betriebsfahrrad verlangt, ist auch das Notwendig und legitim.

    Wenn eine Ameise der einfache Hubwagen ist, verlangt der Gesetzgeber dafür keine besondere Maßname, diese kann aber durch den Betrieb festgelegt werden.

    Staplerscheine und Kranscheine jedoch sind soweit ich weiss definitiv Pflicht für den, der selbigen bedient.

  • Zitat von sonnenschein2017

    Kranführerschein und das es unbediengt jeder Mitarbeiter haben muss

    @DonQuichotte
    Ich glaube nicht, dass das so gemeint war, dass

    Zitat von Rainer Windenergiebranche

    alle die dabei zuschauen

    einen haben sollten, sondern alle die einen Kran bedienen. Das würde zumindest noch im Ansatz Sinn machen.

    sonnenschein2017

    (btw. willkommen im Club)
    Ich verstehe das mal so, dass es bei euch Ameisen und sogenannte Laufkatzen/Fahrkräne gibt, die mehr oder weniger jeder, der sie gerade braucht einfach benutzen kann.

    Ohne genaue Kenntnis der Details vor Ort ist es schwierig hier ein abschließendes Statement abzugeben.

    Aber die Antwort deines AG klingt für mich zumindest so, als hätte man sich da einen Kopf gemacht und versucht die Gefährdung vernünftig zu beurteilen.

    Wie gesagt, es klingt so, ob es so war kann ich nicht beurteilen, aber vielleicht mal zum Verständnis, wie ich das beurteilen würde:

    Einen Hubwagen mit einer Palette drauf zu bewegen, sollte jeder hinbekommen. Hier sehe ich keine allzugroßen Gefahren, jedenfalls keine, die einer besonderen Befähigung bedürfen. Das sollte sich im Rahmen der jährlichen Sicherheitseinweisung erledigen lassen.

    Was die Laufkatzen angeht: sind die so konstruiert, dass eine Fehlbedienung ausgeschlossen ist und so dimensioniert, dass eine Überlastung unmöglich ist (weil sie z.B. 15 Tonnen Hubkraft haben, aber max. 2 Tonnen bewegt werden) sehe ich hier auch nicht unbedingt die Notwendigkeit eines Kranführerscheines.

    Etwas anderes könnte natürlich gelten, wenn die bewegten Lasten deutlich größer sind, oder wir gar nicht über fest montierte Kräne, sondern über wirklich mobile (sei es fahrbar, sei es vor Ort montierbare) reden. Die erfordern selbstverständlich wesentlich mehr Sachverstand schon beim Aufbau und dem anschließenden Betrieb.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Huuuuuuuu Mortiz!

    Kran fahren ist nicht mit Kranfahren getan! Das ganze hat auch mit Anschlagmitteln und Zugrichtungen und Schwingen usw usw zu tun... Zudem die Überprüfung der Seil eim gewissen rahmen unsw usw.

    Portalkrane sind kein Spielzeug mit dem jeder der meint er sei talentiert rum hantieren sollte.

    Hubameisen führen nicht selten zu schweren Verletzungen der Füsse. 2 Tonnen Gewicht und ein bischen Gefälle... Dazu gibt es auch sehr lustige Videos voller Schmerzen! :lol: :lol:

  • Zitat von Rainer Windenergiebranche

    Mortiz

    Ich glaube, langsam würde es sich lohnen, dass ich für jedes Mal, wo du deine Finger nicht im Griff hast 1 Euro verlange... ;)

    Zitat von Rainer Windenergiebranche

    Hubameisen führen nicht selten zu schweren Verletzungen der Füsse. 2 Tonnen Gewicht und ein bischen Gefälle...

    Deswegen schrieb ich:

    Zitat von Moritz

    Das sollte sich im Rahmen der jährlichen Sicherheitseinweisung erledigen lassen.

    Ich denke, da ist das richtig adressiert.

    Zitat von Rainer Windenergiebranche

    Das ganze hat auch mit Anschlagmitteln und Zugrichtungen und Schwingen usw usw zu tun...

    Bin da kein Experte, verstehe aber was du meinst. Auf der anderen Seite: wenn es doch immer nur die gleichen Dinge sind, die auf die immer gleiche Art und Weise transportiert werden müssen, sollte man das doch (mit einer Einweisung) hinbekommen, nicht?

    Zitat von Rainer Windenergiebranche

    Zudem die Überprüfung der Seil eim gewissen rahmen unsw usw.

    Sorry, aber das ist nun ganz sicher nicht die Aufgabe eines jeden Benutzers.

    Zitat von Rainer Windenergiebranche

    Portalkrane sind kein Spielzeug mit dem jeder der meint er sei talentiert rum hantieren sollte.

    Davon war auch nirgendwo die Rede und das hat auch niemand behauptet. (Warum müssen wir das also diskutieren?) Es geht, so habe ich den Eingangpost verstanden, darum, dass jeder Benutzer eingewiesen wird und diese Einweisung auch gelegentlich wiederholt wird.

    Das meinte ich mit:

    Zitat von Moritz

    die mehr oder weniger jeder, der sie gerade braucht einfach benutzen kann

    (Die nicht eingewiesenen Kollegen gesellen sich bitte zu den "weniger jeder" ;) )

    Das wäre nach meinem Verständnis, wenn die Randbedingungen passen (Standardladungen, passendes Equipment und ein "idiotensicherer" Kran (der z.B. nicht über das Ende hinausfahren kann, keine hohen Geschwindigkeiten erzielen kann, ausreichend dimensioniert ist usw. usf) ausreichend.

    Bzw. es ist genau die Aufgabe der Gefährdungsbeurteilung hier festzustellen/festzulegen was notwendig ist und was nicht.

    Und die Antwort des AG klingt für mich erst einmal, als hätte er sich sich auch einen Kopp gemacht. Ich kann jedenfalls dem Link von Ohadle auch keine generelle "Kranführerscheinpflicht" entnehmen. (Habe aber auch nicht alles gelesen.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo, warum fragt Ihr nicht direkt bei der BG nach? Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.