Hallo Kollegen ich war letztens auf einem Arbeits und Gesundheitsschutz Seminar da hatten wir das Thema Kranführerschein und das es unbediengt jeder Mitarbeiter haben muss .Habe dieses bei meinem Arbeitgeber adressiert und bekam diese Antwort . Würde mich freuen wenn sich einige mit diesem Thema auskennen und mir sagen können ob diese aussage von meinem Vorgesetzten Akzeptabel ist .
Ich bin der meinung das es nicht so aussreicht .
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Antwort Arbeitgeber :
Hallo A
für die Hallenkränen und Ameisen wird generell kein Führerschein benötigt.
Mit der Arbeitssicherheit wurde es so abgestimmt, dass ein bestimmter Teil der Kollegen (Segmentleiter, Teamleiter, Schichtführer) eine Schulung bei Herr XY (Arbeitssicherheit) durchführen (Liste mal bei XY nachfragen), dieses Personen sind dann Multiplikatoren, die wiederum anderen Kollegen unterweisen müssen.
Die Einweisung wurde bei uns auf einen Wiederholungszeitraum von 3 Jahren festgelegt, die dazugehörigen GBU‘s hingegen werde jährlich geschult.
Die Festlegungen z.B. die Standards habe ich in Absprache mit den Segmentleitern und der Arbeitssicherheit besprochen und diese in die Kran GBU eingetragen.
Die Aussage der Arbeitssicherheit war, dass jede Abteilung ihre eigenen Standards festlegen kann, wären wir z.B. in einer Gießerei und würden Teile mit mehreren Tonnen bewegen,
müssten wir weitaus höhere Standards anlegen. Die Berufsgenossenschaft überlässt es also den Betrieben selber und gibt keine Regeln oder Standards vor.
Ich hoffe, dass ich Deine Frage damit ausreichend beantwortet habe.
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