Gründung eines Betriebsrats

  • Hallo,

    ich bin neu hier und möchte einen Betriebsrat gründen.

    Meine Frage: Bei uns gibt es drei eigenständige Firmen, bei der jeder mehr als 6 AN hat, kann man hier nicht trotzdem einen Gesamtbetriebsrat wählen?

    Insgesamt handelt es sich um knapp 60 Mitarbeiter.

    Vielen Dank für eine Rückinfo

  • Willkommen im Club und erst einmal viel Erfolg!

    Zitat von pleupold

    kann man hier nicht trotzdem einen Gesamtbetriebsrat wählen?

    Die Frage muss auf jeden Fall verneint werden. Ein Gesamtbetriebsrat besteht immer aus Delegierten der lokalen Betriebsräte und wird somit nie direkt gewählt.

    Zitat von pleupold

    Bei uns gibt es drei eigenständige Firmen, bei der jeder mehr als 6 AN hat

    Mir ist im Moment unklar, was genau damit gemeint ist. Hat Eure Firma drei verschiedene Betriebe? Oder sind das wirklich drei unterschiedliche firmierende Unternehmen, die aber, z.B. durch gemeinsame Leitung, einen Konzern bilden?

    Die möglichen Konstrukte sind davon stark abhängig. So kennt das BetrVG den gemeinschaftlichen Betrieb verbundener Unternehmen. D.h. es wäre denkbar, dass, obwohl unterschiedliche Firmen (rein vom Namen her), sie an einem Standort so verbunden sind, dass sie einen gemeinsamen Betrieb bilden und es Sinn macht, einen gemeinsamen Betriebsrat zu bilden.

    Dazu müsste man aber mehr Details eurer Firmenkonstruktion kennen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hi Moritz,

    danke für deine Antwort bei uns ist das so.

    es gibt 2 gmbh und 1 gbr.

    gbr vermietet maschinen und personal an beide gmbhs

    wir sind aber eigentlich alle miteinander verbunden, da jetzt allein im büro mitarbeiter der unterschiedlichen firmen zusammenarbeiten und hier nichts getrennt wird.

    die eine gmbh ist für den zweig bau und die andere für deponiebetrieb

    wenn nochmehr infos gebraucht werden einfach schreiben.

  • Wenn ihr also alle zusammen in den gleichen Büros sitzt und zusammen arbeitet, lediglich die AN aus wirtschaftlichen Gründen in unterschiedlichen Firmen beschäftigt sind, spricht in der Tat viel dafür, dass es sich bei euch um einen Gemeinschaftsbetrieb handelt, ihr also einen BR für alle wählen könnt. (Was aber eben nichts mit dem juristischen Begriff des Gesamtbetriebsrates zu tun hat!)

    Allerdings kommt es hier wirklich auf Details an, sprich ihr solltet einen RA mit ins Boot nehmen, der sich diese Details bei euch vor Ort anschaut und euch entsprechend berät.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Danke für die Antwort.

    Aber wer zahlt dann den RA und bis das ganze geklärt ist sollte man ja kein Wort darüber verlieren, da sonst mit Konsequenzen gerechnet werden muss.

    Ich denke selbst Kündigungen sind nicht ausgeschlossen.

    Bei uns ist das ein sehr heikles Thema.

    Können wir nicht erstmal mit der einen Firma anfangen und den BR gründen um dann später die restlichen mit RA Hilfe mit zu integrieren?

  • Hallo pleupold

    Da es bei euch 2 GmbH gibt habt ihr also erstmal 2 Unternehmen mit jeweils einen Betrieb.

    Das ist Fakt.

    Daher halte ich es für am sinnvollsten wenn ihr zuerst in einem Unternehmen einen Wahlvorstand wählt.

    Dieser hat dann Kündigungsschutz und kann alles andere in die Wege leiten.

    Beauftragung eines Anwaltes zur Klärung ob ein Gemeinschaft BR gewählt werden kann.

    Die kosten trägt dann der AG aus dem Unternehmen.

    Kommt der Wahlvorstand zu dem Ergebnis das ein Gemeinschaft BR gewählt werden kann wird er dementsprechend handeln.

    Der Wahlvorstand sollte sich aber auch schulen lassen. Kostentragung durch den AG.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Zitat von pleupold

    Können wir nicht erstmal mit der einen Firma anfangen und den BR gründen um dann später die restlichen mit RA Hilfe mit zu integrieren?

    Wenn das bei euch so problematisch ist, wäre das sicher der bessere Weg.

    Letztlich stehen euch beide Wege offen, also der von dir vorgeschlagene oder der von Erco.

    Welchen Weg man nun tatsächlich gehen will ist "Geschmacksfrage". Selbstverständlich könnte auch schon der Wahlvorstand sich schulen lassen, bei der Schulung feststellen (mit Hilfe des Referenten), dass ihr einen Gemeinschaftsbetrieb bildet und diesen notfalls vom ArbG feststellen lassen. Heißt aber auch: bis es einen BR gibt, kann das etwas dauern, weil ja noch ein paar Hürden im Vorfeld zu überwinden sind.

    Wählt ihr erst einmal einen BR in einer der Firmen, kann der schon mal mit der Arbeit anfangen und immer noch feststellen, dass es sich doch eigentlich um einen Gemeinschaftsbetrieb handelt und das in aller Ruhe klären (lassen).

    Beides hat sein Für und Wider.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Super, Vielen Dank für eure Hilfe.

    Ich denke wir werden erstaml bei der GmbH anfangen unde den Bertriebsrat gründen, um dann später alle Firmen zusammen zu führen.

    Ich werde euch auf dem laufenden halten.

    Liebe Grüße

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.