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kann man hier nicht trotzdem einen Gesamtbetriebsrat wählen?
Die Frage muss auf jeden Fall verneint werden. Ein Gesamtbetriebsrat besteht immer aus Delegierten der lokalen Betriebsräte und wird somit nie direkt gewählt.
Zitat von pleupold
Bei uns gibt es drei eigenständige Firmen, bei der jeder mehr als 6 AN hat
Mir ist im Moment unklar, was genau damit gemeint ist. Hat Eure Firma drei verschiedene Betriebe? Oder sind das wirklich drei unterschiedliche firmierende Unternehmen, die aber, z.B. durch gemeinsame Leitung, einen Konzern bilden?
Die möglichen Konstrukte sind davon stark abhängig. So kennt das BetrVG den gemeinschaftlichen Betrieb verbundener Unternehmen. D.h. es wäre denkbar, dass, obwohl unterschiedliche Firmen (rein vom Namen her), sie an einem Standort so verbunden sind, dass sie einen gemeinsamen Betrieb bilden und es Sinn macht, einen gemeinsamen Betriebsrat zu bilden.
Dazu müsste man aber mehr Details eurer Firmenkonstruktion kennen.
gbr vermietet maschinen und personal an beide gmbhs
wir sind aber eigentlich alle miteinander verbunden, da jetzt allein im büro mitarbeiter der unterschiedlichen firmen zusammenarbeiten und hier nichts getrennt wird.
die eine gmbh ist für den zweig bau und die andere für deponiebetrieb
wenn nochmehr infos gebraucht werden einfach schreiben.
Wenn ihr also alle zusammen in den gleichen Büros sitzt und zusammen arbeitet, lediglich die AN aus wirtschaftlichen Gründen in unterschiedlichen Firmen beschäftigt sind, spricht in der Tat viel dafür, dass es sich bei euch um einen Gemeinschaftsbetrieb handelt, ihr also einen BR für alle wählen könnt. (Was aber eben nichts mit dem juristischen Begriff des Gesamtbetriebsrates zu tun hat!)
Allerdings kommt es hier wirklich auf Details an, sprich ihr solltet einen RA mit ins Boot nehmen, der sich diese Details bei euch vor Ort anschaut und euch entsprechend berät.
Können wir nicht erstmal mit der einen Firma anfangen und den BR gründen um dann später die restlichen mit RA Hilfe mit zu integrieren?
Wenn das bei euch so problematisch ist, wäre das sicher der bessere Weg.
Letztlich stehen euch beide Wege offen, also der von dir vorgeschlagene oder der von Erco.
Welchen Weg man nun tatsächlich gehen will ist "Geschmacksfrage". Selbstverständlich könnte auch schon der Wahlvorstand sich schulen lassen, bei der Schulung feststellen (mit Hilfe des Referenten), dass ihr einen Gemeinschaftsbetrieb bildet und diesen notfalls vom ArbG feststellen lassen. Heißt aber auch: bis es einen BR gibt, kann das etwas dauern, weil ja noch ein paar Hürden im Vorfeld zu überwinden sind.
Wählt ihr erst einmal einen BR in einer der Firmen, kann der schon mal mit der Arbeit anfangen und immer noch feststellen, dass es sich doch eigentlich um einen Gemeinschaftsbetrieb handelt und das in aller Ruhe klären (lassen).