Zugriff auf privaten Ordner nach Kündigung während KüSchutz-Klage

  • Ich habe mal eine Frage.

    Bei uns wurde vor gut 5 Monaten ein Mitarbeiter entlassen. Seine Kündigungsschutzklage dauert noch an.

    Da der Mitarbeiter auch einige seiner Arbeitsergebnisse auf seinem privaten Laufwerk gespeichert hat, hat nun sein Abteilungsleiter beantragt, dass er im Beisein des BR Zugriff auf den privaten Ordner des Mitarbeiters bekommt, um die für die Arbeit relevanten Dokumente auf das Abteilungslaufwerk zu legen.

    Der Betriebsrat hat dem Zugestimmt und beschlossen, dass 2 BR-Mitglieder gemeinsam mit dem Abteilungsleiter Zugriff auf das private Laufwerk erhalten. Die BR-Mitglieder tragen dabei Sorge, dass der Abteilungsleiter lediglich die relevanten Daten zu Gesicht bekommt. (Ich bin einer der beiden Mitlglieder, habe vor ein paar Jahren in der Abteilung gearbeitet und kann beurteilen, was relevant ist und was nicht.)

    Die Frage ist jetzt, hat das irgendwelche Auswirkungen im Kündigungsschutzprozess? Kann sich das sowohl die Firma als auch der Mitarbeiter (bzw. sein Anwalt) zunutze machen, dass der BR Zugriff auf die Privaten Daten erhält?

    Ich bin mir da nicht so sicher. Und bevor wir auf den Ordner zugreifen, will ich nur sicher gehen, dass rechtlich niemand angreifbar wird.

    Mir ist schon bewusst, dass ich zur Verschwiegenheit verpflichtet bin, wenn ich Einsicht in die privaten Daten erhalte.

    Da fällt mir gleich noch eine hypothetische Bonusfrage ein. Was wäre, wenn ich in den privaten Daten strafbares Material finden würde? Davon gehe ich nicht aus, daher rein hypothetisch gefragt.

  • Hallo,

    was bedeutet in dem Zusammenhang " privat"? Handelt es sich hier um ein Laufwerk, das einE AN mit Erlaubnis oder Billigung des AG nutzt, um private Daten zu speichern, dann ist die Einsicht durch Dritte, hier durch den AG, ein schwer wiegender Eingriff in Persönlichkeitsrechte; die Anwesenheit oder Mitwirkung des BR macht das nicht weniger einschneidend. Es gibt Urteile z.B. zu Spindkontrollen, da sind sehr enge Grenzen gesetzt, und bei Daten ist der potentielle Eingriff in die Persönlichkeitsrechte noch viel gravierender.

    D.h. für mich ganz klar: Geht schlicht und einfach gar nicht, zumindest nicht ohne Zustimmung bzw. Beteiligung des/der Betroffenen. Alle daran beteiligten Personen setzen sich da einem rechtlichen Risiko aus.

    M.E. Ist der/die entlassene AN hier in einer Mitwirkungspflicht.

    Was sagt denn der/die DS-Beauftragte dazu?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,

    danke erstmal für deine Antwort.

    Jeder Mitarbeiter an einem PC-Arbeitsplatz hat bei uns einen "persönlichen Ordner" im Netzwerk. Darauf kann er speichern, was er will. Und darauf hat auch nur er Zugriff.

    Ich habe da zum Beispiel private Daten drauf, aber auch einige Unterlagen, die ich für die Arbeit benötige (z.B. Formularvorlagen...)

    Und auf diesen "perönlichen Ordner" will der Abteilungsleiter zugreifen, weil stark zu vermuten ist, dass da relevante Daten zur Arbeit des Kollegen abgespeichert sind. Der Kollege hat seine Erkenntnisse aus der Arbeit schon immer gebunkert und nur die notwendigsten Sachen öffentlich rausgegeben. Wahrscheinlich um sich unentbehrlicher zu machen. Z.B. Programme für einige Anlagen.

    Was mir jetzt ein wenige peinlich ist, weil ich nicht selbst drauf gekommen bin: Ja, ich werde mal unseren DS-Beauftragten kontaktieren.

    Viele Grüße,

    Rockabilly

  • wenn dem so ist wie du beschrieben hast, dann darf der Arbeitgeber hierauf nicht zugreifen.

    Das ist dann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes des Mitarbeiters.

    Ihr als BR dürft dem auch nicht zustimmen (bei uns würde hier auch der Datenschutzbeauftragte von anfang an sagen, nein geht nicht, PUNKT)

    Die einzige Möglichkeit auf dieses Laufwerk Zugriff zu bekommen (legal) ist ,die Zustimmung des Mitarbeiters wird hierzu gegeben.

    Beim Verdacht einer Straftat kann mit Richterlichem Beschluss die zuständige Behörde sich einblick in diese Daten verschaffen, der Arbietgeber darf es nicht! auch nicht mit euch.

    Gruß

    rabauke

  • Ich wäre mir da nicht so sicher...

    Hierzu fehlen definitiv noch Informationen. Die meisten AG haben klare Regelungen dazu, in diesen wirst du entsprechend Fündig werden. Euer DSB dürfte da aber auf dem Stand sein.

    Bei uns gibt es zwar auch so genannte "Private Laufwerke" auf die man nur alleine Zugriff hat, jedoch dürfen hier keine privaten Daten gespeichert werden. Der Ordner ist als "persöhnlicher Bereich" zu verstehen wie ein Schreibtisch. Und dieser darf durch den AG sehr wohl geöffnet werden. Zumal hier der Verdacht nahe liegt, das der MA sich nicht an die "Unterweisung" zum Umgang mit EDV Systemen gehalten hat.

    Gibt es Unterweisungen oder Datenschutzerklärung zum Thema EDV? Schau da mal rein und berichte.

  • Vielen Dank erstmal für die Beiträge.

    Ich bin mir jetzt auch nicht mehr sicher, inwieweit dieses "persönliche Laufwerk" privat genutzt werden darf. Unser DSB ist die letzten 2 Tage nicht erreichbar gewesen, daher konnte ich auf den noch nicht zurückgreifen.

    Im Moment bin ich dabei heruaszufinden, was da bei uns im Hause für Regelungen gelten.

    Wenn ich was neues weiß, halte ich euch auf dem Laufenden.

    Gruß,

    Rockabilly

  • So, ich nochmal.

    Nur zur Info, der Vorgang ist noch nicht abgschlossen. Aber nach Rücksprache mit unserem DSB gibt es durchaus Möglichkeiten, den persönlichen Ordner eines Mitarbeiters einzusehen um dadurch spezifische Daten zu kopieren.

    Das geschieht in mehreren Schritten.

    1. Der Antragsteller muss sehr genau mitteilen, welche Daten er sucht und aus welchem Grund. Dann entscheidet der DSB über die Rechtmäßigkeit. Das heißt es muss ehr genau definiert sein, welche Daten ermittelt werden sollen. Die Anfrage darf nicht allemein oder schwammig gehalten sein.

    2. Wenn der DSB dann die Rechtmäßigkeit anerkennt, muss von der IT eine Kopie des persönlichen Laufwerks, was gesichtet werden soll, erstellen. Es darf auch nur die Kopie gesichtet werden, nicht das originale Laufwerk.

    3. Bei der Sichtung müssen anwesend sein:

    • der DSB bzw. sein Bevollmächtigter
    • Vertreter der IT-Abteilung
    • Vertreter der Personalabteilung
    • Vertreter des BR
    • der Antragsteller

    Und dann muss haarklein Protokoll geführt werden. Offensichtlich private Daten dürfen absolut nicht eingesehen werden. Es ist auch nicht erlaubt, offensichtlich private Daten zu löschen und dann den kompletten REst zur Verfügung zu stellen.

    Es dürfen nur Daten ermittelt werden, die offensichtlich mit der Antragsformulierung übereinstimmen. Und diese darf der Antragsteller dann kopieren.

    4. Im Anschluss wird die Kopie des persönlichen Laufwerks wieder gelöscht.

    Also es ist möglich, aber mit einem ganz schön großen Brimborium.

    Im Moment ruht die Geschichte auch erstmal, nachdem das erste Ersuchen des Vorgestzten/Antragstellers so schwammig war, dass es der DSB nicht zugelassen hat.

    Wenn der Vorgang mal abgeschlossen ist, berichte ich wieder hier.

  • Ja, ich stimme dir da zu, zur Albernheit...

    Im Moment liegt das ganze erstmal auf Eis. IRgendwie scheint es dem entsprechenden Vorgesetzten im Moment nicht mehr so wichtig zu sein...

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.