Ich habe mal eine Frage.
Bei uns wurde vor gut 5 Monaten ein Mitarbeiter entlassen. Seine Kündigungsschutzklage dauert noch an.
Da der Mitarbeiter auch einige seiner Arbeitsergebnisse auf seinem privaten Laufwerk gespeichert hat, hat nun sein Abteilungsleiter beantragt, dass er im Beisein des BR Zugriff auf den privaten Ordner des Mitarbeiters bekommt, um die für die Arbeit relevanten Dokumente auf das Abteilungslaufwerk zu legen.
Der Betriebsrat hat dem Zugestimmt und beschlossen, dass 2 BR-Mitglieder gemeinsam mit dem Abteilungsleiter Zugriff auf das private Laufwerk erhalten. Die BR-Mitglieder tragen dabei Sorge, dass der Abteilungsleiter lediglich die relevanten Daten zu Gesicht bekommt. (Ich bin einer der beiden Mitlglieder, habe vor ein paar Jahren in der Abteilung gearbeitet und kann beurteilen, was relevant ist und was nicht.)
Die Frage ist jetzt, hat das irgendwelche Auswirkungen im Kündigungsschutzprozess? Kann sich das sowohl die Firma als auch der Mitarbeiter (bzw. sein Anwalt) zunutze machen, dass der BR Zugriff auf die Privaten Daten erhält?
Ich bin mir da nicht so sicher. Und bevor wir auf den Ordner zugreifen, will ich nur sicher gehen, dass rechtlich niemand angreifbar wird.
Mir ist schon bewusst, dass ich zur Verschwiegenheit verpflichtet bin, wenn ich Einsicht in die privaten Daten erhalte.
Da fällt mir gleich noch eine hypothetische Bonusfrage ein. Was wäre, wenn ich in den privaten Daten strafbares Material finden würde? Davon gehe ich nicht aus, daher rein hypothetisch gefragt.