Überstunden-/ Zusatzschichtenantrag vom AG an den BR

  • Hallo.

    Unser AG hat uns in einer Sitzung mündlich mitgeteilt, das er aus verschiedenen Gründen in einigen Abteilungen in unserer Firma Überstunden- bzw. Zusatzschichten fahren möchte.

    Nun wollten wir nochmals eine schriftliche Beantragung haben.

    Unser AG meint das es ausreicht, das er uns im Rahmen der Sitzung diese Information gegeben hat.

    Laut BetrVG §80 Abs. 2 Satz 1 und 2 stehen uns Unterlagen und eine umfassende Unterrichtung zu. Solange wir Fragen zu einem Thema haben, ist eine Umfassende Unterrichtung des BR noch nicht durchgeführt worden. (Meine Meinung!)

    Hat uns der AG ausreichend und korekt informiert wenn er den Antrag mündlich auf einer Sitzung ggü. dem BR erwähnt hat?

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!

  • Bei uns wird der Überstundenantrag in schriftlicher Form an den BR geschickt! Darüber hinaus, wird die Anzahl der Mitarbeiter, die benötigt wird, angegeben und der Grund! Wobei der Grund oftmals schon bekannt ist! Geregelt ist das im §87, s unten! Mitbestimmungspflichtiger Tatbestand

    Soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, hat der Betriebsrat bei der vorübergehenden Verkürzung (Kurzarbeit) oder Verlängerung (Überstunden) der betriebsüblichen Arbeitszeit mitzubestimmen, (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Das Mitbestimmungsrecht setzt einen kollektiven Tatbestand voraus. Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung zur Durchführung von Überstunden, kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 87 Abs. 2 BetrVG). Die Grenzen, ab wann bei flexibler Arbeitszeit (z. B. Gleitzeit) von Überstunden auszugehen ist, sollten in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden.

  • Glück Auf Toddi,

    uns ist bewusst das wir da in der Mitbestimmung sind. Dein aufgeführter § ist richtig. Unsere Frage ist eher dahingehen ungeklärt, wie der AG dem BR gegenüber diesen Antrag stellen muss.

    Schriftlich oder mündlich in einer Sitzung.

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!

  • Ihr könnt die Schriftform nicht einfordern! Wenn ihr lieb bitte sagt und der AG schickt trotzdem nichts Schriftliches, dann ist das eben so.

    Gib doch mal in Google (oder einer Suchmaschine deiner Wahl) "Schriftform + BetrVG" ein, dann findest du die fünf oder sechs Stellen, an denen im BetrVG die Schriftform verlangt wird.

  • Verstehe das Problem nicht ganz. Aus dem gemeinsamen Gespräch geht doch der Antrag hervor. Hinterlegt zudem im Protokoll. Wenn ihr weitere Informationen braucht, fordert diese an, schriftlich wenn möglich. Aber wenn euch die Gründe genannt wurden, und sie sind nachvollziehbar, macht nene neuen Top, oder zur nächsten Sitzungen eben diesen mit drauf. Besprechen, Prüfen, Abstimmen und Mitteilen. Steht nachher alles im Protokoll.

  • Zitat von Felltrompete

    wie der AG dem BR gegenüber diesen Antrag stellen muss

    Dazu gibt es in der Tat keinerlei Rechtsvorschriften.

    Insofern ist der Weg von Rainer im Prinzip gangbar und durchführbar.

    Die Frage ist halt, ob man das so will...

    Kulum meint, man könne die Schriftform nicht einfordern.

    Nicht?

    Der AG will etwas vom BR und der BR ist frei in seiner Mitbestimmung.

    Intelligente und vertrauensvoll zusammenarbeitende AG kämen auf die Idee, dass es doch nicht die schlechteste Idee wäre, den Antrag schriftlich zu formulieren. Andernfalls könnte es passieren, dass der BR gar nicht zustimmt, weil er sich nicht angehört fühlt (mangels Schriftstück wird der Belege schwer und anders als bei 99 gibt es keine Zustimmungsfiktion!) oder zu etwas völlig anderem zustimmt. (Jeweils 3 Mann für die nächsten 5 Wochen statt 3 Zusatzschichten in den nächsten 5 Tagen.)

    Worauf ich hinauswill: man muss die Dinge nicht höher hängen als sie sind. Und wenn der BR der Meinung ist: haben wir verstanden und wären wir auch einverstanden, sollte man sich überlegen ob man eine Diskussion um des Kaisers Bart anfängt. Aber man kann sich seinen AG auch erziehen. ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Danke für Eure Antworten - hat mir sehr geholfen.

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.