Hallo Zusammen,
folgender Fall einer Bekannten die in einem Betrieb arbeitet in dem es keinen BR gibt.
Situation:
Sie, alleinerziehend, zwei Kinder.
Der Große ist jetzt 6 und kommt im September 17 in die Schule. Ihre Kleine ist jetzt 1 Jahr und 9 Monate.
Die Elternzeit wurde fristgerecht angemeldet und endet laut ihrer Aussage Ende Februar 2018. Ein ordentlicher Arbeitsvertrag existiert entsprechen auch.
Ab März 2018 war jetzt der Plan wieder zu arbeiten.
Die Kleine ist zu diesem Zeitpunkt dann 2 Jahre und 7 Monate.
Jetzt hat sie von ihrer Chefin mündlich die Ansage bekommen das sie 3 Monate vor Elternzeitende gekündigt mit Kündigungsfrist zum 1.3.2018.
Schriftlich hat sie bisher noch nichts erhalten.
Die Chefin meinte nur zu ihr "... sie habe da mal gegoogelt und das so gelesen..."
Anmerkung: Meine Vermutung war sie hat den BEEG §19 gelesen und falsch gelesen... der beschreibt ja das Kündigungsrecht des Arbeitnehmers zum Ende der Elternzeit... und nicht das Recht des Arbeitgebers.
In dem Betrieb meiner Bekannten gibt es leider KEINEN BR!
Folgende Fragen:
Ist eine Kündigung während der Elternzeit mit Kündigungsfristende zum 1 Tag nach der Elternzeit überhaupt zulässig? Wo steht das geschrieben?
Auf welche Paragraphen ausser dem §18 BEEG kann sie sich beziehen, sollte sie die Kündigung dann schriftlich erhalten?
Gruß & Danke
Der Nachrücker