Umzug der Büroräume durch Mitarbeiter tätigen lassen

  • Hallo zusammen,

    im Moment brennt es hier an vielen Stellen.

    Unsere Geschäftsführung hat einer Mitarbeiterin mitgeteilt, dass diese dafür Sorge zu tragen hat, dass schwere Kisten, die derzeit in einem leeren Büroraum lagern von den Mitarbeitern in einen anderen Raum getragen werden sollen, weil das optische Erscheinungsbild nicht passe.

    Zudem soll die Mitarbeiterin dafür Sorge tragen, dass weitere Mitarbeiter beim Tragen von Schränken, Schreibtischen helfen sollen, die an unseren Standort nach Hamburg gebracht werden sollen.

    Man muss dazu sagen, wir werden im November innerhalb des Gebäudes auch umziehen.

    Nun soll die Mitarbeiterin zudem noch selbst vor dem Großumzug aus ihrem Büro in ein anderes Büro umziehen.

    Sie versteht das nicht, zudem ja eh ein Umzug ansteht und weil sie auch nicht mit der betreffenenden Person zukünfitg zusammen sitzen möchte (aktiver Raucher).

    Zudem soll dann eine andere Mitarbeiterin dafür das Büro verlassen und alleine sitzen.

    Jetzt hat man ihr schon angekündigt, dass sie nicht diskutieren solle, da sie eh verlieren würde.

    Frage die sich mir als BR stellt ist folgende,

    In wieweit darf ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer dazu anhalten schwere Lasten zu tragen. Wir sind ein Bereich, der nur mit Bürotätigkeiten zu tun hat, Schwerpunkt Gesundheitswesen und Qualitätssicherung. (Ich weiß, da kann man schmunzeln)

    Was kann man tun, dass Mitarbeiter hier geschützt sind.

    Im Grundsatz haben wir es hier schon mit Provokation und auch mit Mobbing zu tun. Denn einen Mitarbeiter soweit unter Druck zu sezten, diesem auch anzukündigen, was dieser denn tun würde, wenn sein Büro auf einmal nicht mehr an seinem Platz wäre, wenn dieser am nächsten Tag ins Büro käme, geht schon weit über die Grenzen der Vorstellungskraft hinaus.

    Im Moment neigen wir dazu uns gerade im Bereich des Arbeitsschutzes Rechtsberatung ein zuholen, da wir auch den Verdacht haben, dass bei uns im Haus gerade die Mitarbeiter immer wieder in Beschuss genommen werden, die noch einen Tarifvertrag haben.

  • Puh, da habt ihr ja diverse Baustellen auf einmal...

    Zitat von Claudi0_0

    Unsere Geschäftsführung hat einer Mitarbeiterin mitgeteilt, dass diese dafür Sorge zu tragen hat, dass schwere Kisten, die derzeit in einem leeren Büroraum lagern von den Mitarbeitern in einen anderen Raum getragen werden sollen

    Wenn mir ein Kollege so etwas sagen würde, wäre meine Frage nur, wie er darauf käme, er hätte mir etwas zu sagen. So etwas anzuweisen ist ja wohl Chefsache...

    Zitat von Claudi0_0

    In wieweit darf ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer dazu anhalten schwere Lasten zu tragen.

    Die Frage dürfte sich pauschal nicht beantworten lassen. Und es ist ja wohl ein Unterschied, ob wir über ein paar Umzugskartons reden, die einen Raum weiter transportiert werden müssen, oder Möbel über mehrere Stockwerke.

    Ich gebe ja zu, bei solchen Dingen bin ich dann geneigt einen "Event" zu organisieren. Am ... mit Arbeitsklamotten, Handtücher und Kaltgetränke nicht vergessen... Und dann während der Arbeitszeit umziehen (wer wollte denn mit den durchgeschwitzen Klamotten hinterher im Büro arbeiten), die Sachen verschieben, anschließend waschen, abtrocknen, umziehen und weiterarbeiten. Der Chef wollte das doch so, nicht?

    Was den Rest angeht, wer da jetzt mit wem zusammensitzt oder nicht... wenn der Chef der Meinung ist, die Kollegen sollten sich mehr mit Grabenkämpfen beschäftigten, statt mit produktiver Arbeit - ist sein Unternehmen, kann er machen...

    Das hier ganz offensichtlich auch Provokation im Spiel ist, lässt sich schwer verkennen, aber für Mobbing sehe ich noch keinen Hinweis.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zu der Umzieherei hat Moritz alles gesagt denke ich.

    Was jedoch das zusammen sitzen mit einem Raucher betrifft, würde ich mich schon zu wehren wissen.

    Jeder hat Anspruch auf einen rauchfreier Arbeitsplatz.

    Hier geht es um die Gesundheit des Mitarbeiters.

    Wenn mir als Mitarbeiter soetwas zugemutet werden würde, wüsste ich mich schon zu wehren.

    Siehe hierzu das Arbeitsschutzgesetz §1, 3, 4, die Arbeitsstättenverordnung §5 und das BGB § 618

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
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    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Hallo,

    erstens: Im Gegensatz zu meinen VorrednerInnen bin ich hier eindeutig der Meinung, der AG kann das Schleppen von schweren Kisten und Möbeln NICHT anweisen. Das Direktionsrecht besteht ausschließlich innerhalb halb der Regelungen des AV, und so lange man nicht als MöbelpackerIn angestellt ist, kann der AG das nicht verlangen. Punkt. Das würde ich auch als BR flugs unterbinden, und wenn ich dafür den Versetzungsparagraphen aktivieren muss...

    Zweitens: Jeder AN hat das Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Will sagen, der/die RaucherIn darf im Büro eben nicht rauchen. Punkt. Auch hier könnte und müsste der BR ggf aktiv werden...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Der Nordfriese

    Jeder hat Anspruch auf einen rauchfreier Arbeitsplatz.

    Das ist zweifelsfrei richtig. Allerdings glaube ich, dass das hier

    Zitat von Claudi0_0

    weil sie auch nicht mit der betreffenenden Person zukünfitg zusammen sitzen möchte (aktiver Raucher).

    weniger darauf abzielt, dass der Kollege im Büro raucht (das wäre ja einfach auszuhebeln, weil es da gesetzliche Grundlagen zu gibt), sondern es mehr um die olfaktorische Belästigung geht. (Ich will nicht sagen, dass Raucher stinken, aber Rosen riechen besser ;) )

    Zitat von Winfried

    Das Direktionsrecht besteht ausschließlich innerhalb halb der Regelungen des AV

    Moin Winfried,

    da bin ich ja voll bei Dir. Allerdings kenne ich jede Menge Arbeitsverträge die so eine schöne Generalklausel enthalten à la "ist angestellt als Sachbearbeiter Outgoing Income, kann aber zu anderen Arbeiten herangezogen werden."

    Dass ich damit aus der Bürokraft keinen Möbelpacker machen kann, ist klar. Aber mal eben drei Kisten rumräumen oder einen Tisch verschieben? Solange es gesundheitlich machbar ist (wer schon drei Bandscheibenvorfälle hatte, kann sich hier sicher aus der Affäre ziehen) und die Sonderaufgaben nur temporär anfallen und im Rahmen des Zumutbaren bleiben, bin ich da geneigt ein wenig mit Augenmaß zu agieren. (Und einen Umzugskarton mit Akten ins Archiv zu befördern könnte auch zu den Aufgaben als Bürokraft gehören...)

    Aber deswegen schrieb ich oben ja auch schon, dass es im Zweifelsfall darauf ankäme, worin genau die Aufgabe denn jetzt bestünde.

    Gruß

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Aber Moritz,

    eine solche Versetzungsklausel mag mag zwar üblich sein, lässt aber nicht jede andere Tätigkeit zu, insbesondere kommen nur zumutbare und auch keine geringerwertigen Tätigkeiten in Betracht. Möbelpacken für Bürokrafte zählt definitiv nicht dazu, und um den Transport von Möbeln (Schränke, Schreibtische) und schweren Kisten geht es hier u.a., wie man dem Eingangspost entnehmen kann.

    Und auch Du verwendest ja zurecht den Begriff Versetzung. Hier sollte der BR schnell einen Riegel vorschieben, schließlich ist er zu beteiligen, und das sollte er dem AG mitteilen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.