Behinderung der BR Arbeit?

  • Ein Hallo auch,

    wiedermal.

    Dem BR ist eine Mail zugespielt worden, die an alle Einrichtungsleiter des Unternehmens gesendet wurde.

    Ich Zittere wortwörtlich:

    Sehr geehrte Kollegen,

    aus aktuellem Anlass möchte ich Sie nochmals darauf hinweisen, dass Auskunftsersuchen oder Rückfragen durch den Betriebsrat ausschließlich durch die Geschäftsführung bearbeitet werden.

    Im Zuge der Vertrauensvollen Zusammenarbeit hat sich auch der Betriebsrat daran zu halten.

    Geschäftsführer

    Wir als BR sehen hier einen eindeutigen Beweis für Behinderung der Betriebsratsarbeit.

    Reicht das schon einen Anwalt zu beauftragen? Ich persönlich glaube ja.

    Ich glaube auch nicht, dass wir hier noch von vertrauensvoller Zusammenarbeit mehr reden können.

    Danke für Eure Anworten

    P.S. Mail ist vom 02.06.2017

  • Seh ich nicht so!

    Der Ansprechpartner für den Betriebsrat ist der AG. Der kann natürlich auch solche Aufgaben delegieren z.B an den Personalchef.

    Und natürlich kann er seinen Angestellten auch untersagen dem Betriebsrat Auskünfte an den Betriebsrat zu machen. Vielleicht hat er schlechte Erfahrungen damit gemacht wenn im Monatsgespräch plötzlich gesagt wurde aber der Herr Sowieso hat was ganz anderes gesagt? :lol:

    Solange Ihr Eure benötigten Informationen vom GL bekommt seh ich keinen Grund hier einen Anwalt einzuschalten!

  • Ein Hallo

    Leider ist es nun so das wir als BR kaum bis gar keine Infos durch den GF bekommen.

    Aus dem Schreiben entnehme ich, das wenn wir z.B. Dienstpläne einsehen wollen oder eine Frage zu Gegebenheiten in einer Einrichtung haben, wir keine Auskunft bekommen sondern nur an die GL verwiesen werden.

    Ich finde dies ein wenig fraglich

    mfg

    P.S.

    Wenn mit einer EL, auf Rücksicht auf die betrieblichen Belange, die Vertretung des BRV organisatorisch geklärt werden kann....warum bekommt dann diese EL eine vor den Bug, weil sie dies mit uns klären konnte. Ohne das es über den Tisch der GL lief. Die es wahrscheinlich verhindert hätte.

    Wir als BR brauchten so z.B. keinen Beschluss fassen den sBRV als Vertretung des BRV für eine Woche voll freizustellen. Wir sind so der EL sehr entgegen gekommen.

  • Dann müsst Ihr halt eben durchsetzten, dass ihr die Unterlagen bekommt die ihr benötigt.

    Aber eben wie gesagt alles über den AG.

    Wenn ihr keine Dienstpläne bekommt wie könnt ihr diese dann genehmigen?

    Kann es sein, dass da noch Schulungsbedarf besteht?

    Und wie sich Betriebsräte freistellen ist ja auch ganz klar geregelt.

  • Huhu,

    lasset die Spiele beginnen.

    WIr hatten die gleiche Situation, ist schon was her. Ich nehme an ihr seit neu und der Arbeitgeber findet BR garnicht gut.

    NAch dem der Arbeitgeber wie bei euch den ANgestellten verboten hat sachen mit uns zu klären sind wir wie folgt vor gegenagen.

    1. Der BR hat Beschlüsse gefasst, was der BR benötigt was er wissen muss usw um seinen Aufgaben nach zu kommen, natürlich hatte jeder Einzelne Punkt eine Frist zu wann wir was brauchen zwischen 10 und 21 tagen.

    (Die Liste war sehr lang)

    2. Jeden Einzelnen Punkt habe ich der GF einzeln schriftlich zukommen lassen mit Begründung wofür wir es brauchen, zu wann wir es brauchen und mit welcher Frist.

    3. Wenn eine Frist abgelaufen ist, habe ich ihn nochmal freundlich Aufgefordert, dem BR die Sachen zukommen zu lassen, jede einzeln und eine Frist von 3-7 Tagen gegeben.

    4. Als da auch nichts gekommen ist, habe ich eine BR Sitzung einberufen. Mit den Tops zu jeden einzelnen Punkt, beauftragung eines Sachverständigen zur Vertretung der Interessen des BR in Gerichtlichen wie außergerichtlichen Fall.

    5. Natürlich habe ich die GF darüber in kenntnis gesetzt und freundlich gebeten, das sie es mit herausgabe doch bitte verhindern soll. die Kosten wären Blöd.

    6. Der Sachverständige hat mich gefeiert und zu jeden einzelnen Thema die GF AUfgefordert die Unterlagen regelmäßig bereit zu stellen, da er sonst Klagen wird.

    7. Die Rechnung des Sachverständigen für jeden einzelnen Brief zu jeden Thema ist direkt mit Versendet worden.

    8. Seither bekommen wir alles. XD

  • mit der Mail an die EL wird dem BR verwehrt überhaubt mit den EL zu sprechen. Wo steht geschrieben, dass ich einen EL nicht zu einem bestimmten Thema befragen darf? Die EL sind keine Leiter im Sinne leitender Angestellter. Sie dürfen z.B. niemanden selbst Einstellen(nur der GL mit Unterschrift). Sie dürfen zwar Einstellungsgespräche führen(Aber auch nicht immer), das letzte Wort hat der GF. Jede Entscheidung die sie treffen gibt es nur mit Genehmigung des GF.

    Somit sind sie unsrer Meinung nach auch nicht als leitende Angestellte zu sehen, sondern eben nur MA.

    Und im Umkehrschluss würde dies bedeuten, er verbietet MA mit dem BR zu reden.

  • Es geht doch wohl nicht um Sprechverbote das finde ich auch nicht in der Mail sondern darum, dass Euer BR bisher versucht hat benötigte Informationen von den EL zu bekommen und er sich nun an die GL wenden soll.

    Der Vorschlag von Lafalee finde ich gut iht schreibt dem GF was ihr in Zukunft benötigt und setzt dies durch. Dann sind die EL wieder normale AN für Euch und ihr braucht sie nicht als Ansprechpartner!

  • Ok. Mal sehen, wie das Gremium es wertet.

    Ich persönlich werde das Gefühl nicht los, dass hier den EL ein gewisser Druck vermittelt wird, ja nicht mit dem BR über irgendwas zu sprechen.

    Das macht unsrere Arbeit nicht gerade leichter.

    mfg

  • Also zunächst einmal: ich kann in der Anweisung auch keine Behinderung der BR-Arbeit erkennen. Auch wenn es eure Arbeit zunächst nicht einfacher zu machen scheint. Dafür macht sie eure Arbeit aber verlässlicher!

    In BVen ist immer gerne die Rede von den Betriebsparteien. Gemeint ist damit der AG auf der einen Seite und die AN auf der anderen Seite. Wer den AG vertritt bestimmt der AG und die AN haben dafür den BR gewählt.

    Wenn, wie du ja selber sagst, die EL keine Leitenden sind, dann vertreten sie auch ganz offensichtlich nicht den AG.

    Insofern müsst ihr hier bitte zwei Dinge ganz klar trennen:

    Geht es um Regelungen zwischen den Betriebsparteien, dann hat der AG selbstverständlich das Recht zu bestimmen, wer ihn vertritt und wer dem BR gegenüber offiziell auftreten darf.

    Wenn es darum geht, dass der BR mit seinen vertretenen AN spricht, hat der AG gar nichts zu kamellen.

    D.h. selbstverständlich dürft ihr auch weiterhin mit den EL als Kollegen reden. Und wenn ihr ein sachliches Problem seht, sucht doch zusammen eine Lösung. Geht nur nicht zum AG und erklärt ihm, ihr hättet das Problem schon ohne ihn gelöst. Das mag sachlich/inhaltlich ja vielleicht sogar richtig sein, aber würdest du wollen, dass man in "deinem" Laden über deinen Kopf was auch immer entscheidet?

    Also, sucht eine Lösung und dann wendet ihr euch an den AG. Hier gibt es dieses oder jene Situation, der BR schlägt folgende Lösung vor... (dass die mit dem EL erarbeitet/abgesprochen ist, müsst ihr doch niemandem erzählen (und die EL täte auch gut daran, nicht zu sagen "wieso, habe ich mit denen doch schon besprochen" sondern zu sagen: klingt gut, können wir so machen).

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • das problem kenne ich.....grundsatzlich behinderung des br als letztes mittel...ausschöpfen..erst mal kären...wer die ansprechpartner sind...an wen hat die gl das weisungsrecht alles abgetreten...zb dienstpläne...oder sicherheit...datenschutz...denn dann sind es ansprechpartner..und sind informations-pflichtig...und selbst darüber ist die gl informations plichtig...frist setzen für antwort...dann noch mal ..mit vorwurf der nicht gegebenen vertrauensvollen zusammenarbeit..neue frist setzen ..aber diesmal mit sanktion..und gleich den busgeld katalog für missachtung der informationsplicht hinter her....hat bei uns super geklappt........sollte alles über die gl laufen...super...dann schickt ihm jeden tag was was ihr wissen wollt...mit der zeit...wird der freiwillig...sein weisungs recht..abgeben...

  • Team-ifb

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