Ein Hallo auch,
wiedermal.
Dem BR ist eine Mail zugespielt worden, die an alle Einrichtungsleiter des Unternehmens gesendet wurde.
Ich Zittere wortwörtlich:
Sehr geehrte Kollegen,
aus aktuellem Anlass möchte ich Sie nochmals darauf hinweisen, dass Auskunftsersuchen oder Rückfragen durch den Betriebsrat ausschließlich durch die Geschäftsführung bearbeitet werden.
Im Zuge der Vertrauensvollen Zusammenarbeit hat sich auch der Betriebsrat daran zu halten.
Geschäftsführer
Wir als BR sehen hier einen eindeutigen Beweis für Behinderung der Betriebsratsarbeit.
Reicht das schon einen Anwalt zu beauftragen? Ich persönlich glaube ja.
Ich glaube auch nicht, dass wir hier noch von vertrauensvoller Zusammenarbeit mehr reden können.
Danke für Eure Anworten
P.S. Mail ist vom 02.06.2017