Prüfung der elektrischen Betriebsmittel im Home-Office

  • Hallo zusammen,

    bei meinem Arbeitgeber gibt es einen großen Anteil von Mitarbeitern im Home-Office. Die Arbeitsmittel (Laptop/PC, Bildschirm(e), Internetzugang Drucker usw.) werden vom Arbeitgeber gestellt. Teilweise (wie z.B. bei mir) werden auch private Geräte für dienstliche Zwecke genutzt. Zum Beispiel nutze ich meine private Internetanbindung auch für mein dienstliches VPN. Mein Drucker/Sanner/Fax kann von meinem privaten PC, wie auch vom Fimen-Laptop angesteuert werden. Alle Geräte hängen an der gleichen Steckdosenleiste. Worauf ich hinaus will... es gibt keine vollständige Trenung zwischen privat und dienstlich.

    Nun kam im Gespräch mit unserer Fachfraft für Arbeitssicherheit auf, dass ja eigentlich auch alle Geräte im Home-Office gemäß der BGV A3 (jetzt DGUV Vorschrift 3) regelmäßig geprüft werden müssen.

    Dabei kam die Problematik zu tragen, dass man bisher nur die Geräte in den Betriebsstätten geprüft hat. Einer hatte sogar die Idee, dass die Mitarbeiter ja die Geräte zur Prüfung in die Firma bringen könnten.

    In meinem Fall müsste ich dann zwei große Bildschirme, Laptop Docking-Station Verkabelung, ggf. auch Lampe, Drucker, Router, Steckdosenleiste usw. abbauen, zwei Etagen runter tragen, 10 km zur die nächste Betriebsstätte transportieren und dort wieder hochtragen und aufbauen. Dabei falle ich locker einen halben Arbeitstag aus und es ist auch nicht klar was passiert, wenn die Ausstattung bei Transport beschädigt wird.

    Ich sehe hier auch das Problem, dass durch die Prüfung im Betrieb der Betriebszustand unter der die Geräte im Home-Office betrieben werden, verfälscht wird. Eine evtl. noch vorhanden Mehrfachsteckdose wird nicht geprüft, ein geknicktes Kabel fällt nicht auf,weil es vielleicht vergessen wurde. Nicht jeder Mitarbeiter hat elektrotechnische Kenntnisse. z.B. weiss kaum einer, dass man Mehrfachsteckdochen nicht kaskadieren darf!

    Wie geht ihr hiermit um?

  • Hallo,

    es ist völlig unstrittig, daß der AG für den Arbeitsschutz aller Arbeitsplätze zuständig ist - unabhängig vom Standort.

    Deswegen unterliegt auch ein "Home-Office" den einschlägigen Vorschriften, für deren Einhaltung der AG verantwortlich ist.

    Außerdem hat der AG grundsätzlich sämtliche Kosten eines "Home-office" wie Einrichtung/Ausstattung, Wartung/Pflege Überwachung des Arbeitsschutzes zu tragen.

    Der BR ist hier vollumfänglich in der Mitbestimmung zB gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6, 7 BetrVG und sollte deswegen das Thema Home-office vollumfänglich in einer BV regeln.

  • Das mit der Mitbestimmung und der Übernahme der Kosten war schon klar.

    Als die urspüngliche BV geschrieben wuede, gab es nur eine verhältnismäßig kleine Anzahl von AN mit Home-Office und das waren eher die Leute, die Vor-Ort beim Kunden saßen oder viel Reisetätigkeit hatten. Da ging es auch mehr darum zu regelen, dass HO freiwillig ist und man jederzeit an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.

    Heute haben geschätzt mehr als 50% der AN ein Home-Office. Bei der nächsten Überarbeitung der Regelungen wird es dann auch eine Anpassung an so etwas wie Prüfungen geben.

    Die Frage ist halt, wie andere Gremien das schon bereits gereget haben?

  • Hallo zusammen,

    es gibt seit diesem Jahr neue Vorschriften für das HO. Der AG muss tatsächlich das HO als solhes kontrollieren.

    Wir wurden jetzt von unserer Sicherheitskraft darauf aufmerksam gemacht. Es geht dabei um den kompletten Arbeitsschutz. Größe des Raums, Sitz und Schreibtisch, Brandschutz u.v.m.

    Macht Euch da erst mal schlau. Zum Beispiel im arbeitsschutz-portal.de

    LG
    Elisabeth

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.