psychische Gefährdungsbeurteilung

  • Hallo

    unsere Gefährdungsbeurteilung ist abgeschlossen. letztes Gespräch mit Betriebsarzt und Einrichtungsleiter wurden geführt.

    Frage, wie und wer teilt das Ergebnis den MA mit... Wir der BR in der BV , oder ist das Angelegenheit des AG...??

    Danke im Vorraus

  • Nach meinem Verständnis ist eine Gefährdungsbeurteilung etwas, dass der AG durchzuführen hat um seiner Sorgfaltspflicht zu genügen.

    Eine Mitteilung des Ergebnisses an die AN ist, nach meinem Verständnis, weder notwendig noch vorgesehen.

    Wenn das Ergebnis aber irgendwer publizieren will, ist es mit Sicherheit nicht Aufgabe des BR.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Tina,

    die Gefährdungsbeurteilung soll dem Ag klar machen, wie die Arbeistplätze im Sinne der Gefährdung stehen. Und dann sollte er unter Umständen überlegen, wir die Arbeitsplätze verändert werden können.

    Es macht durchaus Sinn den Kollegen über den Maßnahmenkatalog zu informieren. Aber nichtunbedingt überd as Ergenbis der Beurteilung.

    LG

    Elisabeth

  • Hmh,

    bei psychischen Gefahren habe ich meine Zweifel, ob man so etwas ohne Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter sinnvoll beurteilen kann. Immerhin gibt es für viele Belastungen in diesem Bereich keine DIN-Normen, nach denen man messen könnte.

    Unser BR legt jedenfalls viel Wert darauf, dass die Ergebnisse in diesem Bereich möglichst offen kommuniziert werden. Das betrifft sowohl die Einschätzungen wie die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

    Unsere Geschäftsführung ist da alerdings nicht begeistert...

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.