Als Wahlvorstand/Mitarbeiter Einfluss auf die Wählerliste nehmen / Einstufung als leitender Angestellter

  • Hallo zusammen,

    wir haben jetzt einen Wahlvorstand gewählt, in dem Wahlvorstand sind drei Personen. Leider ist der Wahlvorstandsizende der Betriebsleiter, also eine Person, die in direkten Kontakt mit der Geschäftsführung steht, dass seit 25 Jahren. Das konnten wir leider nicht verhindern, aber zum Glück haben wir ja 2 Stimmen mehr.

    Jetzt haben sich natürlich auch der Betriebsleiter und seine Freunde auf die Wählerliste gesetzt, also Betriebsleiter, der Stellvertretende - Leiter und der Projektleiter. Alle stehen in direkten Kontakt mit der Führungsebene, bzw. die Herrschaften sind so gar befreundet.


    Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie können wir das noch beeinflussen / verhindern??


    Folgendes würde ich jetzt machen:

    Ich als Mitarbeiter(nicht im wahlvorstand) würde mich schriftlich beim Wahlvorstand melden, und schreiben das ich mit der Person XY auf der Wählerliste nicht einverstanden bin, weil es "Leitende Angestellte" sind.

    Dies muss ja dann unverzüglich geklärt werden.

    Reicht es aus, dass unsere zwei Stimmen dies Beschließen?? Also den Wahlvorstandsleiter überstimmen??

    Das habe ich zu diesen Thema gefunden:

    Leitenden Angestellte:

    https://www.brwahl.de/de/wahlv…wahl/leitende-angestellte

    Pflichten Wahlvorstand

    https://www.poko.de/Betriebsra…iebsratsgroesse-und-Quote

  • Zitat von nordros

    Reicht es aus, dass unsere zwei Stimmen dies Beschließen?? Also den Wahlvorstandsleiter überstimmen??

    Ähm... nein? AN werden nicht per Beschluss von der Wählerliste entfernt, nur weil irgendwer sie da nicht haben will, sondern nur wenn die Prüfung der Faktenlage ergibt, dass sie dort nicht hingehören.

    Aber selbstverständlich könnt ihr die Wählerliste bemängeln und der Wahlvorstand muss dann prüfen. Das schon.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat von Moritz:

    Ähm... nein? AN werden nicht per Beschluss von der Wählerliste entfernt, nur weil irgendwer sie da nicht haben will, sondern nur wenn die Prüfung der Faktenlage ergibt, dass sie dort nicht hingehören.

    Aber selbstverständlich könnt ihr die Wählerliste bemängeln und der Wahlvorstand muss dann prüfen. Das schon.

    Okay, aber wer prüft dann die Faktenlage ? und wie findet das dann statt ?

    Danke schon mal für die Antwort

  • Das ist Aufgabe des Wahlvorstandes. Die Kriterien hast du ja schon verlinkt. Und ob die Kollegen wirklich so wichtig sind, oder so weitreichende Befugnisse haben, dass solltet ihr als AN des Betriebes doch wohl wissen, oder?

    Wichtig: der Wahlvorstand sollte hier wirklich sauber dokumentieren, warum und wie er zu welchem Ergebnis gekommen ist. Also nicht einfach sagen: "nö, das ist ein Spezi vom Chef" das reicht nicht. Sondern genau dokumentieren, was der Kollege wann gemacht hat, so dass der Wahlvorstand zu dem Ergebnis gekommen ist: ja, das ist ein Leitender...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat von Moritz:

    Das ist Aufgabe des Wahlvorstandes. Die Kriterien hast du ja schon verlinkt. Und ob die Kollegen wirklich so wichtig sind, oder so weitreichende Befugnisse haben, dass solltet ihr als AN des Betriebes doch wohl wissen, oder?

    Das ist leider ein komplexes Thema, den Betriebsleiter kennen wir eigentlich als Chef, und so wurde auch mit ihm umgegangen, und so hat er sich auch gegeben. Die Geschäftsleitung hatten wir vor der Bestellung noch nie gesehen, die kannten wir sonst nur vom Papier. Der Gesellschafter hat Mehrer kleine Firmen, deswegen blicken wir da auch nicht durch.

    Uns wurde aber von der Geschäftsleitung erklärt, also bei der Versammlung vor der Erstwahl, dass unser Betriebsleiter kein leitender Angestellter ist, ende aus Punkt.

    Folgender Punkt widerspricht dem aber:

    Wortlaut des § 5 Abs. 3 BetrVG

    1. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.

    Dieser Punkt trifft 1000 % zu, er bestellt die Wahre/Maschinenteile, wozu Fachkenntnis und -Erfahrung notwendig ist.

    Würde das als Punkt ausreichen ?

  • Welche Waren bestellt er?

    Aber: bestellen ist keine wesentliche Aufgabe, die erledigt normalerweise der Einkauf.

    Also der Betriebsleiter muss die Bestellung veranlassen, ohne dass die GL hier ihm dazwischenfunkt. Wenn der BL jedoch jedes Mal bei der GL sich eine Unterschrift holen muss, dann macht er es eben nicht selbstständig.

    Da muss eben er WV auch mal das Gespräch mit der GL suchen und abklopfen, welche Kompetenzen der BL hat und inwieweit diese dann auch wesentlich für die Entscheidungen des Betriebs sind.

  • Zitat von heelium:

    Welche Waren bestellt er?

    Aber: bestellen ist keine wesentliche Aufgabe, die erledigt normalerweise der Einkauf.

    Also der Betriebsleiter muss die Bestellung veranlassen, ohne dass die GL hier ihm dazwischenfunkt. Wenn der BL jedoch jedes Mal bei der GL sich eine Unterschrift holen muss, dann macht er es eben nicht selbstständig.

    Da muss eben er WV auch mal das Gespräch mit der GL suchen und abklopfen, welche Kompetenzen der BL hat und inwieweit diese dann auch wesentlich für die Entscheidungen des Betriebs sind.

    Wir haben leider kein Einblick in das Unternehmen, und ein Betriebsrat haben wir auch nicht.

    Zuständig sind für uns 4 Leute: Bürokraft, Projektleiter, stellvertretender Leiter und der Betriebsleiter.

    Die Gruppe besteht aus. 5 einzelnen Firmen(gmbh's), alle haben die gleichen Gesellschafter, jede Firma hat Betriebsleiter, unser Betriebsleiter ist für zwei Firmen zuständig.

    Die Hauptzentralle besteht aus:

    VERTRIEB

    QUALITÄTSSICHERUNG

    DISPOSITION

    EINKAUF

    BUCHHALTUNG

    PERSONAL & ANLAGENVERWALTUNG

    IT

    Dass unser Betriebsleiter jedes Mal eine Unterschrift vom Geschäftsführer braucht, kann ich mir nicht vorstellen.
    Ich denke mal, dass die Bestellung an die zuständige Abteilung weitergeleitet und verbucht wird. Aber die Bestellung an sich wird selbstständig ausgeführt, wo jetzt die Bestellung am Ende landet, ist doch egal oder?

    Es kann doch nicht sein das die Betriebsführung, die Freunde von der Geschäftsführung auf die Wählerliste kommen, und so gar gewählt werden! :evil:

  • Zitat von nordros

    Es kann doch nicht sein das die Betriebsführung, die Freunde von der Geschäftsführung auf die Wählerliste kommen, und so gar gewählt werden!

    Auch wenn es nicht das ist, was du hören möchtest: doch, alles das kann selbstverständlich sein.

    So wie du ihn beschreibst, ist er eher Filialleiter. Auch die sind üblicherweise keine Leitenden.

    Mit dem Chef befreundet zu sein ist kein Verbrechen, sondern schlicht menschlich.

    Und was das gewählt angeht: wenn die Kollegen ihn wählen - jeder Betrieb hat den Betriebsrat den er gewählt hat...

    Will sagen, nur weil jemand im Wahlvorstand ist oder kandidiert heißt noch lange nicht, dass er auch gewählt wird. Und selbst wenn, es bestimmt immer noch die Mehrheit im Gremium!

    Wie sieht es denn mit Arbeitsverträgen aus? Verhandelt die euer Betriebsleiter oder meldet er nur an die Zentrale wen er gerne einstellen möchte? (Das wäre für die Funktion als Leitender viel entscheidender als das Nachbestellen irgendwelcher Ware.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat von Moritz:

    Wie sieht es denn mit Arbeitsverträgen aus? Verhandelt die euer Betriebsleiter oder meldet er nur an die Zentrale wen er gerne einstellen möchte? (Das wäre für die Funktion als Leitender viel entscheidender als das Nachbestellen irgendwelcher Ware.)

    Nein, verhandelt wird bei uns gar nichts. Beim Betriebsleiter hatten wir alle nur das Vorstellungsgespräch, Arbeitsverträge unterzeichnet der Geschäftsführer.

    Unser Betriebsleiter steht aber im Organisationsdiagramm, und dort stehen nur Namen, die höher gestellt sind.

    Und er steht auf der Telefonliste, dort sind auch nur Namen, die höher gestellt sind.

    Aber heute wurde mit einem Mehrheitsbeschluss beschlossen, dass 3 Mitarbeiter von der Liste gelöscht werden.

    Jetzt kann doch nichts mehr schiefgehen oder?? Jetzt kann das doch nur noch der Arbeitgeber anfechten, also über das Gericht.

  • Gratulation für diesen Schuß ins eigene Knie!

    Ihr habt das Menschenmögliche dafür getan, dass diese Wahl den Bach runtergeht! Einfach mal so beschließen, dass AN, die einem nicht passen (auch ein "Freund vom AG" ist wählbar, auch ein "Höhergestellter" ist wählbar, und das mit der Telefonliste kann doch nur ein schlechter Scherz sein, auch das eigenständige Bestellen von Waren als Kriterium fällt in diese Kategorie; alles deutet darauf hin, und so wurde es hier auch mehrmals gesagt, dass es sich hier eher nicht um LA handelt...), die Wählbarkeit zu entziehen, das ist die beste Methode, die Wahl mit Sicherheit anfechtbar zu machen.

    Die Wahlanfechtung kann der AG vornehmen, aber auch drei Wahlberechtigte können das. Bei so einem offensichtlichen Verstoß kann man m.E. die Wahl auch per einstweiliger Verfügung stoppen lassen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Allein aus dieser Aussage

    Zitat von nordros

    Nein, verhandelt wird bei uns gar nichts. Beim Betriebsleiter hatten wir alle nur das Vorstellungsgespräch, Arbeitsverträge unterzeichnet der Geschäftsführer.

    lässt sich ziemlich deutlich herauslesen, dass es sich bei den betreffenden Personen nicht um leitende Angestellte handelt.

  • Ich kann eure Aufregung verstehen, finde aber auch, dass die Indizien nicht ausreichen, euren Betriebsleiter von der Wählerliste zu streichen. Hat er denn eine Prokura o.ä.? Denn nicht alles was sich Leiter nennt, ist tatsächlich auch einer.


    Und warum weißt Du so viel vom Wahlvorstand, obwohl Du nicht im WV drin bist? :shock: Der Wahlvorstand ist genauso zur Verschwiegenheit verpflichtet, wie ein BR.

    Zitat von Winfried:

    Gratulation für diesen Schuß ins eigene Knie!

    Ihr habt das Menschenmögliche dafür getan, dass diese Wahl den Bach runtergeht!

    Ich schließe mich Winfried an.

  • puhh.... wie heißt es so schön? Das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint...

    Ich drücke euch jedenfalls die Daumen, dass ihr das nicht als Bumerang mit Anlauf um die Ohren bekommt!

    Zitat von nordros

    heute wurde mit einem Mehrheitsbeschluss beschlossen, dass 3 Mitarbeiter von der Liste gelöscht werden

    Dann hoffe ich, dass ihr hier wenigstens diesen Tipp

    Zitat von Moritz

    Wichtig: der Wahlvorstand sollte hier wirklich sauber dokumentieren, warum und wie er zu welchem Ergebnis gekommen ist. ... genau dokumentieren, was der Kollege wann gemacht hat, so dass der Wahlvorstand zu dem Ergebnis gekommen ist: ja, das ist ein Leitender...

    beherzigt habt.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Vielen Dank noch mal für die ganzen Rückmeldungen.

    Hier ein kleines Update:

    Als Betriebsrat wurde unser Chef gewählt (17 stimmen) und sein Stellvertreter. Und einer von uns, mit den zweitmeisten Stimmen.

    Ja, ich gebe zu, dass wir bestimmte Personen nicht in dem Betriebsrat wollten!

    Warum wollten wir das nicht?

    weil diese Personen das Sagen haben, und alles Bestimmen!
    Diese Personen pflegen einen engen Kontakt mit dem Geschäftsführer!

    Also um das noch mal deutlich zu machen, unsere Chefs wurden in den Betriebsrat gewählt, man kann das auch nicht schön reden.

    Wie kommt das ?

    10% Sind enge Freunde vom Geschäftsführer

    20% Sind seit 30 Jahren dort, und kennen den Geschäftsfürer, und das sind alles Schulkameraden.

    30% Von der Firma sind Migranten, die kennen nicht ihre Rechte, und für 1€ mehr würden die alles machen.

    20% Sind Kollegen, die unzufreiden sind, halten aber den Rand.

    20% haben veruscht etwas zu ändern, und davon wurde die hälfte entlassen(vertrag ausgleaufen, aufhebungsvertrag)

    Wie geht es jetzt weiter?

    Der Betriebsrat will jetzt natürlich die Leute los werden, die den ganzen Mist angezettelt haben. Das sind noch 3 Personen, der Rest musste ja jetzt schon gehen.

    Einer davon wird die Wahl ablehnen, wegen Stimmenunterzahl, und unser Nachrücker auch.

    Der Rest der Belegschaft muss jetzt für diesen Versuch bluten, dass heiß:

    Überstunden, sinnlos Kurzarbeit, Hitzearbeit (38c), willkürliche Mahnungen und sinnlos Aufgaben (Schikane).

    Mein Fazit:

    Wir haben alles versucht und sind gescheitert, unsere Chefs haben nicht nur das Sagen, sondern sind auch die Stimme für die Belegschaft, und das jetzt offiziell.

  • Wenn ich in einem Laden so unzufrieden wäre, dann wäre ich gegangen.. spätestens nach der Wahl....

    Oder ich müsste über meine Einstellung nachdenken.

    Du kannst natürlich zur Gewerkschaft gehen... aber da ihr gewiss zu klein seit, und somit bei euch nix zu holen ist, erwarte nicht zu viel... ;)

    Ich erwarte jetzt natürlich wieder Shitstorm.... Aber dieses ist nun mal MEINE Meinung und Interpreation.

    Wer willkürlich wählen will, Leute aus Wählerlisten streichen will weil sie ihm nicht passen, und dann mit solchen Arguemten ein solches Ergebnis präsentiert... der braucht vielleicht auch mal ne deutliche Meinung die wahrscheinlich realer ist als die persöhnliche Auffassung von BR Arbeiten.

  • Zitat von Rainer Windenergiebranche:

    Wenn ich in einem Laden so unzufrieden wäre, dann wäre ich gegangen.. spätestens nach der Wahl....

    Oder ich müsste über meine Einstellung nachdenken.

    Du kannst natürlich zur Gewerkschaft gehen... aber da ihr gewiss zu klein seit, und somit bei euch nix zu holen ist, erwarte nicht zu viel... ;)

    Ich erwarte jetzt natürlich wieder Shitstorm.... Aber dieses ist nun mal MEINE Meinung und Interpreation.

    Wer willkürlich wählen will, Leute aus Wählerlisten streichen will weil sie ihm nicht passen, und dann mit solchen Arguemten ein solches Ergebnis präsentiert... der braucht vielleicht auch mal ne deutliche Meinung die wahrscheinlich realer ist als die persöhnliche Auffassung von BR Arbeiten.

    Ich muss ein paar Sachen richtigstellen.


    Der Chef wurde zum BR gewählt wegen Drohungen, andere bekamen eine Festeinstellung + Gehaltserhöhung. Das ist sein Rückhalt, und man liegt falsch, wenn man glaubt, dagegen anzukommen.

    Ein Vorgesetzter hat immer das Sagen und Recht hat er auch. Das habe ich jetzt auch so langsam verstanden, obwohl ich es nicht wahrhaben wollte.

    Wir haben keinen Hass, ganz im Gegenteil, wir wollten mit dem Chef zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit war aber nach dem Wort BR ganz schnell beendet, "wer so etwas noch mal erwähnt, wird gekündigt".

    Du kannst mir glauben, wenn ich Dir sage, dass ich genug Einsichten in die Geschäftszahlen hatte, denn damit wurde ja vom Chef angegeben. Es gab so gar ein Aushang darüber, ein Lob an die Vorgesetzten, "30 % mehr Umsatz zum Vorjahr" und eine Betriebsratsversammlung, wo schwarze zahlen genannt wurden. Zwei Monate später wollte man darüber nicht mehr reden, der Aushang verschwand, Kurzarbeit wurde eingeführt, die Produktion wurde nicht runtergefahren.

    Die Realität schaut bei uns anders aus, wir sind nicht in der Schule, Oder arbeiten in einem Büro. Wenn wir bei 38 c arbeiten müssen, dann ist das so! Oder wir können gehen.

    Und mit "Wir" meinte ich die 3 Mann, die mit guter Absicht einen BR gründen wollten. Aber daran sind wir gescheitert, 3 Mann sind noch übrig, und 3 Mann mussten die Firma verlassen. Der Rest folgt auch noch, da bin ich mir sicher.

  • Ich bin gerade ein wenig hin- und hergerissen. Mir ist immer noch nicht so ganz klar, was bei euch da abgeht, bzw. abgegangen ist.

    Mit Chef meinst du, vermute ich mal, den Betriebsleiter. Das ist natürlich erst einmal ärgerlich und seltsam, aber wenn es denn so ist...

    Zitat von nordros

    Der Chef wurde zum BR gewählt wegen Drohungen, andere bekamen eine Festeinstellung + Gehaltserhöhung.

    Kannst du das belegen? Denn das wäre ein ziemlich klarer Fall für den § 119 (1) Ziffer 1 BetrVG.

    Meine Erwartungshaltung ist allerdings, dass zwar wieder viele reden, aber keiner den Mund aufmacht, heißt zu seinem Wort steht und das bezeugen würde... :oops:

    Was kannst du jetzt machen? Fleißig mitschreiben. Anträge stellen (z.B. für Schulungen der BRM, insbesondere für dich) und mitschreiben, mit welcher Begründung sie abgelehnt wurden. Irgendwann wirst du genügend Material haben, dass es für ein Amtsenthebungsverfahren reicht. Aber bis dahin gilt, was die drei Knaben Papageno und Tamino mit auf den Weg gegeben haben:

    Sei standhaft, duldsam und verschwiegen.

    Ist zwar über 200 Jahre alt, aber mitunter immer noch aktuell ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • nordros, das kloingt dann schon wieder etwas anders.

    Ich schliesse mich Moritz überwiegend an. Nun ist Geduld gefragt. Die Wahl ist durch. Schau was passiert.

    Wenn du echte Ansätze findest, für eine Fehlerhafte Wahl, die findet man immer, gilt es noch zu überlegen, ob du damit durch kommst.

    Verbrenne deinen Namen nicht. Wenn sowas in der Lokalen Presse landet, kann das auch für dich Konsequenzen haben.

    ICh drück euch die Daumen.

  • Ich danke Euch ...

    Ja leider kann ich nichts mehr machen, mein Vertrag läuft jetzt aus, und die Andere sehen leider keinen Sinn mehr in der Sache, was ich auch verstehen kann.

    Das Ganze war wirklich mit einer guten Absicht gedacht, und mit der Hoffnung, dass wir vom Betriebsleiter(chef) unterstützt werden, aber leider ging das genau in die andere Richtung.

  • Du hast doch alles dir mögliche gemacht. hast dir nix vorzuwerfen. Wenn du nun weisst das du gewiss nicht übernommen wirst, dann kannste dir auch in Ruhe was neues Suchen.

    Allerdings, in einem Betrieb, dessen Kultur mal völlig an meiner vorbei läuft, würde ich auch nicht arbeiten wollen.

    Was haste also verloren? nix. Gewonnen? Erfahrung, und du weisst was du nicht willst!

    Dir alles gute und viel Glück! Eventuell sehen wir dich ja wieder?! Nur auf dem Richtigen Stuhl und Weg!

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.