Hallo,
ich habe schon wieder ein Frage.
Was ist mächtiger? Ein genehmigter Mehrarbeitsantrag oder eine Betriebsvereinbarung?
Der Fall ist dieser. Wir haben eine BV über die flexible Arbeitszeit und da ist geregetl, dass Überstunden in ein Gleitzeitkonto fließen. Glaitzeitguthaben bzw. Gleitzeitschuld können maximal 150h betragen. Der Saldo wird immer zum Monantsende gezogen und sollte das Guthaben eines Mitarbeiters am Monatsende über 150h liegen, dann wird gekappt und alle Stunden über 150h verfallen. (Mit dem BR kann eine Ausnahme vereinbart werden, aber das ist hier nicht das Thema)
Nun haben wir einen Antrag auf Mehrarbeit für eine Abteilung erhalten. Der sieht vor, dass die geleisteten Mehrarbeitsstunden auf das GLZ-Konto fließen und die tariflich vereinbarten Zuschläge ausgezahlt werden.
Was passiert jetzt, wenn ein MA während der angeordneten Mehrarbeit an die 150h-Grenze stößt?
Bis jetzt vertreten wir vom BR den Standpunkt, dann kann der betroffene Mitarbeiter die angeordnete Mehrarbeit nicht leisten und ist davon ausgenommen.
Ist das aber rechtlich so korrekt? Was hat den höheren rechtlichen Stellenwert? Die BV oder der genehmigte Mehrarbeitsantrag?
VG
Rockabilly