Zeitweises Arbeiten während der Krankschreibung

  • Guten Tag,

    mein Fall: Meine Tochter hat sich während ihrer beruflichen Tätigkeit als Postzustellerin einen Finger gebrochen und wurde für ca. 2 Wochen krankgeschrieben. Nun wurde sie von ihrer Vorgesetzten angesprochen, ob sie in der nächsten Woche ca. einen bis zwei Tag/e zur Arbeit kommen könnte, um eine Vertretung bzgl. ihres Bezirks einzuarbeiten; sie müßte nicht Auto fahren und keine Post auszuteilen sondern nur als Beifahrerin ihrer Vertretung Anweisungen geben; sie würde von zuhause abgeholt und wieder dort hin gebracht, da sie momentan kein Auto führen kann.

    Wäre das rechtlich gestattet, da es in Deutschland noch keine Teilzeitkrankschreibung gibt?

    Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten.

  • Wenn wir die sozialversicherungsrechtlichen Probleme mal außen vor lassen (die ich (vermutlich mangels Sachverstand) nicht sehe), dann heißt die Grundregel: während der AU darf ich als AN nichts machen, was meine Gesundung gefährdet oder auch nur verzögert. in wiefern das hier zutrifft kann hier keiner sagen. (Denn auch wenn die Schilderung erst einmal so klingt, als wäre das kein Problem, wäre es ja denkbar, dass die Kollegin derzeit unter starken Schmerzmitteln steht, die sie doch deutlich einschränken. Und das wiederum könnte ein Problem sein, weil üblicherweise der Einarbeiter die Verantwortung hat.)

    Ganz klar: verpflichtet ist sie nicht, hier dem AG den Gefallen zu tun. Was sie aber in ihrer Freizeit tut, solange sie ihre Gesundung nicht gefährdet... wen kümmerts? ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • sowohl die Berufsgenossenschaft wie auch die Arbeitgeberverbände sehen hierin kein Problem.

    so wie man, wenn mann krank geschrieben ist zur Meer fahren kann und die Seele baumeln lassen kann, wenn dass denn dem gesundwerden nicht schadet, kann der Mensch auch entscheiden, die arbeit wieder aufzunehmen, wenn das dem Gesund werden nicht schadet.

    ich würde an Stelle deiner Tochter die Krankenkasse anrufen, und fragen, wie diese das sieht.

    So mal angemerkt. Warum? Sollte die AU länger als 6 Wochen dauert, dann muss die KK ja Krankengeld zahlen. Wenn nun aber der AG über Tage die Arbeitsleistung angenommen hat, dann waren das sicher keine Krankheitstage und somit müssten diese Tage zumindest die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers verlängern.

  • Die Arbeitsunfähigeit ist als Empfehlung auf die eigentliche Tätigkeit zu sehen.

    Ihre eigentliche Tätigkeit, darf sie nicht ausüben (Verkehrsrecht). Sie ist darf aber all die Dinge tun, die sie will und ihr nicht schaden.

    Wenn sie also diese "Schonarbeit" annehmen möchte, weil ihr Langweilig ist, dann steht ihr nichts im Weg.

    Bei uns ist im Ürbigen diese Vorgehensweise Tagesodnung. Schonarbeit hat viele Vorteile und bislang bei uns, keinen Nachteil gehabt.

  • So, meine lieben Mitstreiter,

    jetzt werde ich aber mal ganz deutlich in der Ansprache :evil: :evil: :

    Ihr habt den Fall nicht wirklich gelesen und von Sozialrecht habt Ihr auch keine Ahnung (sage ich jetzt mal als ehrenamtlicher Richter am SG), fabuliert aber munter drauflos ?

    Es geht hier nämlich nicht, liebster Moritz, um Freizeitvergnügen und auch nicht, liebster Rabauke, um Urlaub und auch nicht, liebster Rainer, um eine dauerhaft angelegte (eigenverantwortliche) Wiederaufnahme der Arbeit zu erleichterten Bedingungen ("Schonarbeit"), sondern lt. UP um eine Unterbrechung der AU für maximal zwei Tage.

    Und wenn nach dieser Unterbrechung wieder AU besteht, gibt es ein paar ziemlich fiese denkbare sozialrechtliche Komplikationen - vor allem dann, falls die AU länger als die EFZ gehen sollte (was wir aus der Fallschilderung nicht sicher ausschließen können) und/oder die Unterbrechung der AU nicht dem Kostenträger der Heilbehandlung mitgeteilt wird.

    BGen und KKen sind nämlich unwahrscheinlich fantasievoll, um sich aus der (Leistungs-) Verantwortung herauszuwinden.

  • Hallo Wolfgang,

    ich bedanke mich sehr herzlich - auch im Namen meiner Tochter - für Ihre kompetenten Ausführungen, wobei ich - wie Sie auch - das Gefühl habe, daß Sie als einziger meine Anfrage sorgfältig gelesen haben. Uns ist die Angelegenheit zu heikel, so daß sich meine Tochter wahrscheinlich gegen eine AU-Unterbrechung entscheiden wird, da die Folgen für sie nicht genau absehbar sind, obwohl sie sehr gerne ihrem Arbeitgeber helfen würde.

    Vielen Dank und freundliche Wochenendgrüße

    marion99

  • Zitat von whoepfner

    Ihr habt den Fall nicht wirklich gelesen

    Doch, durchaus...

    Zitat von whoepfner

    und von Sozialrecht habt Ihr auch keine Ahnung

    Ich habe nie etwas anderes behauptet...

    Zitat von Moritz

    die ich (vermutlich mangels Sachverstand) nicht sehe

    Zitat von whoepfner

    Es geht hier nämlich nicht, liebster Moritz, um Freizeitvergnügen

    Doch das habe ich NICHT behauptet!

    Aus meiner Sicht lagen die 2 Wochen innerhalb der Lohnfortzahlung, d.h. der einzig "geschädigte" wäre hier der AG, der die Kosten so oder so trägt. Dank Deiner Ausführungen habe ich jetzt verstanden, dass das trotzdem mit Vorsicht zu genießen ist, weil es bei fortgesetzter Krankheit (die ja nicht sicher auszuschließen ist) zu Problemen mit der/den Sozialversicherung/en führen kann. (Wieder was gelernt, danke.)

    Um auf das Freizeitvergnügen zurückzukommen, so war meine Aussage mitnichten, dass die Einarbeitung einer Kollegen per se Freizeitvergnügen wäre, vielmehr war mein Gedankengang daraus Freizeitvergnügen zu machen.

    Den wenn

    Zitat von marion99

    sie sehr gerne ihrem Arbeitgeber helfen würde

    (und in die Richtung gehend hatte ich die Anfrage verstanden, schlicht weil sie sonst keinen Sinn machen würde), dann sollte sie klarmachen, dass sie eben nicht als (verantwortliche) Einarbeiterin zur Verfügung steht (weil das ein offizieller Arbeitseinsatz mit möglicherweise unübersehbaren Folgen wäre (die mir, wie gesagt nicht klar waren, die ich aber einfach umschiffen wollte)). Wenn sie aber dann in ihrer Freizeit zufällig in einem, sagen wir mal gelben (nur als Beispiel), Auto spazieren fährt...

    Sie ist ja weder doof noch blind, nur weil sie keinen offiziellen Arbeitseinsatz hat. War aber nur so ein Gedankenspiel.

    Aber da ihr euch ja einig seid, dass ich einfach nur nicht in der Lage bin sorgfältig zu lesen... dann fühle ich mich jetzt missverstanden und weine mich heute Abend in den Schlaf... pfff...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Sorry Moritz,

    aber du fabulierst hier zwar weiter ziemlich fantasievoll, aber inhaltsleer drauflos.

    Zitat von Moritz

    dass sie eben nicht als (verantwortliche) Einarbeiterin zur Verfügung steht (weil das ein offizieller Arbeitseinsatz mit möglicherweise unübersehbaren Folgen wäre (die mir, wie gesagt nicht klar waren, die ich aber einfach umschiffen wollte)). Wenn sie aber dann in ihrer Freizeit zufällig in einem, sagen wir mal gelben (nur als Beispiel), Auto spazieren fährt...

    Der von Dir immer so hochgehaltene Pragmatismus stösst gelegentlich an Grenzen der rechtlichen Realität.

    Denn wenn es sich um Erwerbsarbeit iSd § 611 BGB handelt, ist es völlig schnurz, ob ein AN meint, in der Freizeit seinem Chef was Gutes tun zu müssen. Es ist und bleibt Erwerbsarbeit, wenn ein AN einen anderen AN in seine Arbeitsaufgaben einarbeitet. Ob die Beteiligten das anders definieren, interessiert im Zweifelsfall niemand.

    Aber wenn man Deiner Argumentation des "Freizeitvergnügens" folgt, sollte man dann mindestens anmerken, daß dann natürlich der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung wegfallen würde, wenn bei dem "Freizeitvergnügen" Arbeitseinweisung etwas passieren würde.

    Mache Dir bitte bewußt, daß du im Fall des UP mit Deinem speziellen "Freizeitvergnügen" der ANin massiv schaden könntest.

  • Hallo.

    Inhaltlich muss ich Wolfgang 100%ig recht geben.

    Dieser Thread sollte aber zusätzlich ganz generell zu einem Nachdenken darüber führen, wie man hier liest und wie man hier antwortet. Es mag nämlich Themen geben, bei denen man eher "aus der Hüfte schießen" darf, und es mag Themen geben, bei denen man auch mit Halb- oder Viertelwissen weiterhelfen kann (keineR von uns weiß immer alles), aber viele Threads - wie dieser hier - sind dafür gänzlich ungeeignet, weil eine falsche oder in die Irre führende Antwort, wenn sie denn umgesetzt wird, massive negative Konsequenzen haben könnte oder zumindest hohe persönliche Risiken birgt. Und da finde ich die hier recht sorglos dahingeschluderten Antworten, noch dazu von Leuten, die nicht gerade Frischlinge im BR-Geschäft sind, und denen ich eigentlich mehr zutrauen würde, etwas ernüchternd.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von whoepfner:

    So, meine lieben Mitstreiter,

    jetzt werde ich aber mal ganz deutlich in der Ansprache :evil: :evil: :

    Ihr habt den Fall nicht wirklich gelesen und von Sozialrecht habt Ihr auch keine Ahnung (sage ich jetzt mal als ehrenamtlicher Richter am SG), fabuliert aber munter drauflos ?

    Es geht hier nämlich nicht, liebster Moritz, um Freizeitvergnügen und auch nicht, liebster Rabauke, um Urlaub und auch nicht, liebster Rainer, um eine dauerhaft angelegte (eigenverantwortliche) Wiederaufnahme der Arbeit zu erleichterten Bedingungen ("Schonarbeit"), sondern lt. UP um eine Unterbrechung der AU für maximal zwei Tage.

    hallo whoepfner,

    du hast meine Antwort scheinbar nicht richtig gelesen, oder aber ich habe mich wieder zu kompliziert ausgedrückt.

    Das Problem derzeit in der freien Wirtschaft ist, dass genau das was die Windenergie schreibt so von den Arbeitgeberverbänden und Berufsgenossenschaften propagiert wird, wohlweislich, dass wenn es zum Unfall kommt die BG hiervon nichts wissen will.

    Nicht ohne Grund habe ich gesagt, Sie soll sich mit ihrer KK hierzu in Verbindung setzen.

    Weiterhin bin ich einig, dass die AU damit unterbrochen wird, auch deswegen würde ich mit meiner KK sprechen und fragen, wie die das sehen.

    Du hast hier der Mutter und vielen Gewerkschaftern aus der Seele gesprochen, aber die korrekte Antwort auf die Frage ist damit nicht gegeben, darf Sie oder darf sie nicht.

    Was fest steht, Sie ist krank und muss es nicht machen.

    Wenn Sie es macht, dann ist Sie für diesen Zeitraum nicht mehr krank, dieses muss dann der KK mitgeteilt werden. Wenn Sie dann verunfallt, stellt sich die Frage, wer kommt für die Heilbehandung auf. Das hier dann die BG ggf. ihre Zuständigkeit abstreitet weil der MA Arbeitsunfähig war, die KK sagt, wir auch nicht, denn du hast gearbeitet, da ist die BG zuständig, und das gane dann vor deinem oder meinem Sozialgericht geklärt wird, wer die 20.000 € kostet trägt, da gebe ich dir Recht, das wird dann ggf. ein Problem.

    Ich würde in unserem Betrieb auch gerne vereinzelt MA nach Hause schicken, weil der AG die angerufen hat und einen "Schonarbeitsplatz" anbietet, damit Sie nicht aus dem Tagesgeschäft raus kommen und weil Sie doch so wichtig sind. Worum geht es wirklich? Der AG will nicht Entgelt zahlen zu müssen ohne Leistung, denn das Arbeiten lassen der kranken Kollegen ist nicht anderes als ein Kostensparprogramm, aber die BG und die Arbeitgeberverbände sehen hierin keine Pflichtverletzung des Arbeitgebers.

    Die Krankenkassen sehen das evt. anders. So wie die Krankenkassen Urlaubsfahrten während der Krankheit auch nicht dulden.

    gruß

    Rabauke

  • Hallo Rabauke,

    ich habe Deine Antwort sehr genau gelesen. Du bist mit keinem Wort auf das konkrete Problem der Unterbrechung der AU eingegangen, sondern hast nur sehr allgemein Sachverhalte geschildert, die bei der vorzeitigen Beendigung der AU (ggfs. mit sog. "Schonarbeit" wie von Reiner geschildert) eine Rolle spielen.

    Und am Schluß Deiner Rechtfertigung komt dann wieder sachlich falscher Käse. Denn das hier:

    Zitat von Rabauke

    Die Krankenkassen sehen das evt. anders. So wie die Krankenkassen Urlaubsfahrten während der Krankheit auch nicht dulden.

    ist so pauschal erst mal völlig falsch. Solange es der Genesung nicht schadet, kannst Du Dich während AU - und auch im KG-Bezug - innnerhalb Deutschlands frei bewegen und auch längere Zeit von zu Hause abwesend sein.

    Und unter bestimmten Bedingungen müssen die KKs nicht nur Auslandsaufenthalte dulden, sondern während des Auslandsaufenthalts auch weiter KG leisten.

  • Zitat von Winfried

    Dieser Thread sollte aber zusätzlich ganz generell zu einem Nachdenken darüber führen, wie man hier liest und wie man hier antwortet.

    Bis hierhin sind wir sogar mal einer Meinung.

    Wie kann ich Doof nur auf die Idee kommen, ich hätte es hier mit denkenden Menschen zu tun, die für ihr Tun und Lassen selber verantwortlich sind. Aber nein, ich lerne jetzt, ich muss ihnen jedes Denken abnehmen und bin für ihr Wohl und Wehe verantwortlich. Ich bitte hiermit in aller Form um Entschuldigung. Wenn ich das auch nur geahnt hätte, ich hätte hier nie auch nur einen einzigen Beitrag verfasst!

    Zitat von Winfried

    sind dafür gänzlich ungeeignet, weil eine falsche oder in die Irre führende Antwort, wenn sie denn umgesetzt wird, massive negative Konsequenzen haben könnte oder zumindest hohe persönliche Risiken birgt.

    Offensichtlich haben wir da völlig unterschiedliche Wahrnehmungen was Risiken und Chancen angeht.

    Aus meiner Sicht, hat die Kollegin genau drei Möglichkeiten:

    1) Sie beruft sich darauf, dass sie krank ist und lehnt jede Form von Unterstützung ab. Juristisch absolut wasserdicht und unangreifbar. Da sie aber eine Möglichkeit sucht, ihrem Chef irgendwie zu helfen, vermute ich mal (ist aber selbstverständlich nur eine Vermutung!) dass sie befürchtet, dass ihr Chef es ihr übel nehmen könnte, wenn sie es nicht tut. (Und das blöde ist: der braucht da noch nicht einmal eine juristische Grundlage für, der macht das einfach!)

    2) Sie unterbricht ihre Krankheit und macht offiziell die Einarbeitung. Das könnte Probleme geben, wenn ihre Krankheit länger dauert (erste Eventualität) UND die Krankenversicherung dahinterkäme (zweite Eventualität).

    3) Sie macht irgendwas in ihrer Freizeit. Und ja, sollte sie in ihrer Freizeit verunfallen, interessiert das die BG kein bisschen. Ist immer so, hat also noch nicht einmal was mit diesem Fall zu tun. Aber ich habe jetzt gelernt, wenn dann etwas passiert, habe ich ihr geschadet... (Und ich hätte gedacht, es wäre dann der Unfall, allenfalls ihre eigene Entscheidung, aber nein, ich bin ja verantwortlich...)

    Wenn ich mir die drei Fälle so anschaue, komme ich zu dem Ergebnis: einen Tod muss sie sterben! Denn alle drei Fälle sind in der einen oder anderen Form mit mehr oder weniger wahrscheinlichen Nachteilen behaftet.

    Ich, in meiner Einfalt, würde keine davon als massive negative Konsequenzen oder hohe persönliche Risiken bewerten. Ich muss sie aber auch nicht bewerten. Das ist alleine Aufgabe der Kollegin. Sie muss sich Gedanken machen, denn sie muss mit den (eventuellen) Konsequenzen leben.

    Aber, lieber Winfried, lieber Wolfgang, ich kann Euch beide beruhigen.

    Das hier

    Zitat von Winfried

    die hier recht sorglos dahingeschluderten Antworten

    Zitat

    [USERNAME]whoepfner]du fabulierst hier ... inhaltsleer drauflos

    wird nie wieder vorkommen. Versprochen!

    Macht's gut, Kollegen! (Und Kolleginnen natürlich auch!)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Wenn ich vorher gewußt hätte, welche verbale Lawine ich hier in diesem Forum mit meiner Frage lostrete, hätte ich ich sie lieber nicht gestellt, wobei es zudem keine befriedigende Antwort für mich gab, schade.

  • Zitat von whoepfner:

    Hallo Rabauke,

    Und am Schluß Deiner Rechtfertigung komt dann wieder sachlich falscher Käse. Denn das hier:

    ist so pauschal erst mal völlig falsch. Solange es der Genesung nicht schadet, kannst Du Dich während AU - und auch im KG-Bezug - innnerhalb Deutschlands frei bewegen und auch längere Zeit von zu Hause abwesend sein.

    Und unter bestimmten Bedingungen müssen die KKs nicht nur Auslandsaufenthalte dulden, sondern während des Auslandsaufenthalts auch weiter KG leisten.

    hallo whoepfner,

    was die KK muss oder nicht muss, darüber möchte ich mit dir nicht streiten. Ich stelle nur als Betroffener fest, dass die KK Urlaub erstmal nicht duldet und für diesen Zeitraum die Krankengeldzahlung einstellt. eigene Erfahrung, ich warte nun seit 6 Wochen auf mein Geld und habe 1 Wochen nach dem Urlaub die Arbeit wieder aufgenommen. Vom Tag der BypassOP bis zur Arbeitsaufnahme liegen gerade mal 11 Wochen, weil mir auch der Urlaub nach der Reha sehr gut getan hat.

    Diese Diskussion gehört hier aber nicht rein, auch wenn du meinst, hier den Stein der Weisen gegessen zu haben.

    Ich hatte nach meiner ersten Ansicht sehr deutlich darauf hingewiesen, dass die AU unterbrochen wird und die Tage nicht mitgezählt werden dürfen und sich somit der Krankengeldbezug um diese Tage verschieben muss, wenn es denn zum Krankengeldbezug kommen sollte.

    ich habe daruaf hingewien die KK zu fragen

    fest steht, deine Antwort beantwortet ebensowenig die Frage der themenstellerin wie meine, weil Sie wissen will ob es rechtens ist sowas zu tun, oder unrecht, weil ihr Bauch sagt, das ist unrecht.

    Hier streiten sich aber seit Jahren schon die Geister, und es gibt Betriebsräte die das fördern und andere die ihre Kolleginnen und Kollegen ständig ins Gewissen Reden es nicht zu tun. Was auffällig ist, je jünger die Kollegen sind, um so eher sind Sie bereit es zu tun, weil Sie Angst haben, dass ihre Kariere, Ihr Ansehen etc. leidet wenn Sie es nicht tun und damit ihre Zukunftschancen auf bessere Arbeitsbeingungen, höheres Gehalt, Aufstieg etc. blockiert wird.

    Da es aber kein Verbot gibt, vor Ablauf der AU die Arbeit wieder aufzunehmen weil man meint es klappt, um dann evt. 3 Tage später festzustellen, die Arbeitsaufnahme war doch zu früh ich brauche eine neue AU, da fehlt noch ein Stückchen an der Genesung um alles wieder zu machen, wird es dir und mir und jedem anderen schwer fallen hier zu sagen VERBOTEN

    Was wir (Moritz und ich) gesagt haben, wenn du nicht willst dann las es, denn es gibt keine Verpflichtung, Was dann auch noch gesagt wurde ist, beziehe die KK mit ein (die dann evt. beim Arbeitgeber mal anruft oder den medizinischen Dienst mit der Bewertung beauftragt) und entscheide dich dann.

    Gruß

    Rabauke

  • Zitat von marion99:

    Wenn ich vorher gewußt hätte, welche verbale Lawine ich hier in diesem Forum mit meiner Frage lostrete, hätte ich ich sie lieber nicht gestellt, wobei es zudem keine befriedigende Antwort für mich gab, schade.

    Ach Marion, halb so wild. Das von Oben herab, kenne wir hier schon. Warum sollte es hie randers sein als im Realen Leben? Da lernt man mit umzugehen.. :D

    Zu deiner Frage.

    Ich muss dir widersprechen. Moritz hat es mehrfach auf den Punkt gebracht.

    Eine Abschliessende Antwort kann es nicht geben. Zumindest nicht hier. Menschen verfolgen verschiedene Ziele, einige sogar nur Ziele anderer. Also kann es auch (glücklicherweise!!) nicht nur eine Meinung geben.

    Hier noch mal:

    Zitat von Moritz

    1) Sie beruft sich darauf, dass sie krank ist und lehnt jede Form von Unterstützung ab. Juristisch absolut wasserdicht und unangreifbar. Da sie aber eine Möglichkeit sucht, ihrem Chef irgendwie zu helfen, vermute ich mal (ist aber selbstverständlich nur eine Vermutung!) dass sie befürchtet, dass ihr Chef es ihr übel nehmen könnte, wenn sie es nicht tut. (Und das blöde ist: der braucht da noch nicht einmal eine juristische Grundlage für, der macht das einfach!)

    2) Sie unterbricht ihre Krankheit und macht offiziell die Einarbeitung. Das könnte Probleme geben, wenn ihre Krankheit länger dauert (erste Eventualität) UND die Krankenversicherung dahinterkäme (zweite Eventualität).

    3) Sie macht irgendwas in ihrer Freizeit. Und ja, sollte sie in ihrer Freizeit verunfallen, interessiert das die BG kein bisschen. Ist immer so, hat also noch nicht einmal was mit diesem Fall zu tun. Aber ich habe jetzt gelernt, wenn dann etwas passiert, habe ich ihr geschadet... (Und ich hätte gedacht, es wäre dann der Unfall, allenfalls ihre eigene Entscheidung, aber nein, ich bin ja verantwortlich...)

    Und so ist es auch... Einen Tod, wie Moritz sagte, muss sie sterben.

    Wir hier Treffen doch nicht die Entscheidung für eure Tochter. Wir Treffen unsere Entscheidungen miut unseren Gremien in unseren Firmen mit unseren Umständen.

    Ich? würde die Einarbeitung machen. Weil mir Arbeiten Spass macht, weil ich ungerne untätig und nutzlos bin, weil ich für mich kein Risiko dabei sehe... bzw, kein Höheres als Einkaufen zu gehen.

    Aber es gibt eben Schwarzseher, dauer negative, Überflieger, Rechtschaffende und und und..

    Und am Ende, behält der Moritz recht... Du / Ihr, die Tochter, ihr müsst euer Entscheidung schon selber treffen. Eine Absolution erteilt dir auch der Rainer nicht... :lol: :lol:

    @ Moritz

    Zitat von Moritz:

    Aber, lieber Winfried, lieber Wolfgang, ich kann Euch beide beruhigen.

    Das hier

    wird nie wieder vorkommen. Versprochen!

    Macht's gut, Kollegen! (Und Kolleginnen natürlich auch!)

    Ich hoffe, ich verstehe dich nicht falsch, und du bleibst uns erhalten?!

    Ich habe in der Vergangeheit diese Möglichkeit Vorhergesagt, und auch darauf hingewiesen, das einige mal von ihrem Tron herunter müssen, bevor andere gehen. Dinge ändern sich, neue Menschen kommen, und neue Ansichten, neue Fragen, aber auch alte Fragen, für die alte Hasen dann keine Geduld mehr haben. Und wie Peter immer sagt, kontroverse Diskussionen sind willkommen.

    Bleib uns erhalten und lass dich nicht irrtieren. Mir hast du schon einige male ohne die Keule die Augen geöffnet...

  • Hallo.

    Eine inhaltlich "befriedigende" Antwort kann es hier nicht geben. "Verboten" ist die Unterbrechung der AU nicht, aber es ist doch sinnvoll, als AN eine solche Entscheidung informiert, v.a. im Wissen auch um mögliche Risiken, zu treffen.

    Und da fand ich, und da finde ich weiter, Einlassungen wie "was sie aber in ihrer Freizeit tut, solange sie ihre Gesundung nicht gefährdet... wen kümmerts", und "sowohl die Berufsgenossenschaft wie auch die Arbeitgeberverbände sehen hierin kein Problem" sowie den Hinweis auf Schonarbeit in Bezug auf die hier angefragte Unterbrechung der AU wirklich als potentiell gefährlich angesichts des möglichen sozialrechtlichen Risikos.

    Niemand saß hier auf einem Thron und niemand war dumm, das sind doch rhetorische Nebelkerzen. Wir müssen hier in der Lage sein, uns gegenseitig zu kritisieren, schließlich ist das ein Diskussionsforum. Wir müssen uns hier sowohl als Kritik übende TeilnehmerInnen als auch als kritisierte TeilnehmerInnen selbst reflektieren können, auch das sollte in einem Diskussionsforum gegeben sein.

    Dass wir nicht alle zu jedem Thema alles wissen und trotzdem Meinungen dazu haben und äußern dürfen, geschenkt (Ich für mich selber erlaube mir, zu manchen Dingen keine Meinung haben zu müssen). Dass wir dafür ggf. Kritik einzustecken haben, sollten wir dann aber selbstverständlich auch aushalten. Dass es dann v.a. ForumsteilnemerInnen gibt, die über ein bestimmtes Themengebiet mehr wissen als wir selber, und due dann auch etwas beitragen, und sei es auch Kritik an unseren Einlassungen, sollten wir ebenfalls aushalten können.

    Lebt also schlicht damit, dass Wolfgang hier der Crack in sozialrechtlichen Fragen ist. Was andersrum aber nicht heißt, dass er diesbzgl. sakrosankt ist, Inhalt und Stil können, sollen und dürfen kritisiert werden.

    Ich habe von sozialrechtlichen Dingen nur peripher Ahnung. Ich hatte bei der Eingangsfrage spontan ein ungutes Gefühl. Vor einer Antwort hätte ich aber erst recherchiert. Ich hatte nicht den Eindruck, dass die ersten Antworten hier die Frage wirklich aufgenommen hatten und gut recherchiert waren, deswegen schrieb ich "dahingeschludert", und ich hatte das Gefühl, dass erst Wolfgang die Dimension der Frage verstanden und aufgegriffen hat.

    Wenn jemand das zum Anlass nehmen mag, beleidigt zu sein, nun gut.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried:


    Lebt also schlicht damit, dass xxxxxx hier der Crack in sozialrechtlichen Fragen ist.

    Lebt schlicht damit, das sich gerade Cracks, oder die die glauben es zu sein, auch irren. Zudem, die alten Hasen, besonders bei wiederkehrenden Themen oft gereizt sind weil sie aus den Augen verlieren das jeder neue BR theoretisch die gleichen neuen Fragen hat die wir dann schon auswendig können aber auch hatten.

    Für manchen halt Wiederholung, für andere Neuland.

    Ich habe in der Vergangenheit jedoch auch die völlig herablassende und unsoziale Art einiger bemängelt. Soziale Gesetze zu kennen ist nicht gleichzusetzen mit Sozialem Handeln, denken, sein und der Grundeinstellung und des Verhaltens.

    Manchem spreche ich hier gezielt das charakterliche Talent zum BR ab. Da ich hier Verhaltensweisen erleben durfte, die in jeder Firma einen Mobbing Skandalauslösen würden.

    Ich habe mich nur daran gewöhnt... ;)

  • Hallo Rainer,

    auch die wissendste Person kann irren, keine Frage, Und natürlich, ich schrieb es bereits, kann, darf und soll man ggf. deren inhaltliche Fehler kritisieren. Fakt ist und bleibt aber, manche wissen über bestimmte Themen mehr als andere, manche sind in bestimmte Sachverhalte besser eingearbeitet als andere, so ist das im Leben und so ist das hier im Forum. Und da erwarte ich von uns allen auch die entsprechende Selbstreflektionsfähigkeit, wo man im Vergleich zu anderen steht, und wie berechtigt eine eigene, auf weniger Wissen fußende, inhaltliche Kritik dann noch ist.

    Konkret auf den Fall hier bezogen, bin ich als jemand mit einem ca. Achtelwissen im Sozialrecht doch sehr geneigt, der Person am meisten Glauben zu schenken, die am Sozialgericht mit die Urteile spricht.

    Aber auch die wissendste Person kann sich im Ton vergreifen, keine Frage. Expertise schützt vor Arroganz nicht, im Gegenteil: Sie verleitet sogar u.U. dazu. Und das kann, darf, soll man kritisieren, dazu bedarf es keiner Vorkenntnisse und keines inhaltlichen Wissens, sondern "nur" eines Gefühls für Kommunikation.

    Man muss aber umgekehrt auch aushalten, dass man entsprechend kritisiert wird, sei es inhaltlich oder auch des eigenen Kommunikationsverhaltens wegen.

    Reiner: Was ich jetzt ganz konkret bei Dir anregen will (ich schreibe jetzt bewußt nicht, was ich "kritisieren" will) u.a. aufgrund Deines letzten Posts: Kritik sollte sich an Verhaltensweisen oder Inhalten festmachen, und nicht die Person als Ganzes schlecht machen. Ersteres kann (muss aber nicht) konstruktiv, letzteres kann gar nicht erst konstruktiv sein. Du bist dem entsprechend in keiner Position, das ist keineR von uns hier, anderen aufgrund von deren Äußerungen hier eine charakterliche Eignung zum Amt abzusprechen. Was Du mit Deiner verbalen Herabwürdigung anderer als Person machst, ist im Prinzip nichts anderes, als Du hier vorwirfst, es ist im Stil und im Verhalten "unsozial". Meine Anregung, bleibe bei einer Kritik konkreter Inhalte und Verhaltensweisen.

    Moritz, wenn Du das überhaupt noch liest: In der Schmollecke bist Du am falschen Platz. Du wirst Dir in einem Diskussionsforum eine Kritik an Äußerungen, an Vorgehensweisen und an Inhalten anhören und das aushalten müssen, genauso, wie Du Dir umgekehrt eine Zustimmung oder Untermauerung anhören musst. Und wenn ich eine Antwort inhaltlich kritisch finde (aus welchen Gründen, habe ich bereits geschrieben), dann schreibe ich das auch, und wenn ich sie "sorglos dahingeschludert" finde, dann schreibe ich auch das. So what? Soll man in einer Diskussion keine abweichenden Meinungen mehr äußern?

    Grüsse Winfried

    P.S., Rabauke: Die Erfahrung, die Du machst, machst du nicht als Einziger. Sozialrechtlich kann und darf das die Krankenkasse nicht, aber hier gilt, wo nicht geklagt wird, wird icht gerichtet... Wirst Du denn den Rechtsweg beschreiten?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried:


    P.S., Rabauke: Die Erfahrung, die Du machst, machst du nicht als Einziger. Sozialrechtlich kann und darf das die Krankenkasse nicht, aber hier gilt, wo nicht geklagt wird, wird icht gerichtet... Wirst Du denn den Rechtsweg beschreiten?

    klar bestreitet ich den Rechtsweg, hoffe aber, es reicht, dass die Forderung mit Androhung des Rechtsstreites durch meine Anwalt bei der KK eingegangen ist, und die KK nun zahlt.

    Sollte es nicht so sein, sehen wir uns vor dem Sozialgericht wieder (ich hoffe vor der Kammer, in der ich ehrenamtl. Richter bin, aber ich denke das darf nicht wegen Befangenheit des Richters).

    gruß

    Rabauke