Guten Tag,
mein Fall: Meine Tochter hat sich während ihrer beruflichen Tätigkeit als Postzustellerin einen Finger gebrochen und wurde für ca. 2 Wochen krankgeschrieben. Nun wurde sie von ihrer Vorgesetzten angesprochen, ob sie in der nächsten Woche ca. einen bis zwei Tag/e zur Arbeit kommen könnte, um eine Vertretung bzgl. ihres Bezirks einzuarbeiten; sie müßte nicht Auto fahren und keine Post auszuteilen sondern nur als Beifahrerin ihrer Vertretung Anweisungen geben; sie würde von zuhause abgeholt und wieder dort hin gebracht, da sie momentan kein Auto führen kann.
Wäre das rechtlich gestattet, da es in Deutschland noch keine Teilzeitkrankschreibung gibt?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten.