Bitte entschuldigt meine vielen Fragen.
Diesmal betrifft es die Gefährdungsbeurteilungen. Die wurden bei uns bei Bau des Werkes 2008 erstellt und werden auch jährlich fortgeschrieben.
Meine Frage: Betrifft so eine Beurteilung nur den Hauptarbeitsplatz (Büro) oder auch Nebenarbeitsplätze, wo ein Büromitabeiter auch teilweise zu tun hat? Zum Beispiel Archiv, chemische Wasseraufbereitung, Kesselhaus u.ä. Was passiert, wenn dort dann ein Unfall passiert? Hat der AN dann ein Problem? Was ist, wenn der AN für die Ausführung seiner dortigen Arbeitsaufgaben Sicherheitseinrichtungen braucht (Z. B. Leiter)? Oder hat das mit einer Gefährdungsbeurteilung nichts zu tun?
Was hat es für Auswirkungen, wenn in einer Beurteilung nicht alles so korrekt angekreuzt ist? Für die Büroleute z. B. ist weder Sturz, Absturz, Ausrutschen noch Verkehr- und Transportwege angekreuzt und auch keine psychische Belastung. Auch keine Belastung durch Stäube oder Lärm.
LG