Anspruch auf neue Gefährdungsbeurteilung?

  • Bitte entschuldigt meine vielen Fragen.

    Diesmal betrifft es die Gefährdungsbeurteilungen. Die wurden bei uns bei Bau des Werkes 2008 erstellt und werden auch jährlich fortgeschrieben.

    Meine Frage: Betrifft so eine Beurteilung nur den Hauptarbeitsplatz (Büro) oder auch Nebenarbeitsplätze, wo ein Büromitabeiter auch teilweise zu tun hat? Zum Beispiel Archiv, chemische Wasseraufbereitung, Kesselhaus u.ä. Was passiert, wenn dort dann ein Unfall passiert? Hat der AN dann ein Problem? Was ist, wenn der AN für die Ausführung seiner dortigen Arbeitsaufgaben Sicherheitseinrichtungen braucht (Z. B. Leiter)? Oder hat das mit einer Gefährdungsbeurteilung nichts zu tun?

    Was hat es für Auswirkungen, wenn in einer Beurteilung nicht alles so korrekt angekreuzt ist? Für die Büroleute z. B. ist weder Sturz, Absturz, Ausrutschen noch Verkehr- und Transportwege angekreuzt und auch keine psychische Belastung. Auch keine Belastung durch Stäube oder Lärm.

    LG

  • Gefährdungsbeurteilung,

    ein schwieriges Thema und ein komplexes. Fragst du hier 4 Sifas bekommst du bereits 8 Antworten, frags du dann weitere 4 Betriebsräte und 4 Arbeitgebervertreter gibt jeder davon weitere 4 Antworten.

    Fest steht, der BR hat hier Mitbestimmung, dieses wird von der Behörde und den Gerichten so gesehen und die Arbeitgeberverbände schließen sich knurrend dem an.

    nun zu deinen Frage

    Die wurden bei uns bei Bau des Werkes 2008 erstellt und werden auch jährlich fortgeschrieben.Aha, nun das Verstehe ich nicht, da eine Gefährdungsbeurteilung die gefahren der Arbetisplätze bewerten soll. Wenn natürlich keine Gefahren vorhanden sind und es auch keine Unfälle (beinahunfälle) gegeben hat, dann wird in der Dokumentation nur festgestellt, Beurteilung überprüft, keine neuen Gefahren erkannt, alles bleibt so wie beschrieben.

    Meine Frage: Betrifft so eine Beurteilung nur den Hauptarbeitsplatz (Büro) oder auch Nebenarbeitsplätze, wo ein Büromitabeiter auch teilweise zu tun hat? Nun die Gefährungsbeurteilung muss die gesamte Gefährdung des Mitarbeiters wiederspiegelt. Wenn es Mitarbeiter gibt, die nicht nur im Büro sind, sondern dazu Nebenaufgaben haben, dann muss diese mit bewertet werden. Artgleihe Arbeitsplätze können in einer Gefährdungsbeurteilung zusammen gefasst werde

    Zum Beispiel Archiv, chemische Wasseraufbereitung, Kesselhaus u.ä. Was passiert, wenn dort dann ein Unfall passiert? Nun, dann kommt ggf. die Behörde (bei uns geschehen) und läßt sich die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsbereiches zeigen und stellt Fragen hierzu. Weiterhin macht Sie dann darauf aufmerksam, dass der Arbeitgeber hier wohl die ein und andere Gefahr vergessen hat zu dokumentieren und gibt dem Arbeitgeber die Auflage, dieses umgehend (mit Fristsetzung) zu erledigen.

    Hat der AN dann ein Problem? Nein, das Problem hat der Arbeitgeber

    Was ist, wenn der AN für die Ausführung seiner dortigen Arbeitsaufgaben Sicherheitseinrichtungen braucht (Z. B. Leiter)? Dann stellt sich die Frage, ist der An auch hierin unterwiesen worden (1min. xJährlich) und war es dem An bekannt, dass diese Tätigkeit nur mit dem ordnungsgemäßen Gebrauch einer Leiter durchzuführen ist. Wenn ja, wird die Versicherung (Berufsgenossenschaft) prüfen, ob hier Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und ggf. auch auf den AN zugehen, wobei es bei einem Grundsatz bleibt, der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter Arbeitssicher arbeiten (Verletzung Aufsichtsplfichten z.B. wenn AG sagt, stell dich dafür mal auf den Stuhl, bzw. Ag billigend in Kauf nimmt, dass sich die Mitarbeiter auf den Stuhl stellen)

    Oder hat das mit einer Gefährdungsbeurteilung nichts zu tun? im Prinzip schon. Wenn jemand immer in seiner Tätigkeit eine erhöhung braucht, auf die er sich stellen kann, dann muss das festgestellt werden und auch welche Mittel dafür zur verfügung gestellt werden und wie bei der Nutzung dieser Mittel die Gefährdung ist (Umknicken, Runter fallen, zerren)

    Was hat es für Auswirkungen, wenn in einer Beurteilung nicht alles so korrekt angekreuzt ist? Für die Büroleute z. B. ist weder Sturz, Absturz, Ausrutschen noch Verkehr- und Transportwege angekreuzt und auch keine psychische Belastung. Auch keine Belastung durch Stäube oder Lärm. Nun, wenn diese Gefährdungen nicht vorliegen (Sturz, Absturz, Ausrutschen, Verkehrswegen, Transportwegen) dann braucht auch hierzu nichts bewertet zu werden. Das gleiche gilt für Stäube und Lärm. Sollte es hier jedoch mal zu einem Unfall kommen (Sturz im Büro von der Leiter) kann es sein, dass die behörde und die BG die Gefährdungsbeurteilung prüft und wie oben beschriweben feststellt, da stimmt was nicht. Bei der Psychishen Gefährdungsbeurteilung gilt: Hier prüfen die Behörde auch ohne eines Unfalls, dass diese Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde. In der regel wird diese feststellung der Gefährdung aber nicht auf diesem Bogen gemacht, sondern durch eine Dokumentierte Mitarbeiterbefragen. Hierzu gibt es einige Anbieter. bei dieser Mitarbeiterbefragung wird dann ein einheitlicher Bogen genommen, der auch von vielen anderen Unternehmen genutzt wird um dann zu schauen, wo habe ich als Unternehmen Abweichungen zu anderen Unternehmen in der Frage z.B. der erhöhten Belastung durch Leistungsverdichtung. Wenn das Unternehmen dann mit der Handelnden Kommission feststellt, da sind wir schlechter muss die nächste Überlegung sein, was kann ich tun damit ich dort besser werde und dann daraus eine Maßnahme abgeleitet werden. In unserem Betrieb setzt sich die Kommission aus 2 BR, 1SBV, 2AG-Vertreter, Sifa und Betriebsarzt zusammen.

    Seminare, MusterBV'en, Anbietervon befragungen hierzu (Psychische Belastung und Gefährdung) findest du im Netz.

    Für die Standdartbeurteilung gibt es von der BG ein Werkzeug (excelbassiert), dass die erstellung einer Gefährdungsbeurteilung vereinfacht. Bei uns macht die gefährdungsbeurteilung der AG in Zusammenarbeit mit der Sifa, den MA und dem Betriebsrat.

    Z.B. Abteilung xy hat nun einen neuen Arbeitsbereich zukleben von Kartons, dann nehmen bei uns die Sifa, ein BR, zwei Kollegen die dort arbeiten, der Vorgesetzte dieser Mitarbeiter an de mkreis teil, der die Gefährungsbeurteilung mit dem Werkzeug erstellt. Dauert in der Regel so 3-4 Stunden.

    ich hoffe alle deine Fragen beantwortet zu haben und auf Ergänzungen aus dem Forum

  • Boah lieber Rabauke, hab tausend Dank für die sehr detailreiche Ausführung.

    Das hat mir auf jeden Fall sehr geholfen. Leider muss man sich hier um alles selbst kümmern, da unsere SiFa vor Ort etwas "unmotiviert" ist und NULL sich kümmert. Aber immerhin habe ich seinen Seminar-Ordner zum Durchlesen bekommen :roll: Würde die Aufgabe ja übernehmen, aber der AG lehnt ohne Begründung ab. Meine Vermutung: Er hat Angst, dass sich dann tatsächlich jemand kümmert ;)

    Nur in einem bin ich mir noch unsicher: Sollen wir als MA auf die unserer Meinung nach fehlerhaften BU hinweisen? Eigentlich kennt die ja niemand von uns. Ich habe nur Einblick, weil ich sie in meiner Ablage habe.

    Oder bin ich nur wieder zu pingelig? Ich möchte halt gern überall Ordnung und Absicherung haben.

    LG :P

  • Hallo Kieslheuerin,

    wenn du hier etwas erreichen willst, dann solltest du mal schauen, ob der Kontakt zur Behörde dir hier weiter hilft.

    Davor würde ich aber 2-3 Seminare Besuchen die das thema gefährdungsbeurteilung im Allg. haben, Psychische Gefährdungsbeurteilung und wenn die Zeit es her gibt auch ein Seminar zum Arbeitssicherheits/Arbeitsschutzgesetz.

    Dann Netzwerk aufsuchen falls vorhanden (wir hier machen das u.a. über die IGMetall) und dort von mann zu frau und frau zu mann diskutieren

    Wenn es dann den ersten Unfall gibt, zu dem dann auch der BR um eine Stellungnahme (Unterschrift) gebeten wird in dieser Stellungnahme rein schreiben, dass es zu diesem Unfall gekommen ist, liegt nicht am Mitarbeiter, sondern am Arbeitgeber, da dieser die Gefährdung bis zum heutigen Tag nicht ordnungsgemäß beurteilt hat und somit auch nicht in der Sicherheitsunterweisung auf diese Gefährdung hingewiesen und Abstellmaßnahmen eingeleitet hat.

    So ein Kommentar hilft dann in der Regel, dass die BG(Berufsgenossenschaft) sich das ganze vor Ort anschaut.

    es ist nicht die Aufgabe der Sifa diese Beurteilungen zu erstellen, sondern des Arbeitgebers, das steht auch eindeutig fest. Die Sifa kann nur ständig den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass dieser hier was tun muss. Der Betriebsrat kann zusammen mit der Sifa den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass hier was getan werden muss, nur dann würde ich auch Lösungen vorschlagen. Ich kenne euer Unfallgeschehen nicht, wir haben vor rund 8 Jahren angefangen, auch die Beschäftigten mit einzubeziehen, weil wir als BR hier die Notwendigkeit sahen. Seit dem sind unsere Unfallzahlen (Meldepflichtig wie auch nicht meldepflichtig) Jahr für Jahr runter gegangen. Hatten wir vor 10 Jahren noch über 20 meldepflichtige Unfälle sind es in den letzten 24 Monaten genau einer. der grund ist klar, wenn die Mitarbeiter ständig in dem Prozess eingebunden sind machen sie sich die Gefahren, die Sie umgeben bewust.

    heute greifen über 90 % der Mitarbeiter im Treppenhaus ans Geländer, weil das eine Arbeitsschutzeinrichtigung ist. Wenn jemand nicht daran greift, dann bekommt er von dem der es sieht sofort einen Hinweis, Schutzmaßnahme einhalten. darus folgt, bei uns in den letzten 24 Monaten kein Stolperunfall mehr im Treppenhaus.

    Also mein Tip, schau was ihr für Netzwerke bei euch am Standort habt. besuche Seminare und sammel Argumente, warum Investitionen in Arbeitssicherheit keine Kosten sondern auf Dauer ein Sparmodell sind.

  • Hallo,

    ergänzend dazu noch eine nicht ganz unwichtige Information: Der BR ist bei den Gefährdungsbeurteilungen in der erzwingbaren Mitbestimmung.

    Das ist das schärfste Schwert des BR und geht über bloße Hinweise an den AG deutlich hinaus. Bevor man das als BR allerdings wahrnimmt, sollte man sich natürlich schulen lassen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Absolut interessant, Eure Ausführungen! Schulungen werde ich keine bekommen, da mein Chef ablehnt, mich als SiFa zu benennen.

    Unser Unfallgeschehen ist auch sehr, sehr gering. Im Großen und Ganzen wird in der Fa. schon ganz gut damit umgegangen. Aber mein Chef ist halt - wie sag ich es mal - etwas blind bzw. nicht so pfiffig, um so etwas zu merken.

    Ich merke immer mehr, dass mir so langsam der Kamm schwillt. Eine SiFa, die sich einen Dreck um die Probleme schert und einen Chef, der anscheinend nur seine Zeit im Büro absitzt. (Sorry, das ist unprofessionell, aber manchmal regt mich das echt auf!). Und die, die ernsthaft was machen wollen, werden dummdreist ausgebremst. Aber das wird wohl allgemeiner Tenor sein ;)

    Ich hoffe nur, dass kein Unfall passiert!

  • Zitat von Kieslheuerin:

    Absolut interessant, Eure Ausführungen! Schulungen werde ich keine bekommen, da mein Chef ablehnt, mich als SiFa zu benennen.

    Unser Unfallgeschehen ist auch sehr, sehr gering. Im Großen und Ganzen wird in der Fa. schon ganz gut damit umgegangen. Aber mein Chef ist halt - wie sag ich es mal - etwas blind bzw. nicht so pfiffig, um so etwas zu merken.

    Ich merke immer mehr, dass mir so langsam der Kamm schwillt. Eine SiFa, die sich einen Dreck um die Probleme schert und einen Chef, der anscheinend nur seine Zeit im Büro absitzt. (Sorry, das ist unprofessionell, aber manchmal regt mich das echt auf!). Und die, die ernsthaft was machen wollen, werden dummdreist ausgebremst. Aber das wird wohl allgemeiner Tenor sein ;)

    Ich hoffe nur, dass kein Unfall passiert!

    ich denke du bist Betriebsrat?

    Es gibt Schulungen nach § 37.6 BetrVG, die beschließt der Betriebsrat wo diese Themen geschult werden (incl. deiner Mitbestimmung).

  • Noch nicht, lieber Rabauke, nur Kandidatin. Ich möchte nur schon mit etwas Vorbereitung in die Wahl gehen. Hatte ich aber in meiner Vorstellung geschrieben ;)

    Ich würde es natürlich verstehen, wenn ich hier fehl am Platz bin. Ich habe hier Dinge angesprochen, die all meine Kollegen was angehen. Weil viele Sachen wissen wir einfach nicht. Und unser BR ist ziemlich überlastet, haben viele Großprojekte um die Ohren. Da fallen die kleinen "Wehwehchen" schnell mal unter den Tisch. Daher frage ich so viel, um dann recht schnell handeln zu können.

    Sagt mir also bitte Bescheid, wenn ich als Nochnicht-BR hier nicht sein soll.

    LG

  • Sorry, aber das du noch nicht BR bist hatte ich dann falsch gelesen

    Jeder gehört hier herein und es gibt keine falsche Fragen

    Nun, nebenden Seminaren zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit nach § 37.6 gibt es diese auch nach den verschiedenen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzen ;).

    In NRW bietet z.B. die IGMetall solche Seminare für Ihre Interessierten Mitglieder in den verschiedenen Städten an.

    HK oder IHK haben hier auch (zumindest in AC) interesante Angebote

    Es gibt zu diesem Thema ggf. auch einen Arbetiskreis in eurer Region der sich regelmäßig trifft

    Frage mal nach bei der Gewerkschaft deines Vertrauens ob es was zur Areitssicherheit gibt an Seninaen oder Aretiskreisen, oder bei der IHK oder der HK ob zum Thema Führungskräfte und Arbeitssicherheit Schulungsangebote bestehen, da du deinen Meister/Betriebswirt/ Techniker machen willst und dich in diesem Thema daher schlau machen mußt.

    Mein Chef muss mich nicht zur BG schicken, wenn er nicht will hole ich mir das Input an anderer Stelle.

    gruß

    Rabauke

  • Zitat von Rabauke:

    Es gibt zu diesem Thema ggf. auch einen Arbeitskreis in eurer Region der sich regelmäßig trifft

    Frage mal nach bei der Gewerkschaft deines Vertrauens ob es was zur Arbeitssicherheit gibt an Seminaren oder Arbeitskreisen, oder bei der IHK oder der HK ob zum Thema Führungskräfte und Arbeitssicherheit Schulungsangebote bestehen, da du deinen Meister/Betriebswirt/ Techniker machen willst und dich in diesem Thema daher schlau machen mußt.

    ich entschuldige hiermit meine Tipfehler (2-Fingeradlersuchsystem und gleichzeitig ein Telefonat) und hoffe alle gefunden und behoben zu haben (in rot)

  • Danke Rabauke und Winfried :P

    Also die BG bietet Sicherheitsseminare zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kraftwerken an. Bis dato war mein Chef der Meinung, dass ich zu "sowas" nicht fahren muss. Bin ja "nur" Büro. Da aber mittlerweile fast alle Kollegen schon teilgenommen haben, die genaus so wenig bzw. viel damit zu tun haben, gehen ihm nun die Argumente aus ;)

    Werde mich also da mal kümmern. :D

    LG und erst mal guten Morgen noch.... ;)

  • Hallo,

    nur zur Ergänzung:

    Die "Personalunion" von SiFa und BR ist zwar nicht ausdrücklich ausgeschlossen, aber aufgrund von möglichen Interessenkollisionen - vor allem bei einem unwilligen AG) höchst problematisch.

    Im Übrigen unterschätzt Du offensichtlich, was für Fachlkenntnisse eine SiFa iSd § 5 ASiG bereits zum Zeitpunkt der Berufung an Kenntnissen besitzen muß. "Learning by doing" ist da ausgeschlossen und ein paar Kurzseminare reichen da auch nicht.

    Vielleicht schaust Du mal hier 'rein, um die Anforderungen an SiFas kennenzulernen, wie sie die BGen formuliert haben:

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/v2-bghw.pdf

    Da braucht es wahrscheinlich keiner detaillierteren Begründung, Dich als SiFa abzulehnen.

  • Hallöchen,

    bitte nicht verwechseln: Ich rede von Sicherheitsbeauftragten!

    Bei uns war es so: Vor 8 Jahren wurde unser Bereich neu gegründet und die ganzen Funktionen (Beauftragter Gefahrgut usw.) mussten vergeben werden. Da wurden halt 2 MA bestimmt, die Sicherheitsbeauftragte werden. Diese wurden dann zu einer Schulung geschickt und das wars. Der eine interessiert sich Null und der andere hat nur etwas Plan von seiner früheren Tätigkeit bzw. Ausbildung zum Elektrotechniker (oder so ähnlich).

    Diese beiden sollten unsere Ansprechpartner sein bei Fragen und Problemen und das dann weiter vermitteln zur FKASi bzw. zum Ansprechen im Arbeitskreis. Da gehen die aber nicht hin und bei Fragen bekommt man Antworten á la "Keine Ahnung, ruf doch mal die FKASi an" oder "Woher soll ICH das denn wissen?" (Und mal noch aus dem Nähkästchen geplaudert: Diese beiden Kollegen haben bei uns ohnehin den RUf, die beiden Faulsten zu sein ;) ) Den Chef interessiert das wohl auch nicht bzw. für ihn sind inaktive Beauftragte natürlich lieber weil billiger ;)

    LG

  • Hallo,

    Zitat von Kieslheuerin

    bitte nicht verwechseln: Ich rede von Sicherheitsbeauftragten!

    Diese Bezeichnung erwähnst Du aber in diesem Thread zum ersten Mal. Bisher war von Deiner Seite nur die Rede von "SiFa", und das ist nun mal die Sicherheitsfachkraft iSd § 5 ASiG.

  • Zitat von whoepfner:

    Hallo,

    Diese Bezeichnung erwähnst Du aber in diesem Thread zum ersten Mal. Bisher war von Deiner Seite nur die Rede von "SiFa", und das ist nun mal die Sicherheitsfachkraft iSd § 5 ASiG.

    Oha, ich bitte um Entschuldigung! Mein Fehler :(

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.