Befristeter Arbeitsvertrag - Einführung Tarifvertrag (Hat Änderung der Wochenarbeitszeit Auswirkung?)

  • Hallo!

    mir ist kein besserer Titel eingefallen, aber ich habe eine etwas knifflige Angelegenheit.

    Folgender Sachverhalt:

    Mitarbeiter hat einen Befristeten Arbeitsvertrag mit 40 h pro Woche. Bisherige Verlängerungen wurden auch nur bzgl. des Datums eingereicht und insgesamt wurden 2 Jahre auf zwei Verlängerungen befristet. Der Vertrag läuft am 30.09.2017 aus und wird nicht verlängert. Ebenso wird kein unbefristeter Vertrag geschlossen und der Mitarbeiter ist raus.

    Parallel sollen wieder neue Mitarbeiter befristet eingestellt werden.

    Zum 01.01.2017 wurde ein Tarif mit 39,5 h pro Woche eingeführt. Mittels Betriebsvereinbarung wurde die Wochenarbeitszeit dann um 0,5 h wieder erhöht, um (aus politischen Gründen) wieder auf die 40 h zu kommen.

    Ich frage mich gerade, ob die Änderung der Wochenarbeitszeit durch Tarif bewirkt hat, dass aus dem befristeten Verhältnis ein unbefristetes Verhältnis wurde.

    Habt ihr da eine Meinug zu?

    Danke

    DON

  • ... dazu haben die Mitarbeiter noch folgende Erklärung unterschrieben:

    "... Um diesen Tarifvertrag auch auf Ihr Arbeitsverhältnis anwenden zu können ist erforderlich, dass Sie das vorliegende Schreiben gegenzeichnen. Mit der Gegenzeichnung dieses Schreibens bestätigenSie, dassauf Ihr Arbeitsverhältnis die für den Arbeitgeber jeweils einschlägigen Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung Anwendung finden. Dies dient der Gleichstellung normativ tarifgebundener und nicht tarifgebundener Arbeitnehmer.

    Für den Fall dass Sie gegenzeichnen, finden die Tarifverträge vom xx.xx.xxxx auf Ihr Arbeitsverhältnis wie folgt Anwendung."

    DON

  • Nun meine Antworten, (die meine Meinung wiederspiegeln),

    deine letzte Frage beantworte ich mit nein, es ist kein unbefrieteter Arbetisvertrag entstanden, nur weil sich die Arbeitszeit geändert hat.

    Nun zu deinem ersten Anmerkungsteil:

    Ich würde dem MA als BR empfehlen eine Entfristungsklage einzureichen, da der Arbeitgeber die gleichen Funktionen ab Oktober mit neuem Personal besetzten will und somit die Stellen nicht wegfallen. Ich bin gerne bereit als Zeuge aufzutreten.

    Mitdem Arbeitgeber hätte ich merhere Gespräche vorher geführt zur Sozialen Verantwortung eines Unternehmens und Ihn aufgefordert, hier aus den befristet Beschäftigten unbefristet Beschäftigte zu machen.

    Weiterhin würden wir als BR den Neueinstellungen die Zustimmung verweigern, da vorhandenes Personal benachteiligt wird, weil nicht unbefristet übernommen. derzeit ist Herr Mustermann auf diese (eine vergleichbare) Funktion beschäftigt, dessen Vertrag der Arbeitgeber auslaufen lassen will, obwohl die Arbeit weiter vorhanden ist.

    Gruß

    Rabauke

  • Ich bin auch der Meinung wie Raubke das das kein unbefristeter Vertrag entstanden ist. Vor allem nicht durch die Arbeitszeitänderung.

    Die neuen befristeteten Stellen sind genau die gleiche Tätigkeit wie der Mittarbeiter desen befristeter Vertrag ausläuft?

    Gab es bei dem Befristeten Arbeitsverhältnis eine sachliche Begründung oder nicht?
    Sind die neuen befristeten Arbeitsverhältnise mit einer sachlichen Begründung versehen?

    Man kann es mit einer Entfristungsklage versuchen, aber es hängt auch von einigen Rahmenbedigungen ab ob das dann erfolgreich sein wird bzw. sein könnte.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo.

    Nein, es ist kein unbefristeter AV entstanden. Wie kommst Du auf die Idee?

    Eine Entfristungsklage wegen anderer, befristeter Einstellungen wird keinen Erfolg haben.

    Es gibt auch keinen Widerspruchsgrund für den BR, so lange die neuen Einstellungen nicht unbefristet sind.

    Grüsse Winfried

    P.S., per BV eine tarifliche ArbZ-Regelung aushebeln zu wollen ist widerrechtlich. Oder hat der TV eine Öffnungsklausel?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Danke an alle!

    Zuerst ja, wir haben unzählige Gespräche mit dem AG geführt und gingen bis jetzt davon aus, dass alle übernommen werden, deren Vertrag ausläuft. Zumindest wurde uns versprochen, dass auslaufende Verträge (falls das mal eintreten sollte) adäquat ersetzt werden würden.

    Ab 01.10.17 wäre der Kollege ja entfristet worden und ein Ersatz wäre dann ebenfalls unbefristet und nicht wieder neu befristet. Die Befristung übrigens ohne Sachgrund (hatte ich vergessen zu erwähnen)

    Die Arbeitszeit per BV wieder auf 40 h zu erhöhen war in Einvernehmen mit der Gewerkschaft bei der Einführung/Verhandlung des Tarifs abgesprochen. Es war meine erste Verhandlung, deshalb ging ich davon aus, dass das ok ist, wenn auch die Gewerkschaft zustimmt.

    Übrigens gilt die Erhöhung bei vollem Lohnausgleich.

    Wie komme ich also auf den Gedanken, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist? Es ist doch so, dass Befristungen nur bezüglich Datum verlängert werden können und sobald sich andere Bedingungen (in dem Fall ja die Arbeitszeit) ändern, es zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis kommt. Davon ging ich jedenfalls aus. Wenn dem so ist, dann stellt sich die Frage, ob die Einführung des Tarifs in Kombination mit der unterschriebenen Erklärung bereits eine solche Änderung des Arbeitsverhältnisses herbeigeführt hat. Folglich wären dann auch alle anderen Befristeten automatisch entfristet.

    Ich bin auf der Suche nach Gründen für die Ablehnung der Einstellung neuer befristeter Mitarbeiter. Unbefristet gerne.

    DON

  • Ich glaube, ich weiß worauf Du hinaus möchtest. Es gibt ein Urteil des BAG vom 16.01.2008 7 AZR 603/06

    Soweit ich es den Kommentierungen entnehmen kann, hat die Aussicht auf Entfristung nur dann Erfolg, wenn sich die Vertragsänderung MIT der Verlängerung der Befristung ergibt.

    Ändern sich hingegen im Laufe der Befristung die Vertragsbedingungen, führt das nicht zu einer Entfristung des Arbeitsvertrags.

    Ich glaube nicht, dass der ANe mit einer Entfristungsklage Erfolg haben könnte, denn er hatte ja einen AV über 40h, der durch TV auf 39,5h gesenkt wurde und dann wieder mit BV auf 40h erhöht wurde. Ob das ausreicht, kann euch wahrscheinlich sowieso nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sagen.

    Und es handelt sich hierbei um das Individualrecht des Noch-Arbeitnehmers. - Da seid ihr als BR außen vor.

    Nun zum Kollektivrecht: Ihr könnt eure Zustimmung zu Einstellungen nur aus den im §99 BetrVG genannten Gründen verweigern. Ob ihr da was herleiten könnt, das müsst ihr für euch als Gremium klären. Zu argumentieren, dass ja der befristete ANe gern übernommen worden wäre, wird m.E. wohl nicht ausreichen - das ist moralisch echt mies, aber rechtlich sauber.

  • hallo Winfried,

    das sehe ich deutlich anders. Wenn hier ständig der Arbeitsbereich Drehen von Fertigteilen immer mit 2-Jahresverträgen belegt wird, und dann das Personal ausgetauscht wird, aber das Drehen von Fertigteilen weiterhin seit Jahren Bestand hat und noch Jahre bestand haben wird, handelt es sich um einen dauerhafte Tätigkeit, die verrichtet wird.

    Bei uns haben Mädels vor dem Auslaufen des "2-Jahresvertrag" erfolgreich den Weg der Entfristungsklage gesucht! Da die Tätigkeit weiter besteht und auf Dauer betehen wird ist es dort schon im Vergleich zu einer Weiterbeschäftigung gekommen.

    Also auch Arbeitsgerichte sehen das anders, und sagen das auch gelegentlich dem Arbeitgeber!

    Wir als BR haben natürlich auch den befristeten Neueinstellungen die Zustimmung verweigert, mit dem Grund dass es sich bei den Stellen um eine unbefristete Tätigkeit handelt und die dort befristet Beschäftigten unbefristet einzustellen sind. Sollten Sie nicht unbefristet eingestellt werden, werden sie benachteiligt.

    Haben also den Mädels auch das Feuer an die Hand gegeben, dass benötigt wurde, um noch besser vor dem Arbeitsgericht argumentieren zu können.

    Mag sein, dass die gericht in Bayern da etwas steifer sind, die Bayern sind ja auch für eine verkrustete PKW-Maut und leben das Freistaatleben.

    Es gibt Regionen in D die politisch da etwas AN-freundlicher sind ;).

  • Danke an für die neuen Kommentare.

    Ich habe mich nun weiter Schlau gemacht und leider ist es so, dass eine verpflichtende Änderung (wäre ja im Falle des Tarifes so) in diesem Falle erlaubt ist und die Befristung weiter läuft.

    Ebenso ist es wohl so, dass wenn es bereits in dem Vertrag der ersten Befristung verienbart wurde (z.B. dass sich die Arbeitszeit ändern kann) dann wäre es auch rechtens.

    Wir versuchen natürlich über § 99 Abs. 3 zu argumentieren, dass die Kollegen, die nicht übernommen werden einen Nachteil erleiden, da ander Kollegen übernommen werden.

    Ebenso werden wir uns auf § 80 Abs. 8 berufen. Demnach sollen wir die Beschäftigung fördern und ein präkeres befristetes Arbeitsverhältnis ist halt schlechter als ein unbefristetes.

    Im § 92 ist sicher auch was zu finden. Personalplanung gibt es ja bei uns angeblich nicht. Wir haben aber immer wieder versucht hier was zu erreichen und unser Initiativrecht in Anspruch genommen und Vorschläge gemacht. Hat keinen interessiert.

    Mal sehen was es noch so gibt. Wir werden es auf jeden Fall versuchen und der Arbeitgeber kann dann ja nur über den § 100 kommen. Danach geht's halt vor Gericht. Je mehr wir da in unsere Begründung reinhauen, desto besser wird es sein. Auch wenn vielleicht auch etwas Müll dabei ist. Die sollen sehen, dass wir es ernst meinen.

    DON

  • Zitat von AnKa T.1:

    ...

    Und es handelt sich hierbei um das Individualrecht des Noch-Arbeitnehmers. - Da seid ihr als BR außen vor.

    ...

    Mir ging es darum, dass wenn es so wäre wir ja gar nicht weiter diskutieren müssten. Es wären alle betroffenen Befristete plötzlich unbefristet. DON

  • Es ist natürlich toll das Ihr vesucht befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse zu verwandeln.

    Aber über Zustimmungsverweigerungen bei neuen befristeten Stellen kann dann der AG vielleicht auch sagen anstelle von befristeten Stellen vergebe ich das per Werksvertrag. Oder ich probiere das mal über ANÜ. Weil Ersetzung über Gericht ist mir zu blöd.

    Hoffe mal das das euer AG nicht so versuchen wird.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Zitat von DON-2:

    Mir ging es darum, dass wenn es so wäre wir ja gar nicht weiter diskutieren müssten. Es wären alle betroffenen Befristete plötzlich unbefristet. DON

    Aber auf die Entfristung könnt nicht ihr als BR klagen. Das kann nur der Arbeitnehmer.

    Und selbst wenn dein Fall so wäre, dass eine Entfristung stattgefunden hat: solange niemand auf Entfristung klagt (3-Wochen-Frist nach Beendigung des befr. Vertrags), bleibt es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. - das Einklagen seines Rechts ist und bleibt eine individuelle Sache des Arbeitnehmers.

    Ohne eure betriebliche Situation und Zusammenarbeit mit dem AGe zu kennen: Ich halte eure Verweigerungshaltung im Übrigen nicht für zielführend.

  • Wir haben auch noch Leiharbeiter und arbeiten regelmäßig mit Mehrarbeit (ok, die könne wir ja ablehnen). Unser Argument ist, dass dadurch schon ein Bedarf an Stammpersonal besteht und das hätten wir gerne unbefristet.

    Dazu muss man wissen, dass eine gewisse "Flexibilität" aufrechterhalten bleiben soll (seitens AG), damit man den Bereich leichter verlagern und reduzieren kann. Wenn man dann ins osteuropäische Ausland geht, dann hat man sich mit dem Teil der Belegschaft schon nicht mehr auseinanderzusetzen.

    Aus diesem Grund ist es uns wichtig. Die Kollegen sind teilweise schon drei Jahre und länger als Leiharbeiter da, werden dann zwei Jahre befristet und dann ersetzt.

    DON

  • Zitat von suppenkasper:

    Es ist natürlich toll das Ihr vesucht befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse zu verwandeln.

    Aber über Zustimmungsverweigerungen bei neuen befristeten Stellen kann dann der AG vielleicht auch sagen anstelle von befristeten Stellen vergebe ich das per Werksvertrag. Oder ich probiere das mal über ANÜ. Weil Ersetzung über Gericht ist mir zu blöd.

    Hoffe mal das das euer AG nicht so versuchen wird.

    Werksvertrag halte ich für schwierig, da die Leute definitiv in die Abläufe eingebunden wären und Weisungen von unseren Leuten erhalten. Zu LeihAN hatte ich ja was geschrieben, aber auch die würden wir ablehnen, da sie Dauerarbeitsplätze belegen würden. Wir können belegen, dass diese für die Abarbeitung des Tagesgeschäftes notwendig sind.

    DON

  • Hallo DON,

    im Gegensatz zu AnKA T1 halte ich eure Verweigerung für zielführend.

    Wir haben mit dieser Verweigerungshaltung nur positive Ergebnisse erzielt.

    Von ca. 90 Leiharbeitnehmer runter auf 20

    Befristungsquote von 10 % auf unter 2 % gesenkt, auch wenn der Arbeitgeber lieber weiter 10% gehabt hätte, damit er ja flexibel reagieren kann, wenn er mal eine Flaute hat.

    unbefristete Übernahmen haben statt gefunden, Einstellungen der ANÜ zu festen MA

    Ihr könnt hier nichts verlieren, sondern nur was für die Beschäftigten gewinnen

    Gruß

    Rabauke

  • Zitat von DON-2:

    Werksvertrag halte ich für schwierig, da die Leute definitiv in die Abläufe eingebunden wären und Weisungen von unseren Leuten erhalten. Zu LeihAN hatte ich ja was geschrieben, aber auch die würden wir ablehnen, da sie Dauerarbeitsplätze belegen würden. Wir können belegen, dass diese für die Abarbeitung des Tagesgeschäftes notwendig sind.

    DON

    Werksvertrag mit Einbindung in die internen Abläufe und Weisungen wären aber ein besser Einklagegrund als eine Entfristungsklage von befristed angestellen Mitarbeitern. :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • So, nun möchte ich euch noch mitteilen, wie's ausging.

    Nachdem wir unsere Ansichten bzgl. Einspruchgründen (die Gründe, die wir uns vorstellen) und dem Beharren auf 100er Verfahren zum Ausdruck gebracht haben und zusätzlich immer wieder in die Diskussion mit der Personalabteilung gingen, werden nun Befristete entfristet und neue Befristete eingestellt.

    Offenbar waren unsere Begründungen doch nicht so weit hergeholt.

    Leider sind die Kollegen, die nicht entfristet wurden nicht mehr da, da sie auch selbst nicht mehr wollten.

    DON

  • Zitat von DON-2:

    So, nun möchte ich euch noch mitteilen, wie's ausging.

    Nachdem wir unsere Ansichten bzgl. Einspruchgründen (die Gründe, die wir uns vorstellen) und dem Beharren auf 100er Verfahren zum Ausdruck gebracht haben und zusätzlich immer wieder in die Diskussion mit der Personalabteilung gingen, werden nun Befristete entfristet und neue Befristete eingestellt.

    Offenbar waren unsere Begründungen doch nicht so weit hergeholt.

    Leider sind die Kollegen, die nicht entfristet wurden nicht mehr da, da sie auch selbst nicht mehr wollten.

    DON

    gut gemacht und nein, es was nicht weit her geholt.

    Weiter so!

    gruß

    rabauke

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.