Altersteilzeit

  • Wir haben einen Mitarbeiter, der seit 01.05.2003 in Altersteilzeit II ist, seit 06.10.2003 ist er durch Krankheit aus der Lohnfortzahlung und geht er auf Antrag zum 01.01.2005 in Rente. Leider weiß die Gewerkschaft nicht wie mit dem Kollegen zu verfahren ist. Unserer Meinung nach müßte er rückwirkend so behandelt werden, als wenn er nie in Altersteilzeit war. Aber es ist nur eine Meinung, kein Wissen. Ich freue mich über jeden Beitrag zu diesem Thema.
    Gruß Jörg[/b]

  • Der Kollege ist ein echter "Störfall", er beendet die Altersteilzeit vorzeitig. Jetzt ist in den Vertrag/dieBV/ den Tearifvertrag zu sehen, was dort zum Störfall vereinbart ist. Regelmäßig ist der Kollege so zu stellen, wie er stünde, wenn er keine Altersteilzeit vereinbart hätte. Für 100% Arbeit kriegt er 100% Lohn, also Nachzahlungen.

    Allerdings darf der Arbeitgeber mit den erbrachten Entgelt-Aufgstockungen nach den üblichen Tarifen gegenrechnen. Viel kriegt der Kollege also meistens nicht raus.

    Anders sieht es mit den Zusatzbeiträgen/Aufstockungen für die Rente aus, die sind nicht gegenzurechnen.

    Einzelheiten zu Atz-Störfällen auf http://www.bundesarbeitsgericht.de/Entscheidungen, Urteile vom 16.3.2004 9 AZR 267/03 und vom 18.11.2003 9 AZR 270/03.

    Gruss aus dem Hyperspace
    Cliff Allistar McClane[/quote]

  • Team-ifb

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