AG plant Einführung einer Anwesenheitsprämie

  • Fried

    LAG Hamm 16 Sa 1521/09 spricht von Sonderzahlungen. Bei uns ist die Gesundheitsprämie mit dem steuerfreien Sachbezug von 44,- € "verwurstet" worden. Das hat dann wohl leider nichts mit § 4a Entgeltfortzahlungsgesetz zu tun, da es kein Entgelt ist.

    Beobachtbar ist natürlich, wie schon mehrfach beschrieben, dass sich Mitarbeiter krank zur Arbeit (Call Center) schleppen und schlimmstenfalls, wenn garnichts mehr geht, wochenlang ausfallen. Weiterhin wird bei uns nach Art der Krankheit unterschieden. Arbeits- und Wegeunfälle werden nicht sanktioniert, ebenfalls Reha-Massnahmen und die Krankheit der eigenen Kinder (also wenn das Eternteil zur Betreuung zu Hause bleibt).

    Spannend wird es bei Operationen. Wir haben vereinbart, dass eine OP ebenfalls nicht sanktioniert wird, wenn sie einen Krankenhausaufenthalt von mind. 3 Tagen zur Folge hat (ja, wir als BR haben diesen Blödsinn unterschrieben). Gerade in der heutigen Zeit gibt es viele Tageskliniken, in denen eine Verweildauer eben nicht drei Tage dauert. Trotzdem ist der MA u. U. danach noch weitere Tage arbeitsunfähig. Er bekommt aber keinen steuerfreien Sachbezug für diesen Monat (fällt das Ereignis auf das Monatsende und geht in den nächsten Monat über, bekommt er für zwei Monate keinen Sachbezug).

    Ich hoffe, mein Beitrag passt irgendwie zum Thema, auch wenn gleichzeitig der steuerfreie Sachbezug mit angerissen wurde.

  • Hallo Funaro,

    es kommt nicht darauf an, unter welcher Überschrift Euer AG versucht, die öffentlichen Kassen zu beschummeln.

    Prämien sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtige einmalige Bezüge.

    Solange der AG außer Geld keine konkrete Leistung erbringt oder zumindest bezuschußt, können grundsätzlich weder die Regelungen für Sachbezüge (wo ist denn hier der "Sachbezug"?) noch für gesundheitsfördernde Maßnahmen (was wird denn hier konkret gefördert?) in Anspruch genommen werden.

    Als BR solltet Ihr hier genauer hinschauen.

  • Hallo.

    Zum Ersten will ich mal hoffen, dass der steuerfreie Sachbezug tatsächlich ein Sachbezug ist und nicht einfach eine Auszahlung von Geld. Ansonsten wäre man im Bereich des Steuerbetruges.

    Bei der Gewährung des steuerfreien Sachbezuges gilt im Übrigen auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, d.h. der AG kann AN oder Gruppen von AN nicht willkürlich von der Gewährung ausnehmen. Da imho ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen steuerfreien Sachbezügen und AU-Tagen nicht gegeben ist, sehe ich hier eine ausreichende sachliche Begründung nicht.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • ...und noch eine Frage: Warum sollte hier 4a EntgFG nicht einschlägig sein? Es handelt sich doch um eine "Leistung, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt"? Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried:

    ...und noch eine Frage: Warum sollte hier 4a EntgFG nicht einschlägig sein? Es handelt sich doch um eine "Leistung, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt"? Grüsse Winfried

    So habe ich das noch nicht gesehen. Ich ging bisher davon aus, dass der steuerfreie Sachbezug (bei uns in der Form, dass auf eine Bonuskarte ein Guthaben aufgebucht wird) ein Konstrukt außerhalb der Gehaltszahlung ist. Da lag ich wohl etwas falsch :roll:

  • Hallo.

    Wegen der angesprochenen steuerrechtlichen Problematik: Was ist das für eine Bonuskarte? Was kann man mit der anfangen?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Vielen Dank für die vielen Beiträge. Da ich es selber nicht leiden kann, wenn zu einem Theme keine Rückmeldung übe den ausgang kommt:

    Der Arbeitgeber hat die Einführung der Prämie nicht beantragt, das ist wohl bei der Planung irgendwann verworfen worden.

    (Falls er doch noch damit angetanzt kommt, werde ich berichten)

  • Zitat von Winfried:

    Hallo.

    Wegen der angesprochenen steuerrechtlichen Problematik: Was ist das für eine Bonuskarte? Was kann man mit der anfangen?

    Grüsse Winfried

    Hallo Winfried,

    das ist die Ticket Plus vom Anbieter Edenred. Bezahlen kann man damit bei unterschiedlichsten Anbietern (online als auch direkt vor Ort - (Supermarkt, Tankstelle usw.)

  • Hallo Funaro.

    Ganz abgesehen davon, dass ich davon ausgehe, dass Euer angeblicher "steuerfreier Sachbezug" in die Systematik des 4a EntgFG fällt und gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt...

    ...gehe Ich (natürlich als steuerrechtlicher Nicht-Experte und lediglich nach Google-Suche) davon aus, dass Euer Vorgehen auch steuerrechtlich nicht gangbar bzw. mindestens sehr kritisch ist. Z.B. habe ich folgende Aussage gefunden, die analog auf Euer System anwendbar ist: "Tankkarten haben regelmäßig eine Zahlungsfunktion und wirken daher wie eine Firmenkreditkarte. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine solche Tankkarte für dessen privaten Gebrauch, hat die Zuwendung Bargeldcharakter. Der Arbeitgeber könnte dem Arbeitnehmer nämlich statt der Tankkarte auch Bargeld zum Tanken geben. Da der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen Sachbezug zuwendet, ist die 44-€-Freigrenze für Sachbezüge nicht anwendbar." Ihr habt ja praktisch eine Kreditkarte mit sehr freier Auswahl, was und wo man einkauft.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.