LAG Hamm 16 Sa 1521/09 spricht von Sonderzahlungen. Bei uns ist die Gesundheitsprämie mit dem steuerfreien Sachbezug von 44,- € "verwurstet" worden. Das hat dann wohl leider nichts mit § 4a Entgeltfortzahlungsgesetz zu tun, da es kein Entgelt ist.
Beobachtbar ist natürlich, wie schon mehrfach beschrieben, dass sich Mitarbeiter krank zur Arbeit (Call Center) schleppen und schlimmstenfalls, wenn garnichts mehr geht, wochenlang ausfallen. Weiterhin wird bei uns nach Art der Krankheit unterschieden. Arbeits- und Wegeunfälle werden nicht sanktioniert, ebenfalls Reha-Massnahmen und die Krankheit der eigenen Kinder (also wenn das Eternteil zur Betreuung zu Hause bleibt).
Spannend wird es bei Operationen. Wir haben vereinbart, dass eine OP ebenfalls nicht sanktioniert wird, wenn sie einen Krankenhausaufenthalt von mind. 3 Tagen zur Folge hat (ja, wir als BR haben diesen Blödsinn unterschrieben). Gerade in der heutigen Zeit gibt es viele Tageskliniken, in denen eine Verweildauer eben nicht drei Tage dauert. Trotzdem ist der MA u. U. danach noch weitere Tage arbeitsunfähig. Er bekommt aber keinen steuerfreien Sachbezug für diesen Monat (fällt das Ereignis auf das Monatsende und geht in den nächsten Monat über, bekommt er für zwei Monate keinen Sachbezug).
Ich hoffe, mein Beitrag passt irgendwie zum Thema, auch wenn gleichzeitig der steuerfreie Sachbezug mit angerissen wurde.