Nichtraucherschutz Pausenregelung Arbeitszeit

  • Hallo,
    unser Arbeitgeber hat angekündigt ein Rauchverbot im gesamten Betrieb (Büroraüme wir haben keine Produktion) einzuführen.
    Die Raucher sollen zukünftig ausstempeln und vor der Tür rauchen.
    Der Haken an der Sache ist, unsere Arbeitszeitmodell lässt dies eigentlich nicht zu. Minuszeit kann am gleichen Tag nicht nachgearbeitet werden (nur Freitags 1,5 Std.).
    Kann der Arbeitgeber ein Rauchverbot einfach aussprechen ?
    Wie sieht es mit den Rauchern aus? Welche Rechte haben diese ?
    Müssen für Nichtraucher ggf. ebenfalls flexiblere Pausenregelungen (Gleichbehandlung) gefunden werden ?
    Wer hat bereits Erfahrungen mit diesem Thema?

    PS.: Es geht mir nicht darum die Raucher zu schützen, ich möchte nur ein gegeneinander ausspielen vermeiden. Bin seber Nichtraucher >s<

    Gruß Dietmar

  • Hallo,

    Ihr wißt ja hoffentlich, daß der AG das nicht so einfach anordnen kann, sondern daß es der MB unterliegt.
    Also verhandelt mal schön und schickt jemanden so schnell wie möglich auf ein entsprechendes Seminar.
    dann werdet Ihr wahrscheinlich feststellen (und eurem AG schonend beibringen müssen), daß so ein rogoroses Rauchverbot nicht so ohne weiteres durchsetzbar ist und der AG auch idR Rauchern eine (praktikable) Möglichkeit bieten muss, sich zwischendurch 'nen Stengel reinzuziehen, und zwar nicht bei Wind & Wetter vor der Tür.
    Meistens gibt es Lösungen mit separatem Raucherraum, wobei die Fluppe natürlich erst nach dem Ausstempeln angezündet werden kann.

    &Tschüß

    Wolfgang

  • Hallo Dietmar,

    Ihr werdet dann die BV zur AZ-regelung nachverhandeln müssen.
    Wie Wolfgang geschrieben hat, kann der AG verlangen, dass ausgestempelt wird; aber da muss die Möglichkeit der "Mehr"arbeit gegeben sein.

    Gruß/Günther

  • Hallo,

    als BR habt Ihr MBR, ohne Euch kann der AG hier nix.

    Vom individualrechtlichen her wäre es okay, wenn die RaucherInnen ausstempelten, den während des Rauchens arbeiten sie nicht, insofern besteht auch keine Vergütungspflicht.

    Und: es ist auch möglich, die RaucherInnen bei Wind und Wetter rauszuschicken, hierzu gibt es m.W. Urteile bis zum BAG (die ich jetzt nicht vorrätig habe, die ich aber im Internet gefunden habe, als wir vor ein paar Jahren eine BV zum Thema verhandelt haben).

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo zusammen,
    es gibt das das Urteil des BAG, 19.01.1999, 1 AZR 499/98

    Darin kann man am Ende lesen:
    Unbeschadet der Tatsache, daß das generelle Rauchverbot auf dem Betriebsgelände hier - wie dargelegt - jedenfalls nicht aus Gründen des Nichtraucherschutzes zu rechtfertigen ist, bleibt festzustellen, daß die vorgesehene Raucherecke eine noch zumutbare Möglichkeit des Rauchens eröffnet.
    Sie befindet sich in geringer Entfernung vom Arbeitsplatz des Klägers (maximal zwei Minuten). Der von der Beklagten eingerichtete Unterstand bietet Wind- und Wetterschutz sowie Sitzgelegenheiten. Er erfüllt damit zwar nicht die Annehmlichkeit eines geschlossenen Raumes, wie ihn der Kläger verlangt, läßt aber doch das Bemühen erkennen, Raucher nicht schutzlos der Witterung auszusetzen.

    D.h. für mich im Umkehrschluss, dass eine zumutbare Rauchgelegenheit existieren muss. Ich hatte auch mal was anderes, wonach wenigstens besagter wettergeschützter Unterstand zu schaffen sei, das finde ich aber nicht mehr. Finde ich es noch reiche ich es nach.

    Grüße
    Gertrüde

  • Erstmal vielen Dank für die Antworten.
    Die Flexibilisierung der Pausen wird bei uns sicherlich ein Hauptknackpunkt.
    Wie sieht es eigentlich mit Angeboten für die Raucher aus sich das Rauchen abzugewöhnen? Hat jemand Erfahrungen und evtl. Kontaktadressen?

    Gruß Dietmar

  • Hi,

    "Rauchfrei in 10 Schritten" ist z.B. so ein Angebot der Kassen. Man kann übrigens auch in eine BV schreiben, dass so ein Kurs über den AG angeboten werden soll.

    Und was den "Rauchort" betrifft, muss ich spezifizieren: Die RaucherInnen dürfen zwar bei Wind und Wetter rausgeschickt werden, das heißt aber nicht, dass sie vollgeregnet, -gehagelt oder -geschneit werden sollten. M.W. reicht aber ein Unterstand aus, ein Anspruch auf Heizung, Windschutz o.ä. besteht nicht.

    Aber: Ihr habt in der BV die Regelungsfreiheit, für die AN auch günstigere Bestimmungen zu finden.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wenn Euer Chef gewillt ist ein wenig Geld zu investieren gibt es auch die Möglichkeit Räume oder Flure mit Rauchkabinen auszustatten.
    Wir hatten eine von Smoke-Free System (http://www.smokefreesystems.de) zum Test dagehabt. Hat super funktioniert, selbst die militantesten Ex-Raucher waren damit zufrieden.
    Leider hat der Vorstand bei uns extreme Sparmassnahmen angeordnet, so dass wir uns entscheiden mussten, ob wir die Rauchkabine oder Personalkosten sparen. Wir haben uns dann lieber von der Kabine getrennt. Leider. Jetzt haben wir wieder das Problem des verauchten Flures.

    Grüße
    gertrüde

  • Vergesst bei Zitaten älterer Urteile bitte nicht, dass zwischenzeitlich (2004) die Arbeitsstättenverordnung geändert wurde. Der Unternehmer ist nunmehr verpflichtet, Nichtraucher gegen Tabakraucheinwirkung zu schützen. Damit dürften weit strengere Maßnahmen heutzutage zulässug sein (Rauchverbot), als noch vor einigen Jahren.

  • Hallo Dietmar,

    wir haben ein Angebot des Unternehmens ´´well&active´´ über deren zur Zeit laufende Nichtraucheraktion für Unternehmen vorliegen. Schau mal unter ´´http://www.wellundactive.com´´ nach, dort gibt es alle Informationen.

    Hallo alle BRler,

    ich finde eure Beiträge klasse und sehr hilfreich!!! :D
    Bin seit ein paar Jahren BRM, seit April bin ich freigestellt und habe -leider- erst jetzt dieses Forum entdeckt.


    LG,
    Chrissie

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.