Zugriff auf Personalakte - Rechte Personalsachbearbeiter

  • Hallo zusammen,

    unsere Firma besteht aus 3 räumlich weiter voneinander getrennten Niederlassungen.

    Im Hauptsitz ist die Personalabteilung mit den entsprechenden Personalsachbearbeitern. Dort werden die Abrechnungen gemacht und auch die zentralen Personalakten gepflegt.

    In den beiden anderen Werken werden die Arbeitszeitkonten und lokalen Personalakten durch die Empfanssekretärinnen gepflegt.

    Nun meine Frage. Diese Empfangssekretärinnen sind ja eigentliche keine Mitarbeiter der Personalabteilung, nehmen aber teilweise deren Aufgaben wahr. Weiterhin haben sie auch Zugriff auf die lokal geführten Personalakten und entsprechende Unterlagen der Mitarbeiter. Ist das so rechtens? Oder müssen diese Damen dann gesonderte Verschwiegenheitserklärungen unterzeichnen? Immerhin muss ja gewährleistet sein, dass der Datenshcutz da gewahrt ist. Bei uns hat jeder Mitarbeiter zwar mit dem Arbeitsvertrag auch eine Datenschutzerklärung unterschrieben. Aber ist diese allgemeine Erklärung für die Befugnisse, die unseren Empfangsdamen eingeräumt werden, ausreichend?

    Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.

    Danke und viele Grüße,

    Rockabilly

  • Hallo,

    Fragen: Warum ist es überhaupt notwendig, dass Personalakten an zwei Orten geführt werden? Welche Informationen werden lokal aufbewahrt? Ist gewährleistet, dass die AN jederzeit Einblick in ihre komplette Akte haben können, und wenn ja, wie?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.