Ausbildungsvergütung Azubis Physiotherapeut

  • Hallo Kollegen,

    in unserem Betrieb gibt es mehrere Ausbildungsberufe die bis auf Einen alle vergütet werden. Auch staatliche nicht anerkannte Berufe wie Operationstechnische/(r) Assistent/(in) werden vergütet.

    Einzig und Allein werden Auszubildende zum Physiotherapeuten / zur Physiotherapeutin nicht vergütet.

    Wie ich darauf komme: Jahre fielen die PT-Azubis nicht in meinen Zuständigkeitsbereich (JAV), da sie gesondert vom Betrieb behandelt wurden. Seit letztem Jahr sind sie unserem Betrieb angegliedert und dürfen Ende des Jahres auch an JAV-Wahlen teilnehmen und bei Wahl Mitglied werden.

    Haben Sie lt. BBiG §17 Anspruch auf Vergütung?


    BBiG §17 (1) 1,2

    (1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.²Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenen so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsbildung, mindestens jährlich, steigt.


    Vielen Dank für Eure Hilfe,

    Rouven

    (JAV-Vorsitz)

  • Hallo Rouven,

    bist du sicher, dass es sich um Azubis im Sinne des BBiG handelt?

    Ich frage deshalb, weil es bei uns sog. Schülerpraktikanten gibt.

    Diese sind offiziell Schüler und absolvieren bei uns im Betrieb den Praxisteil ihrer Ausbildung.

    Die Schule verlangt eine gewisse Anzahl an Praxisstunden, die nicht von uns vergütet werden, lediglich die diese Vorgabe überschreitenden Stunden werden mit Mindestlohn vergütet (da sie von unserem Tarifwerk leider nicht erfasst werden).

    Diese Personen sind in den Betrieb eingegliedert und zählen somit als Arbeitnehmer im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn, sie haben Praktikumsverträge, keine Ausblidungsverträge.

    Wenn eure PT-Azubis aber eine duale Ausbildung bei euch machen (also Ausbildungsvertrag mit dem Betrieb und Besuch der Berufsschule), würde ich eine Vergütung gemäß dem von dir genannten § bejahen.

    Gruß

  • Team-ifb

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