BEM Verantwortlicher gesucht

  • Hallo in die Runde,

    wir haben als BR eine BV zum BEM mit der GF vereinbart. Die Unterschrift wird wohl in den nächsten Tagen gesetzt. Jetzt haben wir das Problem, dass wir einen hauptverantwortlichen BEM-Beauftragten benannt haben, der von der GF bestimmt werden soll. In der Regel sind das ja Verantwortliche der Personalstellen. Bei uns findet sich aber anscheinend niemand, der das übernehmen kann. Jetzt ist die Frage. Wen haltet Ihr hierfür neben dem BR als möglichen Kandidaten?

    Ist das ein linkes Ei, dass die Personalstelle niemanden hat, müsssen die die Sachbearbeiterin zur Verfügung stellen, oder kann das tatsächlich irgendjemand aus dem Betrieb sein? Habe nichts dazu in den Büchern gefunden. Vielleicht könnt Ihr mir helfen.

  • Hallo.

    Sinnvollerweise macht das der Betriebsärztliche Dienst. Die Personalstelle sollte definitiv nicht beteiligt sein, weil ein Datenaustausch zwischen BEM und Personalabteilung bzgl sensibler Daten strikt zu vermeiden ist.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried:

    Hallo.

    Sinnvollerweise macht das der Betriebsärztliche Dienst. Die Personalstelle sollte definitiv nicht beteiligt sein, weil ein Datenaustausch zwischen BEM und Personalabteilung bzgl sensibler Daten strikt zu vermeiden ist.

    Grüsse Winfried

    Hi Winfried,

    interessanter Aspekt. Kannst du das rechtlich belegen? Wir arbeiten gerade an einer BEM und den Punkt habe ich noch nie gehört, auch nicht von Rechtsanwälten.

    Das ist leider immer ein Diskussionspunkt.

    MrSonnenschein

  • Hallo.

    Vorab: IIm BEM werden sehr sensible personenbezogene Daten erhoben, v.a. auch gesundheitsbezogene, und auf diese darf der AG keinen Zugriff haben. Weiter: Der/die Betroffene muss VERTRAUEN haben, denn er/sie gibt diese Daten ja weiter und will nicht, dass sie ihm/ihr zum Nachteil gereichen. Hat man das Vertrauen, wenn die Personalabteilung involviert ist?

    In der Tat wird nicht direkt darauf abgehoben, dass niemand aus dem Personalbereich das macht, sondern darauf, dass die Akten und Informationen zum BEM sicher und v.a. getrennt von den Personalunterlagen zu führen sind und dass der Personalabteilung nur die Basisdaten (Ablehnung, Zustimmung, getroffene Maßnahmen) mitgeteilt werden. Macht jemand aus der Personalabteilung den Job, müsste er/sie die Infos vor sich selber verbergen...

    Z.B.: "Wenn ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt wird, darf auch der Datenschutz nicht vernachlässigt werden. Auf jeden Fall ist dabei besondere Sorgfalt im Hinblick auf eventuelle Gesundheitsdaten walten zu lassen. (...) Grundsätzlich ist es zu empfehlen eine eigenständige BEM-Akte für den jeweiligen Mitarbeiter anzulegen und diese gesondert von der eigentlichen Personalakte in besonders gesicherten Schränken aufzubewahren, da diese u.U. sensible Daten enthalten kann (BAG Urteil v. 15.7.1987, Az. 5 AZR 215/86). In der Personalakte sollten ausschließlich nur die Ablehnung, Zustimmung und die getroffenen Maßnahmen vermerkt werden. Medizinische Daten in diesem Zusammenhang sollten nicht in der Personalakte aufgenommen werden. Darüber hinaus sind die allgemeinen Grundsätze aus dem Datenschutz, wie beispielsweise das Gebot der Datensparsamkeit, zu beachten. Auch darf eine Weitergabe von etwaigen personenbezogenen Daten nur mit Einwilligung des Mitarbeiters erfolgen.(...) Normalerweise gründet ein Unternehmen ein Team („BEM-Team“), das mit der Organisation und Durchführung des BEM betraut ist. Da im Rahmen dieses Prozesses zahlreiche Daten, u.U. auch besondere Arten personenbezogener Daten, erhoben, verarbeitet und genutzt werden, sind die BEM-Teammitglieder (beispielweise Ansprechpartner in der Personalabteilung, Betriebsratsmitglied) zusätzlich entsprechend auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG zu verpflichten." https://www.datenschutzbeauftr…gement-bem-in-der-praxis/

    Ausführlicher z.B. auch in den Informationen der Böckler-Stiftung zum BEM...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo.

    Eine weitere Anmerkung: Da das Vertrauen der Betroffenen Grundvoraussetzung für das Gelingen eines BEM ist, würde ich immer mehrere mögliche AnsprechpartnerInnen/Verantwortliche für das BEM benennen, der/die AN "erwählt" sich dann aus diesem Kreis die hauptverantwortliche Person und entscheidet, welche Daten wem im Prozeß zur Verfügung gestellt werden.

    Grüsse Winfried

    P.S., damit man mich nicht falsch versteht, es ist kein Problem, sondern zielführend, wenn in der Personalabteilung AnsprechpartnerInnen für das BEM vorhanden sind: Diese Personen sollten halt keinen Zugriff auf die sensiblen Daten haben können.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hi,

    vielen Dank für den Text, der ist mir auch bekannt.

    Aber das ist dennoch kein Beleg.

    Das diese Daten nicht in die Personalakte gehören, hat meiner Meinung nach noch andere Beweggründe.

    In vielen Unternehmen gibt es digitale Personalakten. Und auch in herkömmlicher Form kann z.B. Führungskraft in diese Einblick nehmen, wenn auch nicht auf alle Teile.

    Ich bin völlig bei dir, dass dieses problematisch ist. Aber mit dem Argument komm ich leider nicht weiter.

    gruß

    MrSonnenschein

  • Hallo Mr. Sonnenschein,

    auch für BRe empfiehlt sich regelmäßig, einen Kommentar zum SGB IX zumindest im Büro zu haben.

    Daß alle im BEM erhobenen Daten einem besonderen Schutz als Gesundheitsdaten unterliegen, ist eigentlich unstrittig und wird auch so in Seminaren gelehrt.

    Von den sehr ausführlichen Erläuterungen in der Fachkommentierung sei hier beispielhaft der zentrale Satz im LPK-SGB IX, Düwell, § 84 Rn 90 (§ 84 SGB IX aF ist seit 01.01.2018 § 167 nF !!!), angeführt:

    "Die Integrationsämter empfehlen folgerichtig, in die Personalakte nur die Angaben aufzunehmen, ob und wann die Durchführung eines BEM angeboten wurde, ob die betroffene Person hiermit einverstanden war oder nicht und welche konkreten Maßnahmen zur Überwindung bzw. Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit angeboten und umgesetzt wurde."

  • Zitat von whoepfner:

    Hallo Mr. Sonnenschein,

    auch für BRe empfiehlt sich regelmäßig, einen Kommentar zum SGB IX zumindest im Büro zu haben.

    Daß alle im BEM erhobenen Daten einem besonderen Schutz als Gesundheitsdaten unterliegen, ist eigentlich unstrittig und wird auch so in Seminaren gelehrt.

    Von den sehr ausführlichen Erläuterungen in der Fachkommentierung sei hier beispielhaft der zentrale Satz im LPK-SGB IX, Düwell, § 84 Rn 90 (§ 84 SGB IX aF ist seit 01.01.2018 § 167 nF !!!), angeführt:

    "Die Integrationsämter empfehlen folgerichtig, in die Personalakte nur die Angaben aufzunehmen, ob und wann die Durchführung eines BEM angeboten wurde, ob die betroffene Person hiermit einverstanden war oder nicht und welche konkreten Maßnahmen zur Überwindung bzw. Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit angeboten und umgesetzt wurde."

    Hi whoepfner,

    abgesehen davon, dass auch wir ein SGB IX vorliegen haben, hast du anscheinend meinen Text nicht richtig gelesen.

    Es geht nicht darum, dass diese sensible Daten nicht in die Personalakte gehören, sondern ob ein Personaler im BEM Team (hier BEM Verantwortlicher) gehört.

    Natürlich gehören diese Daten nicht in die Personalakte!

    Wenn du also Rechtsprechung hast, die es einem Personaler verbietet in einem BEM Team zu sein, dann bitte ich um Lieferung.

    MrSonnenschein

  • Sorry, aber:

    Wenn Du mit DIESEN Infos nicht weiterkommst, liegt es aber nicht an den Infos. Die sind eindeutig, und der BR hat es in der Hand, im Rahmen seiner Mitbestimmung für eine konforme Gestaltung des BEM Sorge zu tragen.

    Und Wolfgang hatte noch den Kommentar da... (ich als BR-Rentner zabe da ja keinen Zugriff mehr).

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Sorry, aber die sind nicht eindeutig. Wie kommst du auf den schmalen Weg?

    Auch nach diesen Ausführungen ist es nicht verboten, das ein Personaler in einem BEM Team ist.

    Und was die Mitbestimmung bei BEM angeht, ist diese ja nun sehr eingeschränkt.

  • Hallo.

    Das war zeitgleich, jetzt verstehe ich das Problem: VERBOTEN ist es natürlich nicht, das habe ich doch auch geschrieben ("...damit man mich nicht falsch versteht, es ist kein Problem, sondern zielführend, wenn in der Personalabteilung AnsprechpartnerInnen für das BEM vorhanden sind: Diese Personen sollten halt keinen Zugriff auf die sensiblen Daten haben können."). Aber mindestens widersinnig insoweit, als dann Informationen, auf die Personalabteilung keinen Zugriff haben sollte oder darf, dort dann vorhanden sind, auch wenn sie offiziell nicht verwendet werden dürften (weil die Schweigepflicht der beteiligten Person dann quasi gegenüber sich selbst gölte). Und kontraproduktiv, weil fas die notwendige Vertrauensbasis für das BEM von Anfang an torpediert.

    Grüsse Winfried

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,

    bevor du anderen fehlende Lesekompetenz unterstellst, solltest Du selber aufmerksam lesen.

    Weder Winfried noch ich haben von einem absoluten Verbot geschrieben, einen Personaler zum BEM-Beauftragten zu machen.

    Es gibt lediglich umfangreiche Restriktionen im Umgang mit den erhobenen Daten, die es nahelegen, daß ein Personaler, der neben BEM auch noch personelle Sachbearbeitung macht, kein geeigneter BEM-Beauftragter ist.

    Wenn ein BEM-Beauftragter zwar beim Personalbereich angesiedelt ist, aber nicht mit weiteren konkreten Aufgaben im Zusammenhang mit Personalverwaltung beauftragt ist, kann dies schon wieder etwas anderes sein.

    Der Rest ist dann von Deinem Verhandlungsgeschick abhängig.

  • Doch, du hast nicht richtig gelesen und daher meinen Text missverstanden. Sonst hättest du ja nicht mit Kommentar SGB IX und dem Auszug reagiert.

    Ich schreibe sogar davon, dass diese nicht in die Personakte gehören und du sprichst mich direkt an mit dem Hinweis Kommentar SGB IX.

    Ergo keine Unterstellung, sondern Text nicht richtig gelesen oder verstanden. Such dir aus was dir besser gefällt.

  • ...und die Mitbestimmung ist so schlecht auch nicht: Die Grundsätze des Verfahrens, natürlich gerade auch die datenschutzrechtlichen, sind davon erfasst. Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried:

    ...und die Mitbestimmung ist so schlecht auch nicht: Die Grundsätze des Verfahrens, natürlich gerade auch die datenschutzrechtlichen, sind davon erfasst. Grüsse Winfried

    Stimmt, aber leider nur die Grundsätze. Durch das Urlteil BAG ist dieses dennoch eingeschränkter als vorher. :( Wann war das Urlteil 2014?

  • Und eines verstehst Du offensichtlich immer noch nicht: Ein entsprechendes Urteil gibt es wschl. bislang nicht, aber die datenschutzrechtlichen Einlassungen und die Kommentierung deuten doch klar darauf hin, dass die BEM- und die Personaldaten zu trennen sind, und dass bei BEM-verantwortlichen PersonalerInnen das zwar theoretisch (Verschwiegenheit gegenüber sich selber, bzw, Nichtnutzung mir bekannter Daten), aber nicht praktisch funktioniert. Ganz abgesehen von der von mir genannten psychologischen Komponente...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried:

    Und eines verstehst Du offensichtlich immer noch nicht: Ein entsprechendes Urteil gibt es wschl. bislang nicht, aber die datenschutzrechtlichen Einlassungen und die Kommentierung deuten doch klar darauf hin, dass die BEM- und die Personaldaten zu trennen sind, und dass bei BEM-verantwortlichen PersonalerInnen das zwar theoretisch (Verschwiegenheit gegenüber sich selber, bzw, Nichtnutzung mir bekannter Daten), aber nicht praktisch funktioniert. Ganz abgesehen von der von mir genannten psychologischen Komponente...

    Grüsse Winfried

    Doch, das verstehe ich und das habe ich auch geschrieben. Wieder falsch gelesen;)