BEM Verantwortlicher gesucht

  • Es ist nicht verboten, dass Personaler im BEM-Team sind. Ob das sinnvoll ist, müsste man in jeden Betrieb genau schauen.

    Bei uns sind die Regionalleiter (Leitende Angestellte) oder die Geschäftsführerin selbst im BEM-Team. BEM-Gespräche führe ich am liebsten mit der Geschäftsführerin: Sie weiß am Besten, welche Entwicklungen im Betrieb gerade angedacht werden und kann daraus manchmal maßgeschneiderte Angebote entwickeln, die andere mangels dieser Kenntnisse nie auch nur andenken würden.

    Und ich kann mit ihr auch die Tatsache erörtern, dass im Betrieb ein bestimmter AU-Grund gehäuft auftritt und prophylaktische Gegenmaßnahmen mehr als dringend werden.

    Ob die neue EU-Datenschutzgrundordnung dieses Vorgehen weiterhin möglich macht? Keine Ahnung.

  • Hallo.

    Ganz ehrlich: Da sehe ich ein prinzipielles Problem. Mit wem Du als BR am Liebsten redest, kannst Du natürlich selber entscheiden.

    Dass sich das BEM-Team mit dem AG absprechen muss, ist ja klar, dass da die Expertise bzgl betrieblicher Abläufe sitzt, ist ja klar, aber die kompletten Daten (es handelt sich z,B. auch um medizinische...) des BEM haben beim AG gar nichts zu suchen. Und ist der AG im Team, dann hat er sie halt.

    Dass Du als BRM im Team bist, bringt mich zu weiteren Fragen: Datenschutzrechtlich muss klar sein, dass der/die Betroffene AN entscheidet, welche Daten von wem wie genutzt werden dürfen? Bei Euch ist also automatisch sowohl AG als auch BR im Team? Mit Zugriff auf due Daten? Fragwürdig...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried

    Bei Euch ist also automatisch sowohl AG als auch BR im Team? Mit Zugriff auf due Daten? Fragwürdig...

    Nein, die Verschwiegenheitspflichten des BEM-Beauftragten gilt natürlich auch gegenüber dem BR. Im BR äußere ich mich nur allgemein, z.B. mit dem Hinweis, dass es eine Tendenz bei bestimmten Langzeiterkrankungen gibt.

    "Die kompletten Daten" werden in unserem BEM-Verfahren gar nicht erst erhoben. Der Mitarbeiter bestimmt, welche Informationen er zu seiner Erkrankung gibt. Es reicht prinzipiell also auch eine Beschreibung des Mitarbeiters, wie sein Arbeitsplatz in Zukunft möglichst aussehen soll. Hilfreich wäre ein ärztliches Attest, das diesen Wunsch untermauert, notwendig ist es aber nicht. In den meisten Fällen stelle ich allerdings fest, dass der AG längst über Einzelheiten im Bilde ist. Da ist es für die Mitarbeiter manchmal besser, wenn sie das Bild vervollständigen.

    Ich weiß, dass das alles nicht optimal ist, aber immerhin sind bei uns bisher nach BEM-Gesprächen nie Kündigungen ausgesprochen worden, auch nach Jahren nicht.

  • Hallo.

    BMG, vorab, und wirklich absolut unironisch: Gratulation, dass Ihr das so gut hinbekommt.

    Dazu gehört auch eine gewisse positive Betriebskultur, die bei Euch wohl vorhanden, aber leider kein Standard ist. Weswegen ich glaube, dass Euer Verfahren eben nicht so gut übertragbar ist.

    In mir keimt da eine neue Frage bzw. kritische Anmerkung: Reicht es Euch wirklich, wenn der/die AN sagt, was er/sie zu brauchen meint? Ich denke ja (gerade auch aus eigener Erfahrung mit PatientInnen im Bereich der neurologischen Rehabilitation), dass ein Wiedereingliederungsplan IMMER auch durch die behandelnden ÄrztInnen miterstellt werden soll (weil die Betroffenen selber bzgl. medizinischer oder psychologischer Risikofaktoren, bzgl. Mittel- oder Langzeitverläufen etc. einfach nicht die Erfahrung haben bzw. haben können). Insofern ist ein Autausch gewisser - auch medizinischer - Daten in der Regel erforderlich (wenn auch nicht der Diagnose).

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Puh, da bin ich mal beeindruckt, welche Diskussion man doch mit einer einzigen kurzen Frage auslösen kann. :)

    Euch allen vielen Dank für die wertvollen Tipps. Unser Betriebsrat ist erst seit kurzer Zeit im Amt und ich bin als BRV dankbar für Hinweise von erfahrenen Betriebsräten.

    Ich nehme mit, dass jeder im Unternehmen, der Menschen mag, ihr Vertrauen hat und sowohl methodisch, als auch fachlichich emphatisch in der Lage ist, mit hoch sensiblen Krankheitsdaten umzugehen, als BEM-Ansprechpartner geeignet scheint.

    Empfehlenswert ist, das es hauptverantwortlich kein Personalreferent oder sogar der Personalleiter sein sollte, es aber durchaus Sinn macht im BEM Team auch einen Personaler anzutreffen.

    Ich bedanke mich für Eure Hilfe und werde nun versuchen die Tipps entsprechend umzusetzen.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.