Hallo,
wenn ein Betriebsübergang nach §613a BGB ist, kann der AN ja innerhalb eines Monats dem Übergang widersprechen und verbleibt somit beim alten Eigentümer. Wie ist das, wenn der alte dann nur noch eine auf dem Papier vorhanden GmbH in Insolvenzabwicklung ist. Dann wird er aus Mangel an Arbeitsplätzen betriebsbedingt kündigen. Wenn das mehrere AN betrifft, ist das eine Massenentlassung, für die ein Sozialplan erzwingbar ist. Den muss doch der BR verhandeln. Müssen die Kollegen dann einen neuen BR erst wählen, oder wer kümmert sich darum? Ist die Abfindung aus der Masse dann vorrangig?