Betriebsübergang und Rückkehr zu alten Eigentümer

  • Hallo,

    wenn ein Betriebsübergang nach §613a BGB ist, kann der AN ja innerhalb eines Monats dem Übergang widersprechen und verbleibt somit beim alten Eigentümer. Wie ist das, wenn der alte dann nur noch eine auf dem Papier vorhanden GmbH in Insolvenzabwicklung ist. Dann wird er aus Mangel an Arbeitsplätzen betriebsbedingt kündigen. Wenn das mehrere AN betrifft, ist das eine Massenentlassung, für die ein Sozialplan erzwingbar ist. Den muss doch der BR verhandeln. Müssen die Kollegen dann einen neuen BR erst wählen, oder wer kümmert sich darum? Ist die Abfindung aus der Masse dann vorrangig?

  • DAs sollte doch der Intresesnausgleich des Betriebsübergangs regeln.

    Steht dazu nichts drin?

    also sinngemäß: jeder bekommt einer Arbeitsplatz in der neuen Firma,

    wer das nicht möchte (oder innerhalb der Widerspruchsfrist widerspricht) bekommt gem. Souialplan X und wird gekündigt.

    Kann ich mir fast nicht vorstellen.

  • Zitat von Ohadle:

    DAs sollte doch der Intresesnausgleich des Betriebsübergangs regeln. Steht dazu nichts drin? Oder hier? also sinngemäß: jeder bekommt einer Arbeitsplatz in der neuen Firma, wer das nicht möchte (oder innerhalb der Widerspruchsfrist widerspricht) bekommt gem. Souialplan X und wird gekündigt.

    Kann ich mir fast nicht vorstellen.

    Ich kann mir das sogar recht gut vorstellen, allerdings bräuchte man in der Tat noch ein paar weitere Infos vom Verfasser um eine genaue Einschätzung abgeben zu können.

  • Hallo

    also der Betriebsübergang ist nicht unbedingt negativ für die Kollegen, so dass keine Notwendigkeit bestand, einen Interessenausgleich oder Sozialplan zu verhandeln/erstellen. Wir haben aber zwei Kollegen, die "raus" wollen. Mit Kündigung haben sie ja wegen der langen Betriebszugehörigkeit eine lange Frist. Wenn diese dann dem Betriebsübergang widersprechen und beim alten verbleiben, der dann kein Betrieb mehr ist, würden sie sofort betriebsbedingt gekündigt, hätten wohl Kurzarbeit und dann vielleicht Anspruch auf "Abfindung"?

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.