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erstmal freue ich mich so ein Forum gefunden zu haben, und hoffe, dass ich hier mit meiner Frage auch richtig bin.
Ich arbeite in einer Firma mit ca. 70 Personen, die als Inklusionsprojekt, als gemeinnützigen GmbH geführt wird. Gibt es hier überhaupt die Möglichkeit einen BR zu gründen? In unserem Betrieb arbeitet ein großer Anteil an Menschen mit Einschränkungen.
Handelt es sich um einen Betrieb, der Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG beschäftigt?
Diese Mitarbeiter wären bei der Größe eines BR nicht mitzuzählen und wären auch nicht wahlberechtigt. In Werkstätten für behinderte Menschen wählen diese Mitarbeiter einen eigenen Werkstattrat.
Vielen Dank schon mal für die antworten, und entschuldigung, dass ich den Beitrag in die falsche Gruppe gesetzt habe.
Erstens haben wir keinen kirchlichen Träger, und zweitens sind die Angestellten mit Einschränkung mit einem normalen Arbeitsvertrag eingestellt. Sie haben aber sehrwohl zum Teil 50% Behinderung und somit die Mehransprüche wie Urlaubstage und Kündigungsfrist.
Ich hoffe die Antwort hilft? Ich denke es sind um 12 Personen im Betrieb ohne Einschränkung, 45 mit E. doch einem normalen Vertrag.
Nach Deinen Informationen sehe ich keinen Grund, warum in Deinem Betrieb ein Betriebsrat nicht gegründet werden dürfte.
Eine gGmbH ist da ein Betrieb wie jeder andere auch, evtl. mit den Einschränkungen, die ein Tendenzbetrieb mit sich bringt. Aber darum könnt Ihr Euch nach der BR-Gründung kümmern.
Welcher Schritt wäre zuerst zu gehen? Habe definitiv einen Chef der auf dem Thron sitzt und sich auch nicht in die Karten schauen lassen wollen würde. Er ist nicht schlecht, hat viel erreicht und getan um Arbeitsplätze zu schaffen, aber im gegenzug sind die meisten Mitarbeiter bereit alles zu akzeptieren da sie sich auf dem Arbeitsmarkt sonst keine Chancen ausrechnen. Habe ich die Möglichkeit dieses anzugehen ohne dass er mich sofort kündigt? Also Sicherheiten habe? Kann ich die hotline hier anrufen, und ein offenes Gespräch führen?
Viele Unsicherheiten, ein schmaler Grad auf dem ich mich hier bewege...
nur weil ein MA 50 GdB hat, muss er nicht eingeschränkt sein.
Bist Du in einer Gewerkschaft? Diese können Dir helfen. Ansonsten benötigst Du auf jeden Fall Mitstreiter. Wenn Ihr ein Inklusionsbetrieb seid, ist hier der LVR mit im Boot?