Zustimmung/Ablehnung bei eigener Versetzung

  • Mahlzeit,

    ich bin Mitglied im Personalausschuss und meine eigene Versetzung steht nun an.
    Darf ich dieser überhaupt zustimmen oder muss ich mich da enthalten, ggfs den Raum verlassen oder gar ein Nachrücker für die Abstimmung hinzuziehen...?

    Grüße
    Wenzel

  • Du darst da nicht selbst abstimmen, da du einzelvertraglich betroffen bist.
    Nur für diese Entscheidung ist dann ein Ersatzmitglied zu laden.

    Der §103 BetrVG trifft nicht zu?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Zitat von suppenkasper:

    ...


    Der §103 BetrVG trifft nicht zu?

    Nein, ich will ja die Versetzung auch ;)

    Ok, dann werde ich dann für diese eine Abstimmung einfach kurz den Raum verlassen.

  • Hsllo.

    Du bist wegen direkter persönlicher Betroffenheit rechtlich verhindert. D.h. Du musst nicht nur den Raum verlassen, es muss auch einE NachrückerIn geladen werden.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.