Moin,
folgende Situation:
Wir haben eine BV zu Jubiläumsleistungen. Dort steht sinngemäß " als Jubiläumsgabe erhält der Mitarbeiter zum 40. Jubiläum Betrag x".
Dort ist nicht geregelt, was als Zeit der Betriebszugehörigkeit zählt und was nicht.
Nun haben wir ein Mitarbeiter der sich in einer Erwerbsunfähigkeitsrente befindet. Diese ist bis zum Renteneintritt befristet. Er kommt also nicht wieder...
Der AG behauptet nun, dieser Mitarbeiter hat keinen Anspruch, da Jubiläumsleistung nur an aktive Arbeitnehmer oder befristete Erwerbsunfähigkeitsrentner gezahlt wird.
Wie bewertet ihr diese Aussage?
Danke und Gruß