Hallo,
wir (der BR) haben gerade die Anhörung zur Kündigung einer mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellten Kollegin auf den Tisch bekommen. Diese Kollegin ist seit 1988 im Betrieb. Sie ist seit September 2017 ununterbrochen krank gemeldet und auch vorher schon seit 2012 jedes Jahr zwischen 30 und 70% arbeitsunfähig gewesen. Der AG hat ihr Ende 2017 drei verschiedene Termine zum BEM-Gespräch angeboten, die sie immer wieder abgelehnt hat aus krankheitsbedingten Gründen (sie hat dem AG gegenüber gesagt, dass sie an einer psychischen Erkrankung leidet). Auch eine Versetzung innerhalb der Firma hat sie abgelehnt. In der eigentlichen Abteilung (Anwendersupport) fallen, bedingt durch die Krankheit, natürlich immens viele Überstunden an. Leider ist durch die spezielle Art der Aufgaben auch keine Interimsbesetzung durch Leiharbeitnehmer möglich.
Natürlich sind wir als BR dazu da, um sowohl die kranke als auch die gesunden Mitarbeiter zu schützen. Wir wissen aber, dass diese Kollegin die Kündigung eigentlich "herbeigesehnt" hat um selber nicht kündigen zu müssen. Uns treibt jetzt die Frage um, wie wir auf diese Anhörung reagieren? Stimmt man als BR einer solchen Kündigung ausdrücklich zu, sagt man einfach gar nichts, oder informiert man den AG, dass keine Stellungnahme erfolgen wird? Was ist dann aber hinterher mit dem Integrationsamt? Die wollen doch auch eine Stellungnahme?
Sorry für die Menge an Text und Fragen, aber wir sind da gerade echt ein wenig im Zwiespalt
Vielen Dank schonmal im Voraus für eventuelle Tipps.
Viele Grüße
Cookie2015