Zustimmung zur Kündigung verweigern

  • Hallo zusammen,

    wir handhaben es grundsätzlich bisher so, dass wir einer ordentlichen Kündigung nicht zustimmen, also die Frist verstreichen lassen.

    Nun ist es schon zum zweiten Mal vorgekommen, dass der AG die Kündigungsfrist falsch berechnet, uns die Anhörung zu spät gibt und deswegen unsere Zustimmung vor Fristablauf fordert. Es gibt dann jedesmal ein großes Trara. "Wenn sie nichts dagegen haben, dann können sie ja auch zustimmen". Heute war es nun so, dass man glaubte, in der Probezeit zu kündigen uns jedoch die Anhörung um einen Tag zu spät gab. Einstellung am 1. September 2017, Probezeit 6 Monate. Anhörung am 21. Februar an den BR:

    Ich persönlich kann einer Kündigung einfach nicht zustimmen. Das reicht dem AG natürlich nicht als Argumentation. Und in diesem Fall wollte ich dem AN natürlich auch noch ein wenig mehr Zeit verschaffen.

    Gibt es noch weitere Argumente?

    LG

    Christine

  • Danke...

    Das ist schon klar, dass wir mit unserem Schweigen zustimmen. Aber wir stimmen halt nicht aktiv zu.

    Grundlagenseminare haben wir gemacht... :)

    Der Fall: Einstellung am 1. September 2017, Anhörung zur Kündigung am 21. an den BR geschickt, somit endet die Anhörungsfrist am 28. Februar um 24 Uhr und die Kündigung kann erst am 1. März ausgesprochen werden. Da der letzte Tag der Probezeit der 28. Februar ist, kommt nurmehr eine Kündigung mit den gesetzlichen Fristen in Betracht. Hätten wir heute schon zugestimmt, wäre man noch innerhalb der Probezeit gewesen.

    Ich hoffe, nun ist es verständlicher. Aber darum ging es nicht... es geht um Argumentationshilfen, warum wir keine aktive Zustimmung erteilen bzw. wenn dir doch nichts dagegen haben, wir nicht früher unsere Zustimmung geben.

    LG

  • Solche Betriebsräte hatten wir in Vergangenheit auch und wir versuchen das jetzt zu ändern. Dann fliegen halt auch mal die Fetzen wenn der AG meint diktatorisch über alles zu bestimmen. Ihr solltet aus eurer Wohlfühlzone rauskommen und das Amt ernst nehmen oder niederlegen.

  • Ich verstehe Dich schon, ist mir bekannt diese Konstellation. Aber wenn Du was ändern willst musst Du bei Dir anfangen. Dazu gehört ganz einfach Keine Zustimmung einer ordentlichen Kündigung, auch wenn es nicht im Interesse des AG liegt.

  • Zitat von weibsbild

    Das ist schon klar, dass wir mit unserem Schweigen zustimmen. Aber wir stimmen halt nicht aktiv zu.

    Hmh. Ihr wollt Euch die Finger nicht schmutzig machen? Wenn Ihr Euch nicht äußert, gilt das als Zustimmung. Dann müsst Ihr aber auch dazu stehen, das Ihr den gekündigten Kollegen damit jede Aussicht auf ein erfolgreiches arbeitsgerichtliches Verfahren nehmt.

    Unser BR lässt die Frist nur dann verstreichen, wenn er mit der Kündigung einverstanden ist - und das ist er nur in seltenen, klaren Ausnahmefällen.

    Normalerweise suchen wir das Gespräch mit den Betroffenen und sammeln gemeinsam mit ihnen Argumente, die gegen die Kündigung sprechen. Meistens erfährt der Betroffene durch uns, dass er gekündigt werden soll. Das ist nicht schön, aber deshalb können wir uns ja nicht feinsinnig zurücklehnen. Wenn der Betroffene nicht gekündigt werden will und die Weiterbeschäftigung zumutbar ist, widersprechen wir. Und so gehört sich das auch.

  • Hallo,

    der Ton ist hier manchmal so rauh, weil es hier (fast) keinem besser geht als dir.

    Jeder geht von seinem Standpunkt aus, aber niemand kennt die Befindlichkeiten in den jeweiligen Betrieben.

    Hier wirst du vielfältige Hilfe zu deinen fragen finden. Aber entscheiden muss dein Gremium.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Hallo Weibsbild,

    mein Ton war so rauh, weil ich von "normalen" Verhälnissen ausgegangen bin. Und da ist die nachlässige Behandlung von Kündigungen einfach nur unterirdisch.

    Nach Deiner Kurzbeschreibung habt Ihr allerdings ganz andere Probleme, die geradezu nach einer Entwicklungsstrategie schreien. Was halten den die Kollegen von Euch?

  • Um den Beitrag abzuschließen: Man hat die Anhörung zurückgenommen und sich entschlossen, den Mitarbeiter bis Ende des befristeten Vertrages, Ende August, weiterhin zu beschäftigen.

    Ich schätze das zeigt, womit wir es hier zu tun haben.

    Was die Mitarbeiter von uns halten... ich schätze, es gibt zwei Lager. Die, die unsere Kämpfe mitbekommen. Die finden uns richtig... Und die, die nach dem hier herrschenden Nasenprinzip glücklich sind, die finden uns nicht gut. Und dieses Nasenprinzip wird hier ausgeprägt gelebt!

    Wir wählen am 15. März... zwei Bewerber stehen auf der Liste. Neben mir noch eine Kollegin.

    Nach 10 Jahren Kampf, Anfeindungen und persönlichen Angriffen fehlt mir ehrlich gesagt die Kraft, hier noch großartig was reißen zu wollen. Wir haben keine einzige BV, es ist nichts geregelt.

    :(

  • Es wäre doch ganz Einfach gewesen:

    "Wer ist dafür sich ... zu enthalten?`"

    Die Enthaltung teilst du mit, und fertig ist das. Dann musste nix verstreichen lassen bei gleichem Ergebnis.

    Einige mögen sich an dem von mir Rotmarkierten Satz stören, ich bin mir sicher, der war nicht so gemeint wie er sich liesst.

    Grundsätzlich, wenn der AG in der Probezeit kündigt, dann kann er das, und da gibt es nicht so viel dran zu diskuttieren. Auch in diesem Forum nicht.

    Ich bin mir aber sicher, dass der Satz so gemeint ist, das ihr schon prüft, aber ohne Beanstandungen nicht widersprecht, nicht zustimmt, sondern euch eben enthaltet.

    Kann man machen, finde ich pauschal nicht zu verurteilen.

    Wir haben uns soweit ausgetauscht, das wir halt eben nach der Enthaltung fragen, und wenn diese es sein soll, wird es aber mitgeteilt.

    Es ist im übrigen sehr wohl eine Unterschied ob man Zustimmt oder sich enthält bzw die Frist verstreichen lässt. Wer behauptet, es sei das gleiche, der irrt und sollte etwas weiter lesen als BetrVG.

    Warum die Antwort trotz Abschluss des Themas? Jemand anderen könnte das Interessieren, da er nicht das Glück hat das die Anhörung zurückgezogen wird.

  • Aus meiner Sicht habt ihr richtig gehandelt.

    Hätte es eine Stellungnahme vor dem 28.02.2018 beim Arbeitgeber gegeben (egal ob zugestimmt oder nicht) so hätte der Arbeitgeber noch fristgerecht die Kündigung in der Probezeit aussprechen können, da er hierfür keine Gründe braucht.

    Nur durch das fristverstreichen lassen war in diesem Fall das Arbeitsleben des Mitarbeiters zu retten, da der Arbeitgeber die Kündigung erst aussprechen kann, wenn die Stellungnahme des BR vorliegt bzw. die 7 Tage Anhörung vorbei sind.


    damit von mir festgestellt,

    Hier wurde gut und überlegt gehandelt.

    Gruß

    rabauke

  • Zitat von Rainer Windenergiebranche:

    Es wäre doch ganz Einfach gewesen:

    "Wer ist dafür sich ... zu enthalten?`"

    Die Enthaltung teilst du mit, und fertig ist das. Dann musste nix verstreichen lassen bei gleichem Ergebnis.

    falsch, weil dann kann der AG kündigen, da er eine Stellungnahme hat und das fristgerecht in der Probezeit.

    Somit ein anderes Ergebnis.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.