Muss der AG den BR über jede Prämienzahlung informieren oder gibt es Ausnahmeregelungen?

  • Hallo,

    ich brauch wieder einmal Euren Rat. Ich habe im Moment den Verdacht, dass Mitarbeiter Prämien erhalten und der BR darüber nicht informiert wurde.

    Es gibt eine BV, dass Mitarbeiter leistungsbezogene Prämien erhalten können. Hier werden aber nur die produktiven Mitarbeiter berücksichtigt. Für die unproduktiven Mitarbeiter soll es in absehbarer Zukunft auch eine leistungsbezogene Prämierung geben, diese ist aber noch nicht ausgereift und vom BR noch nicht bestätigt.

    Allerdings habe ich jetzt hinter vorgehaltener Hand erfahren, dass einigen unproduktiven Mitarbeitern Prämien über das Gehalt gezahlt wurden. Ich bin mir sicher, wenn ich die Bruttogehaltslisten anfordere, dass ich diese manipuliert erhalte.

    Habe ich das Recht, ohne den betreffenden Mitarbeiter zu fragen, die Lohnzettel aller Mitarbeiter einzusehen (Außnahme leitender Angestellten). Gilt hier auch § 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG (hier sind nur Listen aufgeführt).

    Muss der AG den BR über jede Prämienzahlung informieren oder gibt es Ausnahmeregelungen?

    Danke im Voraus!

    Purzel93

  • Mitbestimmung nach § 94 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze

    Nach § 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 BetrVG gebildeter Ausschuss berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen.

    Die Bruttolohn- und Gehaltslisten sind in ihren Bestandteilen aufzuschlüsseln. Es reicht nicht aus das Gesamtbrutto anzugeben. Alle einzelnen Vergütungsbestandteile, wie z.B. Grundgehalt, Zulagen, Sondervergütungen, Prämien und dgl. sind anzugeben.

    Durch das Einblicksrecht des Betriebsrats soll es diesem ermöglicht werden, Eingruppierungen auf ihre Richtigkeit prüfen zu können, die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu kontrollieren und ggf. die Einhaltung von Betriebsvereinbarungen nachvollziehen zu können.

    Der Betriebsrat ist Hüter der Lohngerechtigkeit und Transparenz im Betrieb (vgl. BAG 28.04.1998, Az.: 1 ABR 50/97).

  • Hallo Lockerflockig,

    danke für die Rückmeldung.

    Soweit, wie Du den Paragraphen zitiert hast, bin ich mit dem Sachverhalt vertraut. Allerdings ist nach meiner Auffassung eine Lohn- bzw. Gehaltsliste keine Lohn- oder Gehaltsbescheinigung.

    Meine Frage war, ob ich das Recht habe, einsicht in die Lohnzettel zu nehmen, ohne den entsprechenden Arbeitnehmer zu informieren, da ich - wie beschrieben - erst jetzt erfahren haben, dass einige Mitarbeiter im Februar Prämien bekommen haben. Der Grund ist, dass ich mir einen Überblick verschaffen möchte, welche Mitarbeiter in welcher Höhe diese bekamen.

    Die Info der gezahlten Prämien habe ich nicht vom AG bekommen.

    Deshalb noch einmal meine Frage: Muss der AG den BR über jegliche Prämienzahlung informieren, oder gibt es Ausnahmeregelungen?

    Purzel 93

  • Hallo,

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 kennt keine Ausnahmen.

    Prämien sind immer mitbestimmungspflichtig - auch im Ausnahmefall.

    Und nein, der BR hat kein Recht, einzelne Lohnabrechnungen einzusehen. Ihr solltet halt anwaltlich prüfen lassen, ob eure Informationen belastbar sind.

  • Das Wortgebilde "Unproduktive Mitarbeiter" finde ich ja schon etwas amüsant.

    Wenn sie nicht Produktiv sind, wie willst du sie dann bewerten?

    Im Regelfall werden hierfür nach meinem Kenntnisstand Zielverinabrungen getroffen die am Jahresende zu Prämien führen.

    Wenn diese Kollegen zum jetzigen Zeitpunkt nichts bekommen, weil der BR und der AG nichts fertig bekommen haben, finde ich es aber verdammt ungleichbehandelt, wenn die Produktion schon Prämie bekommt. Hie rhat mal jemand voll versagt nach meiner Auffassung.

    Sollten die "Angestellen" also nun ne prämie aus freien Stücken bekommen haben, so freut euch für sie und hinterfragt nur wer wie viel damit es fair ist.

    Jedoch, wie schon gesagt wurde, dürfte ihr nicht in einzlene Abrechnungen schauen.

  • Hallo Rainer,

    über Prämien Ende des Jahres gibt es eine Vereinbarung. Es geht aktuell um eine Ungleichbehandlung zum jetzigen Zeitpunkt.

    Wir sind ein Call-Center und bei uns werden die Agenten als produktive Mitarbeiter und die Teamleiter/Projektleiter etc. als nichtproduktive Mitarbeiter eingestuft ohne jegliche Wertung der Mitarbeiter.

    Aber Danke für die Info

    Purzel93

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.