Hallo wie macht ihr das?,
es geht um den § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Hat der BR anspruch auf die Zeitkonten per Intranet? Ich denke ja, die Frage ist nur wie und ist es zeitlich uneingeschränkt?
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Hallo wie macht ihr das?,
es geht um den § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Hat der BR anspruch auf die Zeitkonten per Intranet? Ich denke ja, die Frage ist nur wie und ist es zeitlich uneingeschränkt?
Hat keiner von den alten Hasen einen Ansatz?
Hallo Lockerflockig,
so schnell ist das Forum nicht.
Wir haben in der BV zur Elektronsichen Zeiterfassung geregelt, dass der BR die gleichen Leserechte hat wie die Vorgesetzten. Damit können wir auf jeden einzelnen Mitarbeiter tzugreifen und überprüfen, ob der Vorgesetzte sicher stellt, dass der Mitarbeiter die geltenden Regeln einhält.
Ohne unserer Zustimmung hätte es eine BV zur elektronsichen Zeiterfassung nicht gegeben.
Ich weis nicht was ihr in der BV geregelt habt zur Zeiterfassung. Das eine Zeitdatenerfassung in elektronsicher Form mitbestimmungspflichtig ist steht ja ganz ausser Frage.
Wenn ihr nichts dazu geregelt habt, dann habt ihr keinen Zugriff zu der Datei und dürft euch nur (wie auch bei den Entgeltdaten) die Zeitdatenlisten zeigen lassen.
Gruß
Rabauke
Hallo,
auch wir haben volle Leserechte für BRe.
Außerdem muß der AG jeden Monat eine Auswertung liefern zu Verstößen gegen die BV bzw. das ArbZG.
Dazu gibt es keine BV wie für vieles andere auch. Unsere Vorgänger waren was die Aufgaben des BRM betrifft, sehr nachlässig. Kann ich ohne BV auf die Leserechte z.B. Betriebsrat PC (Meinetwegen mit extra Passwort oder was auch immer) bestehen?
Wäre blöd wenn mir nur die Kopien zustehen würde bei 500+ Mitarbeitern.
Zitat von Lockerflockig:Dazu gibt es keine BV wie für vieles andere auch. Unsere Vorgänger waren was die Aufgaben des BRM betrifft, sehr nachlässig. Kann ich ohne BV auf die Leserechte z.B. Betriebsrat PC (Meinetwegen mit extra Passwort oder was auch immer) bestehen?
Wäre blöd wenn mir nur die Kopien zustehen würde bei 500+ Mitarbeitern.
nun dieses EDV-Werkzeug ist nach § 87 mitbestimmungspflichtig.
Einen BV entwurf erstellen in dem steht, was ihr regeln wollt
Wie werden die Daten erfasst,
wer hat Zugriff auf die Daten,
wer darf die Daten bearbeiten(Zeitdatenbearbeitungsbereich), wer nur lesen (Vorgesetzte/BR/Mitarbeiter ihre eigenen) etc. und das mit dem § 87 und dem neuen Datenschutzgesetz begründen.
Wenn der AG nicht verhandeln will, dann die Einigungsstelle anrufen, da das Werkzeug mitbestimmungspflichtig ist, fertig.
Wie eine BV zur Elektronischen Zeiterfassung aussehen kann erfährst du u.a. bei der Gewerkschaft deines Vertrauens.
Gruß
Rabauke