ontrollfragen zur BR Wahl.

  • Hallo Kollegen,

    ich habe einige Kontrollfragen zu r BR Wahl.

    Wir haben am 28.03.2018 unser BR Wahl. Wir möchten das Ergebnis am 29,.03.2018 am Schwarzen Brett aushängen.

    Die gewählten BR Vertreter erhalten am 29.03.2018 Ihr Schreiben vom Wahlvorstand das Sie gewählt wurden und haben von da an drei Tage Zeit. Da wir einen nicht direkt erreichen sondern über den Postweg (Zustellungsdauer ca.1 Tag) Waren wir also vier Tage und könnten dann am 04.04.2018 die Konstituierende Sitzung machen .

    Hiermit haben wir auch die Wochenfrist gewahrt. Ist das so OK ?

    Gibt es auch Fristen für die Einladung der Konstituierende Sitzung, muss drei Tage vor Sitzung zugehen?

    Eine weitere Frage habe ich zum Thema Wahl des Vorsitzenden bzw. Stellvertreter, wenn der Mitarbeiter an der Konstituierenden Sitzung nicht da ist z.b. wegen Krankheit kann er trotzdem gewählt werden bzw muss ihn einer vorschlagen und brauchen wir oder der Wahlvorstand ein Schreiben wo er die Wahl als Vorsitzende annimmt ?

  • Hallo,

    ihr müsst bei der Annahme der Wahl berücksichtigen, dass Arbeitstage gemeint sind.

    Also ihr könnt frühestens am 06.04. konstituieren. Die einladung muss nicht 3 Tage vorher zugehen.

    Vorsitzender oder Stellvertreter müssen natürlich vorgeschlagen werden, wie soll man denn sonst wählen? Eine schriftliche Zustimmung eines erkrankten BR würde ich mir besorgen und schon vor dem Wahlgang präsentieren. Ohne Zustimmung könnte man natürlich auch anrufen (in Zeiten von Handys einfacher als Früher:)

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Hallo,

    das hier

    Zitat von Hubertus

    Eine schriftliche Zustimmung eines erkrankten BR würde ich mir besorgen und schon vor dem Wahlgang präsentieren.

    ist unnötig.

    Das Gesetz verlangt in § 17 Abs. 2 BetrVG-WO lediglich eine aktive Ablehnung, nicht aber eine aktive Annahme. Schweigen bedeutet Annahme der Wahl (Fitting, § 17 WO 2001, Rn 4).

  • Hallo und Danke für die schnelle Antwort.

    Was ich nicht ganz nachvollziehe kann ist das wir frühestens am 06.04. konstituieren können. Wenn doch die Wahl am 28.03.2018 ist was spricht gegen den 04.04.2018, wir halten doch die drei Tage der Erklärung der Mitlieder ein ?

  • Zitat von whoepfner:

    Hallo,

    das hier

    ist unnötig.

    Das Gesetz verlangt in § 17 Abs. 2 BetrVG-WO lediglich eine aktive Ablehnung, nicht aber eine aktive Annahme. Schweigen bedeutet Annahme der Wahl (Fitting, § 17 WO 2001, Rn 4).

    Hallo Wolfgang,

    meine Antwort bezieht sich nicht auf die Annahme als BR sonder auf die Annahme als BR-Vorsitzender.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Zitat von Lock:

    Hallo und Danke für die schnelle Antwort.

    Was ich nicht ganz nachvollziehe kann ist das wir frühestens am 06.04. konstituieren können. Wenn doch die Wahl am 28.03.2018 ist was spricht gegen den 04.04.2018, wir halten doch die drei Tage der Erklärung der Mitlieder ein ?

    Hallo Lock,

    du schreibst, dass ihr am 29.03. die Gewählten informiert. Dieser Tag zählt rein rechnerisch nicht. Dann 3 Arbeitstage , 03.04.; 04.04.;05.04. für Annahme

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Hallo LOCk, der 29.04 und 02.04 sind keine Arbeitstage sondern feiertage, daher diese nicht meitzählen. Wenn ihr mit der Post was verschickt am 28.04 nach 17 uhr glaube ich nicht, dass dieses vor dem 03.04 ankommt. Der zählt dann nicht mit, somit enden die 3 Tage am 07.04 und am 08.04 kann dann frühestens die konst. stattfinden. Also statt Post selber die Wahlbenachrichtigung einwerfen, dann ist die Am samstag eingegangen 3 tage sind dann der 03.04 und 05.05 und somit kann am 06.04 die Konst. statt finden

    Wir laden übrigens alle Kandidaen zum auszählen mit ein. Meist decken wir damit alle gewählten ab und überreichen Ihnen schon direkt nach der Auszählung die Mitteilung persönlich, damit können wir dann sehr schnell Konstituieren (am 5 Tag nach der Wahl trotz Sonntag)

  • Zitat von Hubertus:

    Hallo Lock,

    du schreibst, dass ihr am 29.03. die Gewählten informiert. Dieser Tag zählt rein rechnerisch nicht. Dann 3 Arbeitstage , 03.04.; 04.04.;05.04. für Annahme

    Gruß

    Hubertus

    der 29.03 ist Karfreitag und ein bundesweiter Feiertag, da geht dann nix mit info raus.

  • hallo....

    ich hoffe hier hilfe zu finden..;)

    in unserem betrieb sollte personenwahl stattfinden.

    daraus wird jetzt nichts mehr.

    auf der 1.liste standen alle bewerber drauf.

    nun sind daraus mehrere listen entsatanden.

    daraus entstand natuerlich doppelkandidatur und doppelte stuetzen,

    von der 1ten urspruenglichen liste mussten nun mehrere bewerber gestrichen werden,und auch stuetzen.

    genuegend stuetzen und auch bewerber sind trotzdem auf der liste noch vorhanden.aber sie ist ja nicht mehr in dem zusatnd wie sie war , als die ganzen kollegen ihre stuetzunterschriften gaben.

    nun die frage.....da die liste ja schon gestuetzt wurde nun aber bewerber wegfallen(streichungen)nach abgebefrist ,fragen wir uns ob die liste komplett neu erstellt werden muss samt stuetzen?

    oder bleibt die liste so mit den gestrichenen berwerbern und nur die stuetzen muessen neu geholt werden?

    danke fuer eure hilfe....

  • Hallo.

    Lock: In Anbetracht der Lage der Feiertage und der Tatsache, dass es sich um eine Frist von Arbeitstagen (nicht Kalendertagen) handelt, wäre bei Erhalt des Schreibens am 29.3., dem Kardonnerstag der 5.4. Fristende (der fristauslösende Tag zählt nicht mit, dann folgt das lange Osterwochenende ohne Arbeitstage, die 3-Tages-Frist geht über 3., 4., 5.4.). Vor 6.4. kann daher kein Ergebnis ausgehangen werden werden. In Anbetracht der Feiertage und der damit verlängerten Frist ist die Wochenfrist des § 29 I BetrVG also nicht zu halten (auch wenn sie für die Einberufung und nicht die Abhaltung gilt). Der Wahltag war leider sehr ungünstig gewählt. In der Sitzung kann auch ein abwesendes BRM als BRV gewählt werden - da die Wahl aktiv angenommen werden muss, empfiehlt es sich, die schriftliche Zustimmung bereits vorher einzuholen.

    mivida8: Lass es bitte bleiben, Dich an andere Threads anzuhängen. Abgesehen davon hat WHoepfner Deine Frage bereits beantwortet.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Rabauke:

    der 29.03 ist Karfreitag und ein bundesweiter Feiertag, da geht dann nix mit info raus.

    Hallo Rabauke,

    der 29.03. ist Gründonnerstag, wenn mein kalender nicht kaputt ist.:D

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.