Hallo Kollegen,
ich habe einige Kontrollfragen zu r BR Wahl.
Wir haben am 28.03.2018 unser BR Wahl. Wir möchten das Ergebnis am 29,.03.2018 am Schwarzen Brett aushängen.
Die gewählten BR Vertreter erhalten am 29.03.2018 Ihr Schreiben vom Wahlvorstand das Sie gewählt wurden und haben von da an drei Tage Zeit. Da wir einen nicht direkt erreichen sondern über den Postweg (Zustellungsdauer ca.1 Tag) Waren wir also vier Tage und könnten dann am 04.04.2018 die Konstituierende Sitzung machen .
Hiermit haben wir auch die Wochenfrist gewahrt. Ist das so OK ?
Gibt es auch Fristen für die Einladung der Konstituierende Sitzung, muss drei Tage vor Sitzung zugehen?
Eine weitere Frage habe ich zum Thema Wahl des Vorsitzenden bzw. Stellvertreter, wenn der Mitarbeiter an der Konstituierenden Sitzung nicht da ist z.b. wegen Krankheit kann er trotzdem gewählt werden bzw muss ihn einer vorschlagen und brauchen wir oder der Wahlvorstand ein Schreiben wo er die Wahl als Vorsitzende annimmt ?