Mobbing des Brm

  • Hallo zusammen,
    Wir haben Folgendes Problem im Betrieb. Der Vorgesetzte X schikaniert das brm seit mehreren Jahren. Dies wurde mehrfach vom Arzt attestiert. Nun eskaliert die Situation so weit dass das brm keine Zusammenarbeit mit dem Vorgesetzten X mehr für möglich hält. Der AG stellt das brm vor die Wahl entweder für X arbeiten und die Schikanen hinnehmen (Das fällt alles unter weisungsbefugnisse laut AG) oder eine eigenständige Kündigung des brm. Eine anderweitige adequate stelle sei nicht verfügbar. Was tun wir als br in dieser Situation?
    Danke schon mal.
    Gruß Wiebke

  • Das betroffene BRM sollte sich beim Betriebsrat beschweren! Dann hat dieser auch was in der Hand um der Kollegin zu helfen!

    Das Mobbingtagebuch, was hubertus erwähnt hat, ist auch ein gutes Argument und sollte unbedingt geführt werden.

  • Zitat von Wiebke:

    Nun eskaliert die Situation so weit dass das brm keine Zusammenarbeit mit dem Vorgesetzten X mehr für möglich hält. Der AG stellt das brm vor die Wahl entweder für X arbeiten und die Schikanen hinnehmen (Das fällt alles unter weisungsbefugnisse laut AG) oder eine eigenständige Kündigung des brm. Eine anderweitige adequate stelle sei nicht verfügbar.

    Hallo schwede, hallo Lockerflockig,

    glaubt ihr wirklich, dass in diesem Fall noch §84 hilft. Habt ihr schon mit Mobbing zu tun gehabt? Oft hilft nicht einmal ein Gericht.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Zitat von Hubertus

    Hallo schwede, hallo Lockerflockig, glaubt ihr wirklich, dass in diesem Fall noch §84 hilft. Habt ihr schon mit Mobbing zu tun gehabt? Oft hilft nicht einmal ein Gericht.

    Ja glaube ich, der AG wird gezwungen dagegen vorzugehen oder ihm droht eine Geldbuse. Die Reaktion des AG regelt dann alles weitere, dann kann immer noch der Weg übers Gericht erfolgen.

    Der AG wird sich 2 mal überlegen hier nicht aktiv zu werden, denn dann greift § 15 BetrVG Entschädigung und Schadensersatz erweitert dann §258 BGB und § 278 BGB. Zu prüfen wären infolge dessen weitere Straftatbestände.

    Meiner Ansicht nach das Mittel der Wahl.

  • Hallo.

    Es lehnen sich hier einige weit aus dem Fenster ohne Kenntnis der Details. M.E. muss die Frage, wie diese "Schikane" im Arbeitsalltag aussieht, erst einmal erklärt werden.

    Daher die Bitte an Wiebke: Kannst Du das hier mal ausführlich erläutern?

    Danke, Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Winfried es hat sich hier keiner aus dem Fenster gelehnt sondern die Möglichkeiten aufgezeigt wenn ein AN gemobbt wird.

    Ob es sich wirklich um Mobbing handelt können wir ja nicht sagen. Dies müsste der AN ja dem BR oder dem Anwalt schon schlüssig erklären.

    Selbst wenn hier jemand etwas reinschreibt wie er meint, gemobbt zu werden, könntest Du schlecht beurteilen weil ja noch die Aussage des Vorgesetzten fehlt.

  • Hallo

    Alle, hier gemachten, Vorschläge kann ich unterstützen und möchte noch darauf hinweisen das aus der Beschwerde der Gang zur Einigungstelle machbar ist.

    Hier muss der AG bei Untätigkeit mit hohen Kosten rechnen.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Hallo.

    Meine Erfahrung zeigt, dass der Begriff "Mobbing" viel zu oft, oft viel zu früh, und nicht selten schlicht falsch benutzt wird. Deswegen finde ich es sehr wichtig, erst einmal genau zu hören, was passiert ist, bevor ich einem/einer AN zur Klage rate, oder einem BR zum 104er... Und ja, dazu stehe ich: Wer solches rät, ohne die Einzelheizüten zu krnnen, lehnt sich imho (zu) weit aus dem Fenster...

    Deswegen nochmals die Bitte um Antwort: Was genau lief und läuft ab?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo.

    Hubertus: Das stimmt natürlich. Zumindest wenn die anwaltliche Beratung kompetent ist...

    Aber hier wurden Fragen an das Forum gestellt, und zu denen gibt es Nachfragen an die Threadstarterin. Ich habe gerne ausreichende Information, bevor ich mich dezidiert äußere... Nicht jede "Schikane" und Schlechtbehandlung am Arbeitsplatz erfüllt die Mobbingkriterien.

    Grüsse Winfried

    P.S., was mir auch auffiel: Wie kann ärztlicherseits Mobbing attestiert werden?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Doch doch, ich kann schon lesen, und auch diese Einschränkung hatte ich gelesen (...und gebe Dir mit dieser Einschränkung auch recht, ich persönlich hätte das aber trotzdem erst geschrieben, wenn ich mehr über den Fall wüsste), aber meine Fragen gingen ja auch an die Threadstarterin... Und deren Anteorten würden mich nun echt interessieren... Grüße Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Prof. Dr. Klaus Alenfelder zum Thema "Mobbing" - YouTube

    ▶ 9:22

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    Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und betreut und vertritt bundesweit ...

  • Team-ifb

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