Hallo zusammen,
Wir haben Folgendes Problem im Betrieb. Der Vorgesetzte X schikaniert das brm seit mehreren Jahren. Dies wurde mehrfach vom Arzt attestiert. Nun eskaliert die Situation so weit dass das brm keine Zusammenarbeit mit dem Vorgesetzten X mehr für möglich hält. Der AG stellt das brm vor die Wahl entweder für X arbeiten und die Schikanen hinnehmen (Das fällt alles unter weisungsbefugnisse laut AG) oder eine eigenständige Kündigung des brm. Eine anderweitige adequate stelle sei nicht verfügbar. Was tun wir als br in dieser Situation?
Danke schon mal.
Gruß Wiebke
Mobbing des Brm
- Wiebke
- Geschlossen
- Erledigt
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Hallo,
ich hoffe, es wurde ein Mobbingtagebuch geführt.
Ab zum Anwalt und gegen die Firma klagen.
Gruß
Hubertus
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Das betroffene BRM sollte sich beim Betriebsrat beschweren! Dann hat dieser auch was in der Hand um der Kollegin zu helfen!
Das Mobbingtagebuch, was hubertus erwähnt hat, ist auch ein gutes Argument und sollte unbedingt geführt werden.
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Danke für die Tipps. Ja ein Tagebuch wurde erstellt. Der Weg zum Anwalt auch angeraten.
LG Wiebke -
Aber Wiebke mit dem Weg zum Rechtsanwalt kämpft die Kollegin allein. Mit dem Beschwerderecht hat der Betriebsrat ein gutes Mittel um der Kollegin zu helfen!
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Schließe mich Schwede an, mit dem § 84 Beschwerderecht muss der AG in diesem Konflikt reagieren. Danach kann man immer noch zum RA.
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Zitat von Wiebke:
Nun eskaliert die Situation so weit dass das brm keine Zusammenarbeit mit dem Vorgesetzten X mehr für möglich hält. Der AG stellt das brm vor die Wahl entweder für X arbeiten und die Schikanen hinnehmen (Das fällt alles unter weisungsbefugnisse laut AG) oder eine eigenständige Kündigung des brm. Eine anderweitige adequate stelle sei nicht verfügbar.
Hallo schwede, hallo Lockerflockig,
glaubt ihr wirklich, dass in diesem Fall noch §84 hilft. Habt ihr schon mit Mobbing zu tun gehabt? Oft hilft nicht einmal ein Gericht.
Gruß
Hubertus
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Zitat von Hubertus
Hallo schwede, hallo Lockerflockig, glaubt ihr wirklich, dass in diesem Fall noch §84 hilft. Habt ihr schon mit Mobbing zu tun gehabt? Oft hilft nicht einmal ein Gericht.
Ja glaube ich, der AG wird gezwungen dagegen vorzugehen oder ihm droht eine Geldbuse. Die Reaktion des AG regelt dann alles weitere, dann kann immer noch der Weg übers Gericht erfolgen.
Der AG wird sich 2 mal überlegen hier nicht aktiv zu werden, denn dann greift § 15 BetrVG Entschädigung und Schadensersatz erweitert dann §258 BGB und § 278 BGB. Zu prüfen wären infolge dessen weitere Straftatbestände.
Meiner Ansicht nach das Mittel der Wahl.
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Als Betriebsrat würde ich mich hier, sollte dies Mobbing wirklich nachweisbar sein, auch nicht davor scheuen den §104 BetrVG zu ziehen. Und dann muss der AG reagieren!
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Hallo.
Es lehnen sich hier einige weit aus dem Fenster ohne Kenntnis der Details. M.E. muss die Frage, wie diese "Schikane" im Arbeitsalltag aussieht, erst einmal erklärt werden.
Daher die Bitte an Wiebke: Kannst Du das hier mal ausführlich erläutern?
Danke, Winfried -
Winfried es hat sich hier keiner aus dem Fenster gelehnt sondern die Möglichkeiten aufgezeigt wenn ein AN gemobbt wird.
Ob es sich wirklich um Mobbing handelt können wir ja nicht sagen. Dies müsste der AN ja dem BR oder dem Anwalt schon schlüssig erklären.
Selbst wenn hier jemand etwas reinschreibt wie er meint, gemobbt zu werden, könntest Du schlecht beurteilen weil ja noch die Aussage des Vorgesetzten fehlt.
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Hallo
Alle, hier gemachten, Vorschläge kann ich unterstützen und möchte noch darauf hinweisen das aus der Beschwerde der Gang zur Einigungstelle machbar ist.
Hier muss der AG bei Untätigkeit mit hohen Kosten rechnen.
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Hallo.
Meine Erfahrung zeigt, dass der Begriff "Mobbing" viel zu oft, oft viel zu früh, und nicht selten schlicht falsch benutzt wird. Deswegen finde ich es sehr wichtig, erst einmal genau zu hören, was passiert ist, bevor ich einem/einer AN zur Klage rate, oder einem BR zum 104er... Und ja, dazu stehe ich: Wer solches rät, ohne die Einzelheizüten zu krnnen, lehnt sich imho (zu) weit aus dem Fenster...
Deswegen nochmals die Bitte um Antwort: Was genau lief und läuft ab?
Grüsse Winfried -
Hallo,
da hier ein Mobbingtagebuch geführt wurde, wird ein Anwalt recht schnell erkennen, um was es sich handelt.
Gruß
Hubertus
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Hallo.
Hubertus: Das stimmt natürlich. Zumindest wenn die anwaltliche Beratung kompetent ist...
Aber hier wurden Fragen an das Forum gestellt, und zu denen gibt es Nachfragen an die Threadstarterin. Ich habe gerne ausreichende Information, bevor ich mich dezidiert äußere... Nicht jede "Schikane" und Schlechtbehandlung am Arbeitsplatz erfüllt die Mobbingkriterien.
Grüsse Winfried
P.S., was mir auch auffiel: Wie kann ärztlicherseits Mobbing attestiert werden? -
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Doch doch, ich kann schon lesen, und auch diese Einschränkung hatte ich gelesen (...und gebe Dir mit dieser Einschränkung auch recht, ich persönlich hätte das aber trotzdem erst geschrieben, wenn ich mehr über den Fall wüsste), aber meine Fragen gingen ja auch an die Threadstarterin... Und deren Anteorten würden mich nun echt interessieren... Grüße Winfried
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Prof. Dr. Klaus Alenfelder zum Thema "Mobbing" - YouTube
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Hallo! Hat sich was verändert? Ist das Problem gelöst?
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Team-ifb
Hat das Thema geschlossen.