Protokolle Einladungen Öffentlich Aushängen

  • Hallo zusammen,

    Können wir Protokolle der BR / Ausschusssitzungen / Konstituierende Sitzungen öffentlich aushängen?

    Wir möchte mehr Transparenz in die BR Arbeit bringen und haben uns dazu entschlossen einen Beschluss zu verfassen, wonach wir die Tagesordnungspunkte der BR Sitzungen und das passende Protokoll öffentlich ans Schwarze Brett hängen.

    Im § 34 BetrVG habe ich dazu nichts gefunden.

    Grundsätzlich ist geklärt das wir Tagesordnungspunkte Anonym veröffentlichen. Es wird z.b. nicht geschrieben das der Mitarbeiter Max Mustermann versetzt werden soll, sondern das eine Versetzung vom Bereich x nach Xyz geplant ist.

    Das sollte aus meiner Sicht kein Problem darstellen.

    Können wir BR Protokolle Namentlich, also die Namen der BR Mitglieder veröffentlichen?

    Ich weiß welcher politische Sprengstoff dahinter ist. Ich möchte aber nur die rechtlichen Möglichkeiten geklärt haben. Ob das geht oder nicht.

    Durch die Namensgebung der Beschlüsse haben wir die Möglichkeit der Belegschaft zu zeigen wer nur Politisch redet und wer auch im Sinne der Belegschaft handelt.

  • Hallo.

    Nein! Das dürft Ihr mit Sicherheit nicht!

    Was an der Formulierung, dass BR-Sitzungen nicht-öffentlich sind, ist denn mißverständlich? Was ist mißverständlich daran, dass nur Mitglieder Einsicht in BR-Unterlagen haben (dürfen)?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zur Ergänzung: Imho wäre das eine so schwere Verfehlung, dass sie die Amtsenthebung rechtfertigte. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,

    entweder habe ich mich hier sehr unglücklich ausgedrückt oder wir haben hier ein Grundsatzthema.

    Wir wollten die Tagesordnungspunkte (Anonymisiert) der BR Sitzungen veröffentlichen.

    Ebenfalls wollten wir Auszüge aus den Sitzungsprotokollen veröffentlichen.

    Hier war die Frage ob wir Namen der BR Kollegen nennen dürfen oder nicht.

    Das BR-Sitzungen nicht-öffentlich sind bedeutet doch nicht, dass die Tagesordnungspunkte und die Protokolle nicht abgeändert veröffentlicht werden dürfen. Voraussetzung ist natürlich der Beschluss des BR.

    Was ist missverständlich daran, dass nur Mitglieder Einsicht in BR-Unterlagen haben.

    Bedeutet aber nicht das der BR beschließt nach vor und nach jeder Sitzung einen Aushang mit Stichpunkten der letzten BR Sitzung zu veröffentlichen.

    Von hier aus sehe ich also keinerlei Probleme mit der Veröffentlichung, nur die Veröffentlichung von Namen sehe ich rechtlich Problematisch und bitte hier um hilfe

  • Das "Nicht öffentlich" wäre nun geklärt, also kommen wir zu dem Punkt den man beschließen könnte:

    Ihr möchtet mehr Transparenz in die BR Arbeit bringen!

    Es ist zu beschließen, welche Möglichkeiten es dafür gibt, (Newsletter, Informationenen aushängen am schwarzen Brett, Bericht auf der Betriebsversammlung ..) und es ist zu beschließen, für welche Form man sich entscheidet, regelmäßig oder sporadisch bei Brennpunktthemen, und wer sie ggf. vorbereitet. Welche Randbedingungen dafür zu beachten sind, sollte im Vorfeld recherchiert werden.

    Sinnvoll wäre auch dafür ein BRM zu ernennen, dass für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist und den Entwurf vor Veröffentlichung zu beraten und zu beschließen.
    Natürlich nicht, um BR interne Grabenkämpfe öffentlich auszufechten sondern allein um zu zeigen, wie der BR seine Aufgabe erfüllt und die schutzwürdigen Interessen der Belegschaft vertritt.

    Öffentlichkeitsarbeit also nicht, in dem sich einer hervortut oder schlimmer noch, beschuldigt wird, sondern als Gremium. Bspw.: "Hier spricht EUER Betriebsrat"

  • Ihr dürft natürlich allgemein darüber informieren, dass ihr Sitzung habt und allgemein gehaltene Informationen geben. Auch ein Statement zu Beschlüssen oder auch die Position zu Verhandlungen ist unter Einhaltung des Datenschutzes und der Geheimhaltung möglich. (Ich mache hier jetzt aber keine ellenlangen Ausführungen was OK ist und was nicht. Da findest Du genügend Anregungen im www).

    OK wäre z.B. folgender Aushang:

    Der Betriebsrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass alle MA an Gründonnerstag grüne T-Shirts tragen müssen.

    OK:

    Der Betriebsrat hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig beschlossen, dass alle MA an Gründonnerstag grüne T-Shirts tragen müssen.

    Auch OK:

    Der Betriebsrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass alle MA an Gründonnerstag grüne T-Shirts tragen müssen. Der Beschluss wurde mit 5:2 Stimmen gefasst.

    Nicht OK:

    Der Betriebsrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass alle MA an Gründonnerstag grüne T-Shirts tragen müssen. Der Beschluss wurde mit 5:2 Stimmen gefasst. Die BRM Müller und Meier waren dagegen.

  • Hallo,

    Nicht OK:

    Der Betriebsrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass alle MA an Gründonnerstag grüne T-Shirts tragen müssen. Der Beschluss wurde mit 5:2 Stimmen gefasst. Die BRM Müller und Meier waren dagegen

    Würde das gehen:

    Nicht OK:

    Der Betriebsrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass alle MA an Gründonnerstag grüne T-Shirts tragen müssen. Der Beschluss wurde mit 5:2 Stimmen gefasst.

    Also ohne Namen

  • Hallo Lock,

    das ist ein sehr sehr schmaler Grad. Deswegen würde ich (ganz persönlich) die Finger davon lassen. Man kann Öffentlichkeitsarbeit auch anders gestalten.

    Und wenn ich den Kollegen aufzeigen muss, dass es da ein "faules Ei" im BR gibt,

    dann hat man auch andere Möglichkeiten.

    Und mal so neben bei - Transparenz ist gut und schön - aber den Kollegen ständig immer alles erzählen wollen / müssen - tut der BR Arbeit oft nicht gut. Es gibt immer jemanden den die VErhandlungen zu Problemen / Neuanschaffungen etc. nicht gefallen oder das in die eine oder andere Richtung gedreht haben möchte.

    Das behindert nur und hält von der eigentlichen BR Arbeit ab.

  • Hallo Lock,

    aus meiner bescheidenen Sicht ist jeder Beschluss mit einem Abstimmungsergebnis zu veröffentlichen nicht OK da die BR-Sitzung nicht öffentlich ist und somit auch das Abnstimmungsergebnis und die Stimmenverteilung der BR-Sitzung nicht öffentlich.

    ich weis nicht, was hieran nicht zu verstehen ist.

    Wenn du mehr Transparenz haben willst, dann nutze dazu die Betriebsversammlung und las von der Belegschaft fragen an die Brler stellen, die sie dann auch wahrheitsgemäß beantworten müssen.

    Die Betriebsversammlung ist der Transparenzort für den BR und die BR-Mitglieder.

    Solche Fragen werden z.B. bei uns gestellt:

    Frage an den BRV Rabauke, wieso haben wir grüne T-Shirts am Gründonnerstag tragen müssen und was hast du als BR getan um dieses zu verhindern?

    Frage an Lock, wieso muss ich jetzt immer Ausstempeln wenn ich mal aufs Klo gehen und diese Zeit nacharbeiten. Was hast du getan um diesen Unsinn zu verhindern.

    und dann wird der Rabauke seien antwort geben und der Lock seine Antwort geben. Das ist Rechenschaftsbericht meiner BR-Arbeit in der Betriebsversammlung mit Tranzparenz.

    Gruß

    Rabauke

  • ...ich hatte durchaus NICHT missverstanden, was hier gemeint war, und ich bleibe dabei: Eine Veröffentlichung dieser Art ist absoluter Irrsinn, sie ist verboten und ein gravierender Pflichtverstoß. Die Nichtöffentlichkeit und die Beschränkung der Einsicht in die Protokolle ist nicht ohne Grund im BetrVG verankert. Sie schützt u.a. auch die freie Meinungsbildung der BRM, aber ich halte es auch strategischen Komplettscheiß, dem AG über die Veröffentlichung von Diskussionsprozessen oder Abstimmungsergebnissen aufzuzeigen, in welche Schwachstellen des BR er hineinschießen kann.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Lock,

    Winfried hat absolut Recht mit seiner Aussage, was den "strategischen Komplettscheiß"angeht.

    Ich finde es ehrenhaft, wenn ihr eure Kollegen über die BR-Arbeit informieren wollt.

    Ihr könnt vielleicht auch noch bekanntgeben über welche Gesichtspunkte ihr diskutiert habt. Aber ich würde keinesfalls sagen, der Kollege Huber hat sich für und der Kollege Müller hat sich in der Diskussion gegen eine Annahme oder Ablehnung ausgesprochen.

    Allerdings solltet ihr euch auch gut überlegen, was ihr genau veröffentlichen wollt. Bei Verhandlungen mit dem AG kann eine zu frühe Veröffentlichung von Details taktisch Unklug sein

    Abstimmungsergebnisse, egal ob anonym oder mit Namen haben in der Öffentlichkeit absolut nichts verloren.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Team-ifb

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